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- BESCHLUSS
- StR
- 9
- .
- August
- Strafsache
- sexueller
- Nötigung
- 2
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Antrag
- Generalbundesanwalts
- Anhörung
- Beschwerdeführerinnen
- 9
- .
- August
- gemäß
- §
- Abs.
- beschlossen
- :
- Revisionen
- Nebenklägerinnen
- V.
- Urteil
- Landgerichts
- 19
- .
- Februar
- werden
- verworfen
- .
- Beschwerdeführerin
- hat
- Kosten
- Rechtsmittels
- Angeklagten
- entstandenen
- notwendigen
- Auslagen
- tragen
- .
- Gründe
- :
- Landgericht
- hat
- Angeklagten
- sexuellen
- Mißbrauchs
- Schutzbefohlenen
- Fällen
- Fällen
- Tateinheit
- sexuellem
- Mißbrauch
- Kindes
- Fall
- zusätzlich
- Tateinheit
- sexueller
- Nötigung
- Gesamtfreiheitsstrafe
- Jahren
- verurteilt
- .
- Urteil
- wenden
- Revisionen
- Nebenklägerinnen
- allgemeinen
- Sachrüge
- .
- Beschwerdeführerinnen
- beantragen
- Aufhebung
- Urteils
- Zurückverweisung
- Sache
- neuen
- Verhandlung
- Entscheidung
- .
- Revisionen
- sind
- unzulässig
- .
- Generalbundesanwalt
- hat
- Antragsschrift
- 27
- .
- Juni
- zutreffend
- u.a.
- ausgeführt
- :
- "
- Revisionsvortrag
- ist
- entnehmen
- Urteil
- Ziel
- Änderung
- Schuldspruchs
- anderen
- weiteren
- Gesetzesverletzung
- angegriffen
- wird
- Anschluss
- Nebenkläger
- berechtigt
- .
- Nebenkläger
- können
- aber
- ausdrücklichen
- gesetzlichen
- Regelung
- §
- Abs.
- Urteil
- Ziel
- anfechten
- andere
- Rechtsfolge
- verhängt
- wird
- .
- bedarf
- Revisionen
- Nebenkläger
- Regel
- Revisionsantrages
- deutlich
- macht
- Beschwerdeführer
- zulässiges
- Ziel
- verfolgt
- .
- entsprechende
- Auslegung
- ist
- hier
- Grundlage
- nur
- allgemein
- erhobenen
- Sachrüge
- auch
- Berücksichtigung
- umfassend
- gestellten
- Aufhebungsantrags
- möglich
- .
- Beschwer
- Schuldspruch
- ist
- ersichtlich
- nur
- .
- 09
- .
- Mai
- StR
- .
- 12
- .
- September
- .
- "
- Detter
- Otten
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