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- BESCHLUSS
- 20
- .
- März
- Strafsache
- besonders
- schweren
- Raubes
- ECLI
- :
- :
- BGH:2018:200318B2STR36.18.0
- 2
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Antrag
- Generalbundesanwalts
- Anhörung
- Beschwerdeführers
- 20
- .
- März
- gemäß
- Abs.
- §
- Abs.
- beschlossen
- :
- 1
- .
- Revision
- Angeklagten
- Urteil
- Landgerichts
- 27
- .
- Oktober
- wird
- Maßgabe
- unbegründet
- verworfen
- erlittene
- Auslieferungshaft
- Verhältnis
- :
- angerechnet
- wird
- Angeklagten
- Verfalls
- Wertersatzes
- Einziehung
- Wertes
- Taterträgen
- Höhe
- €
- Gesamtschuldner
- angeordnet
- wird
- .
- 2
- .
- wird
- abgesehen
- Angeklagten
- Kosten
- Rechtsmittels
- aufzuerlegen
- .
- Gründe
- :
- Landgericht
- hat
- Angeklagten
- besonders
- schweren
- Raubes
- Jugendstrafe
- Jahren
- Monaten
- verurteilt
- Verfall
- Wertersatz
- Höhe
- €
- angeordnet
- .
- Hiergegen
- richtet
- Rüge
- Verletzung
- materiellen
- Rechts
- gestützte
- Revision
- Angeklagten
- .
- Strafausspruchs
- hat
- Nachprüfung
- Urteils
- Revisionsrechtfertigung
- Rechtsfehler
- Nachteil
- Angeklagten
- ergeben
- §
- Abs.
- .
- Entsprechend
- Antrag
- Generalbundesanwalts
- ist
- jedoch
- Landgericht
- versäumte
- Entscheidung
- §
- Abs.
- Satz
- StGB
- Anrechnungsmaßstab
- erlittene
- Auslieferungshaft
- nachzuholen
- .
- Entscheidung
- Anrechnungsmaßstab
- muss
- Urteilsformel
- Ausdruck
- kommen
- vgl.
- Senat
- Beschluss
- 12
- .
- Oktober
- BGHSt
- .
- Senat
- holt
- entsprechender
- Anwendung
- §
- Abs.
- vgl.
- Beschluss
- 4
- .
- Juni
- StGB
- §
- Abs.
- Anrechnung
- .
- Anhaltspunkte
- anderen
- Anrechnungsmaßstab
- erlittene
- Auslieferungshaft
- sind
- vorgetragen
- sonst
- ersichtlich
- .
- passt
- Senat
- getroffene
- Entscheidung
- Verfall
- Wertersatzes
- terminologisch
- Inkrafttreten
- 1
- Juli
- geltenden
- Vorschriften
- Gesetzes
- Reform
- strafrechtlichen
- Vermögensabschöpfung
- 13
- .
- April
- .
- S.
- Landgericht
- Berücksichtigung
- Art
- .
- 316h
- EGStGB
- Recht
- angewandt
- hat
- .
- ist
- Einziehung
- Wertes
- Taterträgen
- Höhe
- €
- gesamtschuldnerisch
- anzuordnen
- §
- Abs.
- §
- Satz
- StGB
- Grube
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