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- BESCHLUSS
- 6
- .
- Juni
- Strafsache
- sexuellen
- Mißbrauchs
- Kindern
- u.a.
- 4
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Antrag
- Generalbundesanwalts
- Anhörung
- Beschwerdeführer
- 6
- .
- Juni
- gemäß
- Abs.
- beschlossen
- :
- Revisionen
- Nebenkläger
- Urteil
- Landgerichts
- 2
- Juli
- werden
- unzulässig
- verworfen
- .
- Beschwerdeführer
- hat
- Kosten
- Rechtsmittels
- Angeklagten
- entstandenen
- notwendigen
- Auslagen
- tragen
- .
- Gründe
- :
- Landgericht
- hat
- Angeklagten
- sexuellen
- Mißbrauchs
- Kindern
- Fällen
- schweren
- sexuellen
- Mißbrauchs
- Kindern
- Gesamtfreiheitsstrafe
- Jahren
- Monaten
- verurteilt
- .
- Urteil
- wenden
- Nebenkläger
- Revisionen
- allgemein
- Verletzung
- formellen
- materiellen
- Rechts
- rügen
- .
- Revisionen
- sind
- unzulässig
- .
- Generalbundesanwalt
- hat
- Antragsschrift
- 7
- .
- März
- zutreffend
- ausgeführt
- :
- "
- Rüge
- Verletzung
- formellen
- Rechts
- ist
- ausgeführt
- unzulässig
- gemäß
- §
- Abs.
- Satz
- .
- allgemeiner
- Form
- erhobene
- Sachrüge
- ist
- ebenfalls
- unzulässig
- .
- fehlt
- hinreichenden
- Begründung
- erkennbar
- wird
- Nebenkläger
- Rechtsmittel
- zulässiges
- Ziel
- verfolgen
- .
- haben
- nämlich
- versäumt
- Revisionsbegründungsfrist
- klarzustellen
- Urteil
- Ziel
- Änderung
- Schuldspruchs
- Gesetzesverletzung
- anfechten
- Anschluß
- Nebenkläger
- berechtigt
- vgl.
- Abs.
- Zulässigkeit
- ;
- Beschluß
- 13
- .
- Juni
- .
- bleibt
- hier
- offen
- Nebenkläger
- Schuldspruch
- wenden
- lediglich
- Strafbemessung
- beanstanden
- wollen
- .
- insoweit
- fehlenden
- Angabe
- Zieles
- Revision
- Nebenklägers
- handelt
- jedoch
- Zulässigkeitsvoraussetzung
- Rechtsmittel
- Beschluß
- 14
- .
- Januar
- .
- "
- Revisionen
- erfolglos
- sind
- tragen
- Nebenkläger
- gemäß
- §
- Abs.
- Satz
- Kosten
- Rechtsmittel
- Angeklagten
- entstandenen
- notwendigen
- Auslagen
- .
- Kuckein
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