|
|
- BESCHLUSS
- 1
- .
- März
- Strafsache
- Beihilfe
- schweren
- Raub
- 2
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Antrag
- Generalbundesanwalts
- Anhörung
- Beschwerdeführerin
- 1
- .
- März
- gemäß
- Abs.
- beschlossen
- :
- Revision
- Nebenklägerin
- Urteil
- Landgerichts
- 26
- .
- August
- wird
- unzulässig
- verworfen
- .
- Beschwerdeführerin
- hat
- Kosten
- Rechtsmittels
- Angeklagten
- Revisionsverfahren
- entstandenen
- notwendigen
- Auslagen
- tragen
- .
- Gründe
- :
- Generalbundesanwalt
- hat
- Revision
- Nebenklägerin
- ausgeführt
- :
- "
- Landgericht
- hat
- Angeklagten
- Beihilfe
- schweren
- Raub
- Freiheitsstrafe
- Jahren
- Monaten
- verurteilt
- .
- Urteil
- richtet
- Revision
- Nebenklägerin
- Verletzung
- materiellen
- Rechtes
- rügt
- .
- Rechtsmittel
- ist
- unzulässig
- .
- Nebenklägerin
- hat
- zwar
- beantragt
- angefochtene
- Urteil
- Feststellungen
- aufzuheben
- Sache
- erneuten
- Verhandlung
- Entscheidung
- andere
- Strafkammer
- zurückzuverweisen
- .
- hat
- aber
- noch
- Hinblick
- Regelung
- §
- Abs.
- zwingend
- erforderlich
- gewesen
- wäre
- klargestellt
- Urteil
- Ziel
- Änderung
- Schuldspruchs
- anficht
- vgl.
- .
- 20.2
- .
- 24.2.2002
- StR
- .
- gilt
- so
- mehr
- Revisionsbegründung
- ausdrücklich
- entnehmen
- lässt
- Rechtsmittel
- Rechtsfolgenausspruch
- landgerichtlichen
- Erkenntnisses
- wenden
- soll
- .
- "
- schließt
- Senat
- .
- Rothfuß
- Otten
- Roggenbuck
|