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- BESCHLUSS
- 16
- .
- August
- Strafsache
- Mordes
- u.a.
- 1
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- 16
- .
- August
- beschlossen
- :
- 1
- .
- Revision
- Angeklagten
- wird
- Verfolgung
- gemäß
- §
- Abs.
- Vorwurf
- Mordes
- beschränkt
- Urteil
- Landgerichts
- 27
- .
- März
- Schuldspruch
- geändert
- Angeklagte
- Mordes
- schuldig
- ist
- .
- 2
- .
- weitergehende
- Revision
- Angeklagten
- vorbezeichnete
- Urteil
- wird
- verworfen
- .
- 3
- .
- Beschwerdeführer
- hat
- Kosten
- Rechtsmittels
- tragen
- .
- Gründe
- :
- Landgericht
- hat
- Angeklagten
- Mordes
- Tateinheit
- Raub
- Todesfolge
- lebenslanger
- Freiheitsstrafe
- verurteilt
- ;
- besondere
- Schwere
- Schuld
- hat
- festgestellt
- .
- Senat
- hat
- Verfolgung
- gemäß
- §
- Abs.
- Zustimmung
- Generalbundesanwalts
- Vorwurf
- Mordes
- beschränkt
- Schuldspruch
- entsprechend
- geändert
- .
- verbleibenden
- urteilung
- Mordes
- hat
- Nachprüfung
- Urteils
- Grund
- Revisionsrechtfertigung
- Rechtsfehler
- Nachteil
- Angeklagten
- ergeben
- Abs.
- .
- Strafausspruch
- hat
- §
- Abs.
- rung
- Schuldspruchs
- Bestand
- Verurteilung
- Mordes
- Abs.
- StGB
- absolut
- bestimmte
- Strafe
- nämlich
- lebenslange
- Freiheitsstrafe
- erkennen
- ist
- besondere
- Schuldschwere
- festgestellt
- ist
- .
- Wahl
- Boetticher
- Hebenstreit
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