|
|
- BESCHLUSS
- StR
- 9
- .
- August
- Strafsache
- gefährlicher
- Körperverletzung
- u.a.
- 3
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Antrag
- Generalbundesanwalts
- Anhörung
- Beschwerdeführers
- 9
- .
- August
- einstimmig
- beschlossen
- :
- Revision
- Angeklagten
- Urteil
- Landgerichts
- 6
- .
- März
- wird
- unbegründet
- verworfen
- Nachprüfung
- Urteils
- Grund
- Revisionsrechtfertigung
- Rechtsfehler
- Nachteil
- Angeklagten
- ergeben
- hat
- §
- Abs.
- .
- Revision
- ist
- fristgerecht
- begründet
- Rechtsanwalt
- Dr.
- Revisionsverfahren
- nachgewiesen
- worden
- ist
- Angeklagten
- 14
- .
- März
- bevollmächtigt
- wurde
- .
- Beschwerdeführer
- hat
- Kosten
- Rechtsmittels
- tragen
- .
- Lienen
- Pfister
|