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- BESCHLUSS
- 13
- .
- Dezember
- Strafsache
- Betäubungsmitteln
- geringer
- Menge
- 3
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Anhörung
- Generalbundesanwalts
- Beschwerdeführers
- 13
- .
- Dezember
- gemäß
- §
- Abs.
- beschlossen
- :
- Revision
- Angeklagten
- Urteil
- Landgerichts
- 5
- .
- August
- wird
- verworfen
- .
- Beschwerdeführer
- hat
- Kosten
- Rechtsmittels
- tragen
- .
- Gründe
- :
- Revision
- ist
- unzulässig
- .
- §
- Abs.
- Satz
- lässt
- Revisionsbegründungsschrift
- erkennen
- Urteil
- Verletzung
- Verfahrensvorschrift
- materiellen
- Rechtsnorm
- angegriffen
- wird
- .
- bloße
- Erklärung
- Revisionseinlegung
- Aufhebungsantrag
- tatsächliche
- Umfang
- Ziel
- Revision
- klargelegt
- werden
- genügen
- Anforderungen
- vgl.
- §
- Abs.
- Satz
- Beweiswürdigung
- ;
- .
- 7
- .
- Mai
- .
- abweichende
- Beurteilung
- ergibt
- auch
- Revisionsbegründungsschrift
- enthaltenen
- Vorbehalt
- weitergehender
- Begründung
- .
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