|
|
- BESCHLUSS
- 7
- .
- August
- Strafsache
- schwerer
- räuberischer
- Erpressung
- 3
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Anhörung
- Beschwerdeführers
- Generalbundesanwalts
- 2
- .
- Antrag
- 7
- .
- August
- gemäß
- §
- Abs.
- einstimmig
- beschlossen
- :
- 1
- .
- Revision
- Angeklagten
- wird
- Urteil
- Landgerichts
- 23
- .
- Februar
- Ausspruch
- Gesamtstrafe
- Vollstreckungsreihenfolge
- aufgehoben
- ;
- jedoch
- bleiben
- zugehörigen
- Feststellungen
- aufrechterhalten
- .
- Umfang
- Aufhebung
- wird
- Sache
- neuer
- Verhandlung
- Entscheidung
- auch
- Kosten
- Rechtsmittels
- andere
- Strafkammer
- Landgerichts
- zurückverwiesen
- .
- 2
- .
- weitergehende
- Revision
- wird
- verworfen
- .
- Gründe
- :
- Nachprüfung
- Urteils
- Grund
- Revisionsrechtfertigung
- hat
- Schuldspruch
- Festsetzung
- Einzelstrafe
- Anordnung
- Unterbringung
- §
- StGB
- Rechtsfehler
- Nachteil
- Angeklagten
- ergeben
- .
- Allerdings
- kann
- Rechtszustand
- beanstandende
- Ausspruch
- Vollstreckungsreihenfolge
- gemäß
- §
- Abs.
- StGB
- Bestand
- haben
- Gesetz
- Sicherung
- Unterbringung
- psychiatrischen
- Krankenhaus
- Entziehungsanstalt
- 16
- Juli
- zwischenzeitlich
- geänderte
- Rechtslage
- berücksichtigen
- konnte
- jedoch
- Zeitpunkt
- Entscheidung
- Revisionsgerichts
- maßgeblich
- ist
- vgl.
- §
- Abs.
- StGB
- .
- neuen
- Tatrichter
- Möglichkeit
- geben
- zugleich
- nunmehr
- ebenfalls
- mögliche
- notwendige
- Bildung
- Gesamtstrafe
- Strafen
- zwischenzeitlich
- rechtskräftigen
- Verurteilung
- Landgerichts
- 13
- November
- entscheiden
- Vollstreckungsreihenfolge
- Neuregelung
- §
- Abs.
- StGB
- abzustimmen
- hat
- Senat
- auch
- Gesamtstrafe
- aufgehoben
- .
- wird
- Anordnung
- §
- StGB
- angefochtenen
- Urteil
- berührt
- .
- geht
- Gesamtstrafenbildung
- zusammen
- Unterbringungsanordnung
- Urteil
- 13
- November
- einheitlichen
- Anordnung
- gemäß
- StGB
- Vollstreckung
- nunmehr
- gemäß
- §
- Abs.
- StGB
- entscheiden
- ist
- vgl.
- Heintschel-Heinegg
- StGB
- §
- Rdn
- .
- .
- Pfister
|