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- BESCHLUSS
- 6
- .
- März
- Strafsache
- versuchten
- Totschlags
- u.a.
- 4
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Antrag
- Generalbundesanwalts
- Anhörung
- Beschwerdeführers
- 6
- .
- März
- gemäß
- §
- Abs.
- beschlossen
- :
- Revision
- Angeklagten
- Urteil
- Landgerichts
- 16
- .
- August
- wird
- unbegründet
- verworfen
- Nachprüfung
- Urteils
- Grund
- Revisionsrechtfertigung
- Rechtsfehler
- Nachteil
- Angeklagten
- ergeben
- hat
- §
- Abs.
- .
- Ergänzend
- bemerkt
- Senat
- erhobenen
- Verfahrensrüge
- :
- Auch
- Senat
- eingeholte
- dienstliche
- Äußerung
- Schöffen
- ist
- Revisionsführer
- aufgestellte
- Behauptung
- bewiesen
- worden
- .
- übrigen
- kann
- Verfahrensbeschwerde
- auch
- Erfolg
- haben
- Revisionsvorbringen
- entnehmen
- ist
- Schöffe
- unerheblichen
- Zeitraum
- fest
- geschlafen
- hat
- NStZ
- 41
- ;
- Beschluß
- 29
- Juli
- .
- Vorbringen
- Revision
- dauerte
- erste
- Einschlafvorgang
- Verteidiger
- beobachtete
- Sekunden
- zweite
- Vorgang
- "
- ca.
- Minute
- "
- .
- Zeiträume
- Verständnis
- Angeklagten
- günstigen
- rechtlich
- erheblich
- waren
- ist
- dargetan
- auch
- Vortrag
- fehlt
- lange
- Einvernahme
- Sachverständigen
- insgesamt
- dauert
- hat
- Sachverständige
- behaupteten
- Schlafphasen
- ausgeführt
- hat
- .
- Beschwerdeführer
- hat
- Kosten
- Rechtsmittels
- tragen
- .
- Meyer-Goßner
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