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- BESCHLUSS
- StR
- 28
- .
- Oktober
- Strafsache
- schweren
- sexuellen
- Missbrauchs
- Kindern
- 2
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Antrag
- Generalbundesanwalts
- Anhörung
- Beschwerdeführers
- 28
- .
- Oktober
- gemäß
- §
- Abs.
- beschlossen
- :
- Revision
- Angeklagten
- Urteil
- Landgerichts
- 16
- Juli
- wird
- unzulässig
- verworfen
- .
- Beschwerdeführer
- hat
- Kosten
- Rechtsmittels
- Nebenklägerin
- entstandenen
- notwendigen
- Auslagen
- tragen
- .
- Gründe
- :
- Revision
- Angeklagten
- ist
- unzulässig
- Urteilsverkündung
- wirksam
- Rechtsmittel
- verzichtet
- hat
- §
- Abs.
- Satz
- .
- Hauptverhandlungsprotokoll
- ergibt
- hat
- Angeklagte
- vorangegangener
- Rechtsmittelbelehrung
- Übereinstimmung
- Instanzverteidiger
- erklärt
- nehme
- Urteil
- .
- Erklärung
- nimmt
- Beweiskraft
- Protokolls
- §
- StPO
- §
- Abs.
- vorgelesen
- genehmigt
- wurde
- .
- Rechtsmittelverzicht
- ist
- grundsätzlich
- unwiderruflich
- unanfechtbar
- .
- .
- ;
- vgl.
- §
- Abs.
- Satz
- Rechtsmittelverzicht
- 4
- 5
- 8
- .
- Anhaltspunkte
- Rechtsmittelverzicht
- hier
- unwirksam
- sein
- könnte
- liegen
- .
- Revisionsverteidiger
- behauptet
- Angeklagten
- sei
- Fall
- Verzichtserklärung
- abzugeben
- Wiederinvollzugsetzung
- Haftbefehls
- gedroht
- worden
- Übrigen
- sei
- vorherige
- Rücksprache
- Instanzverteidiger
- verwehrt
- worden
- ist
- Vorbringen
- Revision
- Zweifel
- gezogenen
- dienstlichen
- Erklärungen
- Vorsitzenden
- Sitzungsvertreterin
- Staatsanwaltschaft
- widerlegt
- .
- Ebensowenig
- bedurfte
- vorliegenden
- Fall
- erweiterten
- "
- Rechtsmittelbelehrung
- Vorgaben
- Großen
- Senats
- Strafsachen
- Urteil
- dienstlichen
- Erklärungen
- dargelegt
- Revision
- eingeräumt
- Verständigung
- vorausgegangen
- war
- .
- wirksamen
- Rechtsmittelverzichtserklärung
- ist
- Urteil
- Landgerichts
- 16
- Juli
- Rechtskraft
- erwachsen
- .
- eingelegte
- Revision
- ist
- somit
- §
- Abs.
- unzulässig
- verwerfen
- .
- Roggenbuck
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