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- BESCHLUSS
- 20
- .
- Dezember
- Strafsache
- unerlaubten
- Betäubungsmitteln
- geringer
- Menge
- u.a.
- 2
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Antrag
- Generalbundesanwalts
- Anhörung
- Beschwerdeführers
- 20
- .
- Dezember
- gemäß
- §
- Abs.
- beschlossen
- :
- Revision
- Angeklagten
- Urteil
- Landgerichts
- 27
- .
- Mai
- wird
- Maßgabe
- Angeklagte
- schuldig
- ist
- unerlaubten
- Betäubungsmitteln
- geringer
- Menge
- Tateinheit
- unerlaubtem
- Besitz
- Betäubungsmitteln
- geringer
- Menge
- unbegründet
- verworfen
- Nachprüfung
- Urteils
- Grund
- Revisionsrechtfertigung
- Rechtsfehler
- Nachteil
- Angeklagten
- ergeben
- hat
- .
- Beschwerdeführer
- hat
- Kosten
- Rechtsmittels
- tragen
- .
- ECLI
- :
- :
- BGH:2016:201216B2STR475.16.0
- Grube
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