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- BESCHLUSS
- StR
- 8
- Juli
- Strafsache
- schweren
- sexuellen
- Missbrauchs
- widerstandsunfähigen
- Person
- u.a.
- 4
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Antrag
- Generalbundesanwalts
- Anhörung
- Beschwerdeführers
- 8
- Juli
- einstimmig
- beschlossen
- :
- Revision
- Angeklagten
- Urteil
- Landgerichts
- 19
- November
- wird
- unbegründet
- verworfen
- Nachprüfung
- Urteils
- Grund
- Revisionsrechtfertigung
- Rechtsfehler
- Nachteil
- Angeklagten
- ergeben
- hat
- §
- Abs.
- ;
- jedoch
- wird
- Schuldspruch
- dahingehend
- klargestellt
- Angeklagte
- schweren
- sexuellen
- Missbrauchs
- widerstandsunfähigen
- Person
- §
- Abs.
- Abs.
- Nr.
- StGB
- Tateinheit
- gefährlicher
- Körperverletzung
- Beleidigung
- schuldig
- ist
- §
- Abs.
- Satz
- geforderte
- rechtliche
- Bezeichnung
- Straftat
- Kennzeichnung
- Qualifikation
- Urteilsformel
- erfordert
- vgl.
- §
- Abs.
- Satz
- Urteilsformel
- ;
- vgl.
- auch
- Meyer-Goßner
- 51
- .
- Aufl
- .
- Rdn
- .
- .
- Beschwerdeführer
- hat
- Kosten
- Rechtsmittels
- Nebenklägerin
- Revisionsverfahren
- entstandenen
- notwendigen
- Auslagen
- tragen
- .
- Kuckein
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