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- NAMEN
- Verkündet
- :
- 8
- .
- Juni
- Justizamtsinspektorin
- Urkundsbeamtin
- Geschäftsstelle
- Familiensache
- Nachschlagewerk
- :
- ja
- :
- :
- ja
- §
- ;
- Anwendung
- §
- Nr.
- enthaltenen
- Zumutbarkeitskriteriums
- ist
- Fälle
- beschränkt
- Abänderungsgrund
- Unterhaltsrechtsänderungsgesetz
- 21
- .
- Dezember
- ergibt
- Anschluss
- Senatsurteile
- FamRZ
- ;
- FamRZ
- 27
- .
- Januar
- FamRZ
- .
- Feststellung
- ehebedingter
- Nachteile
- Altersvorsorge
- Versorgungsausgleich
- nur
- Teil
- Ehezeit
- erfasst
- Anschluss
- Senatsurteile
- 4
- .
- August
- FamRZ
- 2
- .
- März
- FamRZ
- .
- Urteil
- 8
- .
- Juni
- AG
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- mündliche
- Verhandlung
- 8
- .
- Juni
- Vorsitzende
- Richterin
- Dr.
- Richter
- Weber-Monecke
- Dr.
- Dr.
- Dr.
- Recht
- erkannt
- :
- Revision
- Klägers
- wird
- Urteil
- 7
- .
- Zivilsenats
- Senats
- Familiensachen
- Oberlandesgerichts
- 17
- .
- Dezember
- aufgehoben
- .
- Rechtsstreit
- wird
- erneuten
- Verhandlung
- Entscheidung
- auch
- Kosten
- Revisionsverfahrens
- Oberlandesgericht
- zurückverwiesen
- .
- Tatbestand
- :
- Parteien
- streiten
- Abänderung
- Urteils
- nachehelichen
- Unterhalt
- .
- heirateten
- Januar
- Alter
- Kläger
- Jahren
- Beklagte
- .
- Ehe
- ging
- Mai
- geborene
- Tochter
- .
- August
- zog
- Beklagte
- gemeinsamen
- Wohnung
- .
- September
- zugestellten
- Scheidungsantrag
- wurde
- Ehe
- rechtskräftig
- Oktober
- geschieden
- .
- Kläger
- heiratete
- erneut
- .
- Beklagte
- ist
- befreundet
- intimes
- Verhältnis
- unterhält
- .
- Hinblick
- Kläger
- vermögenden
- Familie
- stammt
- erwarteten
- Vermögenszufluss
- Millionen
- Mark
- Kläger
- Beklagten
- Jahr
- Einfamilienhausgrundstück
- Wert
- mindestens
- DM
- .
- Anschließend
- vereinbarten
- Parteien
- Gütertrennung
- .
- erhielt
- Beklagte
- Teilungsversteigerung
- gemeinsamen
- Eigentumswohnung
- Jahr
- rund
- DM
- .
- Kläger
- elterlichen
- Vermögen
- Anfang
- Jahre
- erhebliches
- Vermögen
- zugeflossen
- war
- widmete
- ausschließlich
- Verwaltung
- Vermögens
- bestritt
- Unterhalt
- Familie
- Vermögenseinkünften
- .
- Beklagte
- hatte
- Eheschließung
- Lehre
- Hotelfachfrau
- abgeschlossen
- anschließend
- Büroangestellte
- Versicherungsunternehmen
- gearbeitet
- .
- Geburt
- Tochter
- unterbrach
- Erwerbstätigkeit
- Jahre
- arbeitete
- anschließend
- Unterbrechungen
- halbtags
- verschiedenen
- Arbeitgebern
- .
- unterstützte
- Kläger
- Rahmen
- geringfügigen
- Beschäftigung
- Vermögensverwaltung
- widmete
- Übrigen
- Haushaltsführung
- Betreuung
- gemeinsamen
- Kindes
- .
- eingeschränkten
- Erwerbstätigkeit
- Klägers
- Ehe
- wurden
- Beklagten
- Versorgungsausgleich
- lediglich
- Rentenanwartschaften
- Höhe
- monatlich
- DM
- übertragen
- .
- nacheheliche
- Unterhalt
- wurde
- zuletzt
- Urteil
- Berufungsgerichts
- 6
- November
- monatlich
- DM
- Elementarunterhalt
- Aufstockungsunterhalt
- DM
- Vorsorgeunterhalt
- festgesetzt
- .
