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- BESCHLUSS
- 17
- .
- Februar
- Strafsache
- gefährlichen
- Eingriffs
- Straßenverkehr
- u.a.
- ECLI
- :
- :
- 4
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Antrag
- Generalbundesanwalts
- Anhörung
- Beschwerdeführer
- 17
- .
- Februar
- gemäß
- §
- Abs.
- beschlossen
- :
- Revisionen
- Nebenkläger
- Urteil
- Landgerichts
- 17
- .
- August
- werden
- unzulässig
- verworfen
- .
- Beschwerdeführer
- haben
- Kosten
- Rechtsmittels
- Angeklagten
- Revisionsverfahren
- entstandenen
- notwendigen
- Auslagen
- tragen
- .
- Gründe
- :
- Landgericht
- hat
- Angeklagten
- gefährlichen
- Eingriffs
- Straßenverkehr
- Tateinheit
- vorsätzlicher
- Körperverletzung
- Sachbeschädigung
- vorsätzlicher
- Körperverletzung
- Bewährung
- ausgesetzten
- Gesamtfreiheitsstrafe
- Jahr
- Monaten
- verurteilt
- .
- Weiterhin
- hat
- angeordnet
- Führerschein
- Angeklagten
- entzogen
- Verwaltungsbehörde
- angewiesen
- wird
- Angeklagten
- Ablauf
- noch
- Monaten
- neue
- Fahrerlaubnis
- erteilen
- .
- Nebenkläger
- haben
- vorbezeichnete
- Urteil
- lediglich
- näher
- ausgeführten
- allgemeinen
- Sachrüge
- angegriffen
- .
- Generalbundesanwalt
- hat
- ausgeführt
- :
- Revisionen
- sind
- unzulässig
- .
- Hinblick
- beschränkte
- Anfechtungsrecht
- Nebenklägers
- §
- Abs.
- ist
- grundsätzlich
- geboten
- Ziel
- Rechtsmittels
- ausdrücklich
- angibt
- vgl.
- §
- Abs.
- Zulässigkeit
- 3
- .
- haben
- Beschwerdeführer
- unterlassen
- .
- ist
- erkennbar
- Revisionen
- gemäß
- §
- Abs.
- zulässiges
- Ziel
- etwa
- Verurteilung
- versuchten
- Tötungsdelikts
- beschränkten
- Anfechtungsrecht
- §
- Abs.
- umfasstes
- Ziel
- etwa
- Verhängung
- höheren
- Strafe
- verfolgt
- wird
- Beschluss
- 8
- Juli
- Beschluss
- 26
- .
- März
- .
- schließt
- Senat
- .
- Sost-Scheible
- Franke
- Quentin
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