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- BESCHLUSS
- 13
- November
- betreffend
- Strafanzeige
- Verbrechen
- Menschlichkeit
- 3
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- 13
- November
- beschlossen
- :
- Entscheidung
- Antrag
- Anzeigeerstatter
- 23
- .
- Januar
- ist
- Oberlandesgericht
- zuständig
- .
- Gründe
- :
- 12
- .
- Dezember
- hat
- Prozessbevollmächtigte
- Anzeigeerstatter
- Generalbundesanwalt
- Strafanzeige
- lebende
- usbekische
- Staatsangehörige
- Vorwurfs
- Verbrechen
- Menschlichkeit
- erstattet
- .
- Generalbundesanwalt
- hat
- Verfügung
- 23
- .
- März
- gemäß
- §
- entschieden
- Strafanzeige
- Folge
- geben
- .
- 23
- .
- Januar
- hat
- Prozessbevollmächtigte
- Anzeigeerstatter
- Oberlandesgericht
- beantragt
- gerichtliche
- Entscheidung
- Erhebung
- öffentlichen
- Klage
- angezeigten
- Personen
- hilfsweise
- Aufnahme
- Ermittlungen
- Generalbundesanwalt
- anzuordnen
- .
- Oberlandesgericht
- hat
- Beschluss
- 24
- .
- September
- Rechtssache
- Bundesgerichtshof
- Bestimmung
- zuständigen
- Gerichts
- §
- vorgelegt
- .
- II
- .
- Senat
- hat
- Oberlandesgericht
- sachliche
- ständigkeit
- §
- Abs.
- Nr.
- V.
- §
- ergibt
- gemäß
- örtlich
- zuständiges
- Gericht
- bestimmt
- .
- Voraussetzungen
- liegen
- Geltungsbereich
- örtlich
- zuständigen
- Gericht
- fehlt
- .
- wurden
- Strafanzeige
- geschilderten
- Straftaten
- Bundesrepublik
- begangen
- noch
- liegt
- Wohnoder
- Ergreifungsort
- angezeigten
- Personen
- Geltungsbereich
- .
- gemäß
- §
- Abs.
- Betracht
- kommenden
- Oberlandesgerichten
- hat
- Senat
- örtlich
- zuständiges
- Gericht
- Oberlandesgericht
- bestimmt
- bereits
- Sache
- befasst
- war
- .
- Lienen
- Pfister
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