- Kläger
- begehrt
- Abänderungsklage
- Wegfall
- Unterhalts
- Mai
- stützt
- Begehren
- geänderte
- Rechtsprechung
- Bundesgerichtshofs
- Aufstockungsunterhalt
- 1
- .
- Januar
- geänderte
- Rechtslage
- .
- Amtsgericht
- hat
- Klage
- abgewiesen
- .
- Berufungsgericht
- hat
- Berufung
- Klägers
- zurückgewiesen
- .
- Revision
- verfolgt
- Kläger
- Begehren
- .
- Entscheidungsgründe
- :
- Revision
- hat
- Erfolg
- .
- Berufungsgericht
- ist
- ausgegangen
- Beklagte
- auch
- Berücksichtigung
- Erziehung
- gemeinsamen
- Tochter
- Gestaltung
- Haushaltsführung
- Erwerbstätigkeit
- Ehe
- Dauer
- Ehe
- ehebedingten
- Nachteile
- erlitten
- habe
- Herabsetzung
- zeitliche
- Begrenzung
- Billigkeit
- entsprechen
- würde
- .
- Dennoch
- könne
- Begehren
- Klägers
- stattgegeben
- werden
- vorliegenden
- Fall
- Abänderung
- rechtskräftigen
- Titels
- gehe
- zusätzlich
- prüfen
- sei
- Beklagten
- Änderung
- Berücksichtigung
- Vertrauens
- zumutbar
- sei
- §
- Nr.
- .
- Auffassung
- Berufungsgerichts
- ist
- Zumutbarkeit
- verneinen
- .
- Fraglich
- sei
- Umstände
- Kläger
- berufe
- erst
- Gesetz
- Änderung
- Unterhaltsrechts
- 21
- .
- Dezember
- erheblich
- geworden
- seien
- Aufstockungsunterhalt
- handele
- bereits
- Entscheidung
- Bundesgerichtshofs
- 12
- .
- April
- FamRZ
- .
- Frage
- sei
- aber
- beantworten
- §
- Nr.
- auch
- vorliegenden
- Fall
- anzuwenden
- sei
- .
- Gerade
- Fällen
- Abänderung
- Titels
- Aufstockungsunterhalt
- Fehlen
- ehebedingten
- Nachteilen
- begründet
- werde
- sei
- insoweit
- gravierenden
- Beschneidungen
- bestehender
- Unterhaltsansprüche
- kommen
- könne
- gesteigerten
- Schutzbedürfnis
- Unterhaltsberechtigten
- auszugehen
- .
- sei
- Begründung
- Gesetzentwurfs
- beispielhaft
- Umstand
- Dauer
- Ehe
- genannt
- .
- lasse
- Schluss
- auch
- Abänderung
- Titeln
- Aufstockungsunterhalt
- insoweit
- Änderung
- Gewichtung
- Kriteriums
- Ehedauer
- bereits
- Entscheidung
- Bundesgerichtshofs
- 12
- .
- April
- eingetreten
- sei
- Zumutbarkeitsprüfung
- stattfinden
- solle
- .
- Zumutbarkeit
- Abänderung
- fehle
- auch
- Berücksichtigung
- Beklagten
- Berufungsgericht
- unterstelle
- ehebedingte
- Nachteile
- entstanden
- seien
- .
- Vertrauensschutz
- spreche
- lange
- Dauer
- bestehenden
- Unterhaltsregelung
- .
- Kläger
- habe
- bereits
- Jahre
- Trennungsunterhalt
- geleistet
- habe
- 1
- November
- heute
- Beklagte
- ununterbrochen
- Unterhalt
- gezahlt
- zwar
- Höhe
- insgesamt
- DM
- 1
- November
- insgesamt
- DM
- 1
- .
- Oktober
- insgesamt
- DM
- 1
- November
- .
- Abänderung
- sei
- Erlass
- letzten
- Urteils
- bereits
- Jahre
- mehr
- geltend
- gemacht
- worden
- .
- Situation
- habe
- Beklagte
- einrichten
- können
- auch
- weiterhin
- Unterhaltszahlungen
- Klägers
- sehr
- guten
- Vermögensverhältnisse
- finanzieller
- Hinsicht
- schwerfielen
- erhalten
- werde
- .
- Auch
- lange
- Ehedauer
- spreche
- Vertrauensschutz
- .
- Parteien
- seien
- beinahe
- Jahre
- verheiratet
- gewesen
- .
- Spätestens
- Anfang
- Jahre
- hätten
- gehobenen
- Lebensstil
- gepflegt
- .
