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- BESCHLUSS
- StR
- 21
- .
- Februar
- Strafsache
- bewaffneten
- unerlaubten
- Betäubungsmitteln
- geringer
- Menge
- u.a.
- 4
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Antrag
- Generalbundesanwalts
- Anhörung
- Beschwerdeführers
- 21
- .
- Februar
- einstimmig
- beschlossen
- :
- Revision
- Angeklagten
- Urteil
- Landgerichts
- 4
- Juli
- wird
- unbegründet
- verworfen
- Nachprüfung
- Urteils
- Grund
- Revisionsrechtfertigung
- Rechtsfehler
- Nachteil
- Angeklagten
- ergeben
- hat
- §
- Abs.
- .
- Ergänzend
- Verwerfungsantrag
- Generalbundesanwalts
- bemerkt
- Senat
- :
- Recht
- hat
- Landgericht
- Fälle
- Urteilsgründe
- Bewertungseinheit
- verbunden
- nur
- gleichzeitigen
- Besitz
- unterschiedlicher
- Handeltreiben
- bestimmter
- Mengen
- Betäubungsmitteln
- verschiedenen
- Liefervorgängen
- grundsätzlich
- begründet
- werden
- kann
- vgl.
- BGHSt
- f.
- ;
- 2
- .
- Aufl
- .
- .
- Rdn
- .
- .
- Beschwerdeführer
- hat
- Kosten
- Rechtsmittels
- tragen
- .
- Kuckein
- Sost-Scheible
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