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- AR
- BESCHLUSS
- 5
- .
- Dezember
- Bewährungssache
- betreffend
- Az
- .
- :
- Amtsgericht
- Az
- .
- :
- AR
- Amtsgericht
- Duisburg-Ruhrort
- 2
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Anhörung
- Generalbundesanwalts
- 5
- .
- Dezember
- beschlossen
- :
- nachträglichen
- Entscheidungen
- Strafaussetzung
- Bewährung
- ist
- Amtsgericht
- Duisburg-Ruhrort
- zuständig
- .
- Gründe
- :
- Amtsgericht
- hat
- Bewährungsaufsicht
- Beschluß
- 25
- .
- September
- Amtsgericht
- Duisburg-Ruhrort
- übertragen
- Bezirk
- Verurteilte
- ständigen
- Wohnsitz
- hat
- .
- Amtsgericht
- Duisburg-Ruhrort
- hat
- Übernahme
- Begründung
- abgelehnt
- sei
- dort
- überprüfen
- auch
- erfolgen
- könne
- ;
- erachtet
- Abgabe
- Willkürlichkeit
- unwirksam
- .
- Abgabe
- Amtsgericht
- Wohnsitzgericht
- ist
- gemäß
- §
- Abs.
- Satz
- StPO
- wirksam
- bindend
- .
- Anhaltspunkte
- Annahme
- objektiver
- Willkürlichkeit
- Abgabeentscheidung
- sind
- ersichtlich
- .
- Willkürlich
- ist
- Entscheidung
- schon
- dann
- besondere
- Gründe
- fehlen
- Zweckmäßigkeit
- Abgabe
- Wohnsitzgericht
- sprechen
- .
- .
- Senats
- ;
- vgl.
- NStZ
- ;
- Senatsbeschlüsse
- 30
- .
- Juni
- 26
- Juli
- .
- Otten
- Rothfuß
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