- nunmehr
- beinahe
- Jahren
- sei
- Beklagten
- mehr
- zumutbar
- Begrenzung
- Unterhalts
- hinzunehmen
- Zeitpunkt
- beinahe
- Jahre
- alt
- sei
- Fortbildung
- andere
- Maßnahmen
- mehr
- Lage
- sei
- höhere
- eigene
- Einkünfte
- sorgen
- .
- Weiter
- sprächen
- nur
- geringen
- Versorgungsausgleich
- übertragenen
- Anwartschaften
- Zumutbarkeit
- Befristung
- .
- Rechtsprechung
- Bundesgerichtshofs
- allein
- Überlegung
- abgestellt
- werden
- könne
- Unterhaltswegfall
- entfalle
- Einsatzzeitpunkt
- späteren
- Anspruch
- Altersunterhalt
- stehe
- .
- Rechtsprechung
- beziehe
- nur
- §
- §
- Nr.
- .
- sei
- hier
- Ausnahme
- Regel
- gerechtfertigt
- Beklagte
- Einvernehmen
- Kläger
- Erwerbstätigkeit
- verzichtet
- habe
- Kläger
- mehr
- erwerbstätig
- gewesen
- sei
- somit
- Anwartschaften
- mehr
- erworben
- habe
- hätten
- übertragen
- werden
- können
- .
- Kläger
- eigenen
- Altersbedarf
- Vermögenseinkünften
- decken
- könne
- sei
- Beklagten
- nur
- Wohnbedarf
- geringer
- Teil
- restlichen
- Bedarfe
- Kapitaleinkünfte
- gedeckt
- .
- Beurteilung
- Zumutbarkeit
- komme
- Rückgriff
- Kriterien
- §
- Betracht
- .
- Behauptung
- Klägers
- Beklagte
- sei
- Ehe
- ausgebrochen
- verfestigte
- Lebensgemeinschaft
- eingegangen
- komme
- entscheidende
- Bedeutung
- Begrenzung
- Unterhaltsansprüche
- gemäß
- §
- bereits
- Vorprozessen
- rechtskräftig
- abgelehnt
- worden
- sei
- Beklagte
- insoweit
- habe
- vertrauen
- dürfen
- Argumente
- Bemessung
- nachehelichen
- Unterhaltsanspruchs
- Rolle
- mehr
- spielten
- .
- Soweit
- nunmehr
- behauptet
- werde
- Lebensgemeinschaft
- Beklagten
- inzwischen
- verfestigten
- Lebensgemeinschaft
- entwickelt
- habe
- führe
- anderen
- Beurteilung
- .
- Partner
- getrennte
- Wohnsitze
- unterhielten
- genüge
- überwiegend
- Haus
- Partners
- aufhielten
- Freizeit
- sam
- verbrächten
- Anfangsbuchstaben
- Vornamen
- Partner
- amtlichen
- Kennzeichen
- Pkw
- befänden
- .
- gemeinsames
- Haushalten
- Füreinander-Dasein
- Sich-Beistehen
- Ehe
- ergebe
- .
- Selbst
- anders
- beurteilen
- wollte
- würde
- anderen
- Ergebnis
- führen
- Vorbringen
- Klägers
- grober
- Nachlässigkeit
- gemäß
- §
- verspätet
- zurückgewiesen
- worden
- wäre
- .
- Vermögen
- Beklagte
- Zuwendungen
- Klägers
- Ehe
- erhalten
- habe
- sei
- hinreichender
- Grund
- Bejahung
- Zumutbarkeitserfordernisses
- §
- Nr.
- Umstand
- sei
- Bemessung
- Unterhalts
- bereits
- hinreichend
- berücksichtigt
- .
- Frage
- Beklagte
- Vermögen
- Deckung
- Unterhalts
- verwerten
- müsse
- sei
- problematisiert
- worden
- stelle
- auch
- Hinblick
- statistisch
- noch
- hohe
- Lebenserwartung
- Beklagten
- ca.
- Jahren
- .
- II
- .
- Beurteilung
- hält
- rechtlichen
- Nachprüfung
- stand
- .
- vorliegenden
- Verfahren
- Kläger
- begehrte
- Abänderung
- richtet
- Art
- .
- Abs.
- Satz
- FGG-RG
- 31
- .
- geltenden
- Verfahrensrecht
- 3
- November
- FamRZ
- .
- f.
- ist
- mithin
- §
- aF
- beurteilen
- vgl.
- Hüßtege
- .
- Aufl
- .
- .
- .
- 1
- .
- Abänderungsklage
- ist
- zulässig
- .
