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- BESCHLUSS
- 23
- .
- Oktober
- Strafsache
- Vergewaltigung
- 4
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Antrag
- Generalbundesanwalts
- Anhörung
- Beschwerdeführers
- 23
- .
- Oktober
- einstimmig
- beschlossen
- :
- Revision
- Angeklagten
- Urteil
- Landgerichts
- Hagen
- 14
- .
- März
- wird
- unbegründet
- verworfen
- Nachprüfung
- Urteils
- Grund
- Revisionsrechtfertigung
- Rechtsfehler
- Nachteil
- Angeklagten
- ergeben
- hat
- §
- Abs.
- .
- Beschwerdeführer
- hat
- Kosten
- Rechtsmittels
- Nebenklägerin
- Revisionsverfahren
- entstandenen
- notwendigen
- Auslagen
- tragen
- .
- Ergänzend
- bemerkt
- Senat
- :
- 1
- .
- Würdigung
- Landgerichts
- Unrechtsgehalt
- Tat
- Urteilsgründe
- komme
- Vergewaltigung
- gleich
- lässt
- Rechtsfehler
- Nachteil
- Angeklagten
- erkennen
- vgl.
- Beschluss
- 19
- .
- Dezember
- BGHSt
- .
- 2
- .
- Rüge
- Verletzung
- Aufklärungspflicht
- Nichteinholung
- aussagepsychologischen
- Sachverständigengutachtens
- Glaubwürdigkeit
- Angeklagten
- ist
- jedenfalls
- unbegründet
- .
- Beurteilung
- Glaubwürdigkeit
- Angeklagten
- gehört
- Wesen
- richterlicher
- Rechtsfindung
- .
- Revision
- trägt
- Umstände
- Beurteilung
- Glaubwürdigkeit
- Angeklagten
- hier
- ausnahmsweise
- außergewöhnliche
- Sachkunde
- erforderlich
- gewesen
- wäre
- vgl.
- Urteil
- 5
- .
- Dezember
- NStZ
- ;
- Beschluss
- 25
- .
- Januar
- NStZ
- .
- Roggenbuck
- Franke
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