|
|
- BESCHLUSS
- 18
- .
- Oktober
- Strafsache
- schwerer
- Brandstiftung
- u.a.
- 1
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- 18
- .
- Oktober
- beschlossen
- :
- Revision
- Angeklagten
- Urteil
- Landgerichts
- 29
- .
- Februar
- wird
- unbegründet
- verworfen
- Nachprüfung
- Urteils
- Grund
- Revisionsrechtfertigung
- Rechtsfehler
- Nachteil
- Angeklagten
- ergeben
- hat
- §
- Abs.
- .
- Beschwerdeführer
- hat
- Kosten
- Rechtsmittels
- tragen
- .
- Ergänzend
- bemerkt
- Senat
- :
- 1
- .
- Wendung
- Rahmen
- Strafzumessung
- Angeklagte
- habe
- rein
- eigensüchtigen
- Motiven
- völlig
- rücksichtslos
- gehandelt
- sollte
- hier
- ersichtlich
- Tat
- Ausdruck
- kommende
- besondere
- Gesinnung
- kennzeichnen
- §
- Abs.
- StGB
- ;
- Landgericht
- hat
- ausdrücklich
- Brandgeschehen
- betroffenen
- Geschädigten
- bezogen
- S.
- .
- 2
- .
- schriftlichen
- Urteilsgründe
- dienen
- Inhalt
- Hauptverhandlung
- erhobenen
- Beweise
- dokumentieren
- .
- sollen
- Ergebnis
- Hauptverhandlung
- wiedergeben
- rechtliche
- Nachprüfung
- getroffenen
- Entscheidung
- ermöglichen
- vgl.
- näher
- NStZ
- 51
- ;
- siehe
- auch
- NStZ-RR
- 277
- ;
- .
- Schluckebier
- Wahl
|