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- BESCHLUSS
- 30
- .
- April
- Strafsache
- unerlaubten
- Betäubungsmitteln
- geringer
- Menge
- u.a.
- 4
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Antrag
- Generalbundesanwalts
- Anhörung
- Beschwerdeführers
- 30
- .
- April
- gemäß
- §
- Abs.
- beschlossen
- :
- 1
- .
- Angeklagten
- wird
- Antrag
- Versäumung
- Frist
- Begründung
- Revision
- Urteil
- 4
- .
- September
- Wiedereinsetzung
- vorigen
- Stand
- gewährt
- .
- 2
- .
- Revision
- Angeklagten
- vorbezeichnete
- Urteil
- wird
- Maßgabe
- unbegründet
- verworfen
- 3
- .
- Betrages
- Euro
- Verfall
- Wertersatz
- angeordnet
- wird
- ;
- Einziehung
- PC-Rechners
- "
- "
- entfällt
- .
- Insoweit
- beschränkt
- Senat
- Verfolgung
- Zustimmung
- Generalbundesanwalts
- §
- Abs.
- StPO
- genannten
- Gründen
- .
- Beschwerdeführer
- hat
- Kosten
- Wiedereinsetzung
- Rechtsmittels
- tragen
- .
- Franke
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