- Kläger
- hat
- Änderung
- Rechtsprechung
- Senats
- Herabsetzung
- Befristung
- Aufstockungsunterhalts
- wesentliche
- Änderung
- abzuändernden
- Urteil
- 6
- November
- zugrunde
- liegenden
- rechtlichen
- Verhältnisse
- berufen
- Zulässigkeit
- Klage
- ausreicht
- vgl.
- Senatsurteil
- 29
- .
- September
- FamRZ
- .
- .
- 2
- .
- Abänderung
- rechtskräftigen
- Entscheidung
- Unterhalt
- setzt
- §
- Abs.
- aF
- Bestimmung
- Höhe
- Dauer
- Leistungen
- maßgebenden
- Verhältnisse
- wesentlich
- geändert
- haben
- .
- ist
- beachten
- Grundlagen
- Ausgangsentscheidung
- Abänderungsverfahren
- wahren
- sind
- Fehlerkorrektur
- Rechtskraft
- Ausgangsurteils
- zulässig
- ist
- Senatsurteile
- 12
- .
- Mai
- FamRZ
- .
- 2
- .
- Juni
- FamRZ
- .
- 29
- .
- September
- FamRZ
- .
- .
- Abänderung
- wesentlicher
- Änderung
- rechtlichen
- Verhältnisse
- kann
- Gesetzesänderung
- auch
- Änderung
- gefestigten
- höchstrichterlichen
- Rechtsprechung
- gestützt
- werden
- nunmehr
- §
- Abs.
- Satz
- FamFG
- §
- Abs.
- Satz
- klargestellt
- worden
- ist
- vgl.
- Senatsurteil
- 29
- .
- September
- FamRZ
- .
- .
- Fall
- Aufstockungsunterhalts
- ist
- anerkannt
- Abänderung
- Senatsurteil
- 12
- .
- April
- FamRZ
- geänderte
- Senatsrechtsprechung
- Bedeutung
- Ehedauer
- Rahmen
- Befristung
- Herabsetzung
- Unterhalts
- gestützt
- werden
- kann
- unabhängig
- gilt
- Ehe
- hier
- Kinder
- hervorgegangen
- sind
- Senatsurteil
- 29
- .
- September
- FamRZ
- .
- .
- -9-
- Dementsprechend
- ist
- vorliegenden
- Fall
- weiteren
- Fragen
- überprüfen
- geänderten
- Rechtsprechung
- Befristung
- Herabsetzung
- Unterhalts
- §
- begründet
- ist
- .
- Prüfung
- hat
- Berufungsgericht
- unterlassen
- .
- Auffassung
- Anwendung
- komme
- Abänderung
- jedenfalls
- §
- Nr.
- scheitere
- Beklagten
- zumutbar
- sei
- trifft
- .
- 3
- .
- Auffassung
- Berufungsgerichts
- ist
- §
- Nr.
- anwendbar
- .
- §
- Nr.
- sind
- 1
- .
- Januar
- erlassenen
- rechtskräftigen
- Entscheidungen
- Umstände
- Tag
- entstanden
- Gesetz
- Änderung
- Unterhaltsrechts
- 21
- .
- Dezember
- erheblich
- geworden
- sind
- nur
- berücksichtigen
- wesentliche
- Änderung
- Unterhaltsverpflichtung
- eintritt
- Änderung
- anderen
- Teil
- Berücksichtigung
- Vertrauens
- getroffene
- Regelung
- zumutbar
- ist
- .
- Voraussetzung
- ist
- Abänderung
- angeführten
- Umstände
- erst
- Unterhaltsrechtsänderungsgesetz
- 21
- .
- Dezember
- erheblich
- geworden
- sind
- .
- ist
- hier
- Fall
- .
- abzuändernde
- Urteil
- verhält
- Berufungsgericht
- zutreffend
- hervorgehoben
- hat
- Aufstockungsunterhalt
- .
- ließ
- indessen
- schon
- 1
- .
- Januar
- Voraussetzungen
- Befristung
- §
- Abs.
- auch
- Herabsetzung
- §
- Abs.
- Satz
- aF
- .
- Dementsprechend
- hat
- Senat
- Erlass
- Berufungsurteils
- entschieden
- §
- Nr.
- nur
- Abänderung
- Unterhaltstitel
- -vereinbarungen
- anwendbar
- ist
- Grundlagen
- Unterhaltsrechtsänderungsgesetz
- 21
- .
- Dezember
- geändert
- haben
- .
- Abänderung
- 1
- .
