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- BESCHLUSS
- 14
- .
- März
- Strafsache
- sexuellen
- Mißbrauchs
- Kindes
- u.a.
- 1
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- 14
- .
- März
- beschlossen
- :
- Nebenklägerin
- anwältin
- wird
- Revisionsinstanz
- Beistand
- bestellt
- .
- Gründe
- :
- Nebenklägerin
- hat
- beantragt
- auch
- Revisionsverfahren
- "
- Beistand
- "
- beizuordnen
- .
- auch
- Revisionsverfahren
- fortwirkende
- Bestellung
- Beistand
- Landgericht
- ist
- erfolgt
- ;
- hat
- Nebenklägerin
- lediglich
- Prozeßkostenhilfe
- gewährt
- Rechtsanwältin
- geordnet
- Bl
- .
- .
- ;
- siehe
- auch
- 44
- .
- Aufl
- .
- §
- 397a
- Rdn
- .
- .
- Voraussetzungen
- Bestellung
- Beistandes
- liegen
- hier
- §
- 397a
- Abs.
- §
- Abs.
- Nr.
- lit.a
- .
- Boetticher
- Wahl
- Schluckebier
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