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- BESCHLUSS
- 28
- .
- Juni
- Strafsache
- Verstoßes
- Betäubungsmittelgesetz
- 1
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- 28
- .
- Juni
- beschlossen
- :
- Revision
- Angeklagten
- Urteil
- Landgerichts
- 21
- .
- Februar
- wird
- unbegründet
- verworfen
- .
- Beschwerdeführer
- hat
- Kosten
- Rechtsmittels
- tragen
- .
- Gründe
- :
- 1
- .
- Revision
- ist
- wirksam
- Entziehung
- Fahrerlaubnis
- beschränkt
- Maßregelanordnung
- Strafzumessung
- auch
- Strafaussetzung
- Bewährung
- "
- Wechselwirkungen
- "
- erkennbar
- sind
- vgl.
- zuletzt
- .
- 15
- .
- Mai
- .
- Insbesondere
- sind
- angefochtenen
- Urteil
- Erwägungen
- entnehmen
- Fahrerlaubnisentzug
- milderen
- Bemessung
- Strafe
- geführt
- Einfluß
- Entscheidung
- Strafaussetzung
- Bewährung
- gehabt
- hat
- .
- 2
- .
- Revision
- bleibt
- erfolglos
- §
- Abs.
- Strafkammer
- charakterliche
- Ungeeignetheit
- Angeklagten
- Führen
- fahrzeugs
- Bewilligung
- Strafaussetzung
- Bewährung
- noch
- hinreichend
- Umstände
- Einzelfalls
- begründet
- hat
- .
- Boetticher
- bier
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