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- BESCHLUSS
- 22
- .
- Februar
- Strafsache
- unerlaubten
- Betäubungsmitteln
- geringer
- Menge
- u.a.
- 4
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Antrag
- Generalbundesanwalts
- Anhörung
- Beschwerdeführers
- 22
- .
- Februar
- einstimmig
- beschlossen
- :
- Revision
- Angeklagten
- Urteil
- Landgerichts
- 14
- .
- September
- wird
- unbegründet
- verworfen
- Nachprüfung
- Urteils
- Grund
- Revisionsrechtfertigung
- Rechtsfehler
- Nachteil
- Angeklagten
- ergeben
- hat
- §
- Abs.
- ;
- jedoch
- wird
- Urteilstenor
- Ziffern
- .
- 2
- .
- Antrag
- Generalbundesanwalts
- klargestellt
- neu
- gefaßt
- Angeklagte
- 1
- .
- Einbeziehung
- Urteil
- Amtsgerichts
- 10
- .
- Juni
- Aktenzeichen
- Ds
- verhängten
- Freiheitsstrafe
- unerlaubten
- Betäubungsmitteln
- Tateinheit
- unerlaubtem
- Besitz
- Betäubungsmitteln
- unerlaubten
- Betäubungsmitteln
- geringer
- Menge
- Betruges
- Fällen
- Gesamtfreiheitsstrafe
- Jahren
- Monaten
- 2
- .
- unerlaubten
- Betäubungsmitteln
- geringer
- Menge
- Fällen
- Fällen
- Tateinheit
- unerlaubtem
- Erwerb
- Betäubungsmitteln
- fahrlässiger
- Trunkenheit
- Verkehr
- Betruges
- Fällen
- weiteren
- Gesamtfreiheitsstrafe
- Jahren
- Monaten
- verurteilt
- wird
- .
- Beschwerdeführer
- hat
- Kosten
- Rechtsmittels
- tragen
- .
- Ergänzend
- bemerkt
- Senat
- :
- Straftat
- §
- StGB
- Fall
- .
- 3
- .
- Urteilsgründe
- getroffenen
- Feststellungen
- sind
- hier
- gegebenen
- Umständen
- insbesondere
- Anbetracht
- geständigen
- Einlassung
- Angeklagten
- noch
- ausreichend
- Annahme
- drogenbedingten
- relativen
- Fahruntüchtigkeit
- rechtfertigen
- vgl.
- BGHSt
- 219
- Beschluß
- 19
- .
- September
- .
- Kuckein
- Sost-Scheible
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