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- BESCHLUSS
- 21
- Juli
- Strafsache
- Vorteilsannahme
- 3
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Antrag
- Generalbundesanwalts
- Anhörung
- Beschwerdeführers
- 21
- Juli
- einstimmig
- beschlossen
- :
- Revision
- Angeklagten
- Urteil
- Landgerichts
- 18
- .
- Dezember
- wird
- unbegründet
- verworfen
- Nachprüfung
- Urteils
- Grund
- Revisionsrechtfertigung
- Rechtsfehler
- Nachteil
- Angeklagten
- ergeben
- hat
- §
- Abs.
- .
- Beschwerdeführer
- hat
- Kosten
- Rechtsmittels
- tragen
- .
- Ergänzend
- Antragsschrift
- Generalbundesanwalts
- bemerkt
- Senat
- :
- Rüge
- Landgericht
- habe
- §
- verstoßen
- festgestellt
- habe
- Ehefrau
- Angeklagten
- 15
- .
- Juni
- schriftliche
- Honorarvereinbarung
- mbH
- Co.
- Folgenden
- :
- GmbH
- Co.
- getroffen
- habe
- Urkunde
- verlesen
- noch
- Inhalt
- Vortrag
- Vorsitzenden
- eingeführt
- Urkunde
- vorgehalten
- habe
- auch
- Gegenstand
- Selbstleseverfahrens
- gewesen
- sei
- ist
- unbegründet
- .
- Feststellung
- bedurfte
- Einführung
- überschaubaren
- Inhalts
- Urkunde
- ;
- festgestellten
- Umstände
- Honorarvereinbarung
- konnte
- vielmehr
- auch
- Rückgriff
- Urkunde
- vernommene
- Zeuge
- bekunden
- Seiten
- GmbH
- Co.
- agierte
- .
- Nachweis
- geschehen
- ist
- kann
- Revision
- verbotene
- Rekonstruktion
- Hauptverhandlung
- führen
- vgl.
- 7
- .
- Aufl
- .
- .
- .
- Verfahrensverstoß
- ist
- jedenfalls
- belegt
- .
- Pfister
- Gericke
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