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- BESCHLUSS
- 13
- .
- September
- Strafsache
- Mordes
- u.a.
- 3
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Antrag
- Generalbundesanwalts
- Anhörung
- Beschwerdeführers
- 13
- .
- September
- gemäß
- §
- beschlossen
- :
- Angeklagte
- wird
- Antrag
- Versäumung
- Frist
- Begründung
- Revision
- Urteil
- Hanseatischen
- 30
- November
- Hinblick
- Schriftsatz
- 21
- .
- April
- enthaltenen
- Verfahrensrügen
- vorigen
- Stand
- wiedereingesetzt
- .
- Kosten
- Wiedereinsetzung
- trägt
- Angeklagte
- .
- Gründe
- :
- Wiedereinsetzung
- vorigen
- Stand
- Zwecke
- Nachholung
- einzelner
- Verfahrensrügen
- ist
- zwar
- Regel
- ausgeschlossen
- vgl.
- 44
- .
- Aufl
- .
- §
- Rdn
- .
- .
- Jedoch
- hat
- Verteidiger
- Umstände
- glaubhaft
- gemacht
- Ausnahme
- Grundsatz
- zulassen
- .
- Wiedereinsetzungsvorbringen
- lag
- echtes
- Büroversehen
- Grund
- unterblieb
- letzten
- Tag
- Revisionsbegründungsfrist
- 25
- .
- April
- schon
- fertiggestellten
- vorliegenden
- zweiten
- Teil
- Revisionsbegründung
- Oberlandesgericht
- Fax
- übermitteln
- .
- Versehen
- wurde
- erst
- 26
- .
- April
- bemerkt
- Übersendung
- nachgeholt
- so
- zweite
- Teil
- Revisionsbegründung
- Tag
- Ablauf
- Begründungsfrist
- Oberlandesgericht
- eingegangen
- ist
- .
- Angeklagten
- Fristversäumung
- Verschulden
- trifft
- liegt
- Hand
- .
- Umständen
- würde
- Versagung
- Wiedereinsetzung
- vorigen
- Stand
- Recht
- Angeklagten
- volle
- Ausnutzung
- Revisionsbegründungsfrist
- geschmälert
- werden
- vgl.
- NStZ
- .
- Lienen
- Pfister
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