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- BESCHLUSS
- 22
- .
- März
- Strafsache
- Wohnungseinbruchsdiebstahls
- u.a.
- ECLI
- :
- :
- 1
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Antrag
- Generalbundesanwalts
- Anhörung
- Beschwerdeführers
- 22
- .
- März
- beschlossen
- :
- Revision
- Angeklagten
- Urteil
- Landgerichts
- 18
- November
- wird
- unbegründet
- verworfen
- §
- Abs.
- .
- Beschwerdeführer
- hat
- Kosten
- Rechtsmittels
- tragen
- .
- Senat
- weist
- Bezugnahme
- Antragsschrift
- Generalbundesanwalts
- Folgendes
- :
- unverändert
- Hauptverhandlung
- zugelassene
- Anklage
- Staatsanwaltschaft
- 8
- .
- Juni
- hat
- zu
- Ziff
- .
- Fallakte
- Angeklagten
- revidierenden
- Mitangeklagten
- vorgeworfen
- 21
- .
- Januar
- Uhr
- Uhr
- Aufhebeln
- Schlafzimmerfensters
- Wohnung
- Geschädigten
- S.
- gelangt
- sein
- dort
- näher
- bezeichnete
- Gesamtwert
- mindestens
- Euro
- Bargeld
- Höhe
- entwendet
- haben
- .
- verfahrensgegenständlichen
- Lebenssachverhalts
- ist
- lediglich
- Mitangeklagte
- aber
- Angeklagte
- verur-
- teilt
- worden
- S.
- .
- Tatgericht
- Angeklagten
- prozessualen
- Tat
- §
- auch
- freigesprochen
- hat
- ist
- bezüglich
- Angeklagten
- Landgericht
- anhängig
- .
- Erledigung
- Tat
- Bezug
- Angeklagten
- gemäß
- §
- Abs.
- hat
- Senat
- Sachakten
- entnehmen
- können
- .
- Landgericht
- wird
- Kognitionspflicht
- §
- Abs.
- entsprechen
- Tat
- noch
- entscheiden
- haben
- .
- Raum
- Radtke
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