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- StR
- BESCHLUSS
- 2
- .
- Januar
- Strafsache
- Körperverletzung
- Todesfolge
- 2
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Antrag
- Generalbundesanwalts
- 2
- .
- Januar
- gemäß
- §
- Abs.
- beschlossen
- :
- Revision
- Nebenklägerin
- Urteil
- Landgerichts
- 7
- .
- Juni
- wird
- unzulässig
- verworfen
- .
- Nebenklägerin
- hat
- Kosten
- Rechtsmittels
- Angeklagten
- Revisionsverfahren
- entstandenen
- notwendigen
- Auslagen
- tragen
- .
- Gründe
- :
- Revision
- Nebenklägerin
- ist
- unzulässig
- .
- hat
- beantragt
- "
- Urteil
- Landgerichts
- Feststellungen
- aufzuheben
- Sache
- erneuten
- Verhandlung
- Entscheidung
- andere
- Strafkammer
- zurückzuverweisen
- "
- Rechtsmittel
- hat
- aber
- lediglich
- ausgeführten
- Sachrüge
- begründet
- .
- hat
- Hinblick
- Regelung
- Abs.
- unerläßlich
- klargestellt
- Urteil
- Ziel
- Änderung
- Schuldspruchs
- Gesetzesverletzung
- anficht
- Anschluß
- Nebenkläger
- berechtigt
- .
- .
- ;
- vgl.
- Abs.
- Zulässigkeit
- 3
- 10
- ;
- Kleinknecht/Meyer-Goßner
- 45
- .
- Aufl
- .
- Rdn
- .
- m.w
- .
- .
- Detter
- Rothfuß
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