- Januar
- erlassenen
- Urteils
- ner
- zuvor
- geschlossenen
- Vereinbarung
- Aufstockungsunterhalt
- ist
- Fall
- Senatsurteile
- FamRZ
- .
- f.
- ;
- FamRZ
- .
- 27
- .
- Januar
- FamRZ
- .
- .
- entsprechende
- Anwendung
- §
- Nr.
- besteht
- Raum
- .
- Vielmehr
- kann
- Unterhaltsverhältnis
- anders
- beurteilt
- werden
- Abänderungsverfahren
- schon
- 1
- .
- Januar
- durchgeführt
- worden
- wäre
- .
- Überlegung
- Berufungsgerichts
- Fällen
- fehlender
- ehebedingter
- Nachteile
- gravierenden
- Beschneidungen
- bestehender
- Unterhaltsansprüche
- kommen
- könne
- beschreibt
- Folgen
- Jahr
- geänderten
- Senatsrechtsprechung
- begründet
- aber
- Gesetzeslücke
- noch
- kann
- Leitmotiv
- Gesetzgebers
- auch
- Fälle
- gelten
- Unterhaltsrechtsänderungsgesetz
- 21
- .
- Dezember
- betroffen
- sind
- .
- Berufungsgericht
- angeführte
- Schutzbedürfnis
- Seiten
- Unterhaltsberechtigten
- ist
- schließlich
- Rahmen
- §
- anzustellenden
- Billigkeitsabwägung
- angemessen
- berücksichtigen
- auch
- berechtigtes
- Vertrauen
- Unterhaltsberechtigten
- ungekürzte
- Weiterzahlung
- Unterhalts
- Eingang
- findet
- .
- Berufungsurteil
- kann
- Bestand
- haben
- .
- .
- Berufungsgericht
- gebotene
- Prüfung
- Herabsetzung
- Befristung
- Unterhalts
- gemäß
- §
- unterlassen
- hat
- ist
- angefochtene
- Urteil
- aufzuheben
- .
- Senat
- kann
- Sache
- abschließend
- entscheiden
- schon
- Feststellungen
- Berufungsgerichts
- widerspruchsfrei
- sind
- .
- Herabsetzung
- Befristung
- Unterhalts
- §
- ist
- ständiger
- Senatsrechtsprechung
- zunächst
- prüfen
- Seiten
- Unterhaltsberechtigten
- ehebedingte
- Nachteile
- eingetreten
- sind
- vgl.
- Senatsurteil
- 17
- .
- Februar
- FamRZ
- .
- .
- Berufungsgericht
- ist
- Entscheidungsgründen
- angefochtenen
- Urteils
- ausgegangen
- Beklagten
- ehebedingten
- Nachteile
- entstanden
- seien
- Herabsetzung
- zeitliche
- Begrenzung
- Billigkeit
- entsprechen
- würde
- .
- anderer
- Stelle
- Berufungsurteils
- ist
- jedoch
- lediglich
- unterstellt
- Beklagten
- ehebedingten
- Nachteile
- entstanden
- seien
- .
- Schließlich
- hat
- Berufungsgericht
- wiederum
- weiteren
- Begründung
- ergibt
- geringen
- übertragenen
- Rentenanwartschaften
- ehebedingten
- Nachteil
- Beklagten
- sogar
- ausdrücklich
- festgestellt
- .
- insoweit
- Berufungsurteil
- eindeutige
- Feststellungen
- ergeben
- fehlt
- Sachentscheidung
- erforderlichen
- tatsächlichen
- Grundlage
- .
- §
- bezogenen
- Ausübung
- tatrichterlichen
- Ermessens
- auch
- Hinblick
- Herabsetzung
- Unterhalts
- fehlt
- ist
- Senat
- abschließende
- Sachentscheidung
- verwehrt
- .
- IV
- .
- weitere
- Verfahren
- weist
- Senat
- Folgendes
- :
- 1
- .
- Berufungsgericht
- hat
- bislang
- ausreichenden
- Feststellungen
- Fehlen
- ehebedingter
- Nachteile
- Sinne
- §
- Abs.
- getroffen
- ständiger
- Rechtsprechung
- Senats
- Senatsurteil
- 17
- .
- Februar
- FamRZ
- .
- vorrangige
- Bedeutung
- zukommt
- .
- Hinblick
- Rollenverteilung
- ehelichen
- Zusammenlebens
- entstandenen
- Nachteile
- Altersvorsorge
- ist
- Ausgleich
- unterschiedlicher
- Vorsorgebeiträge
- ständiger
- Senatsrechtsprechung
- vornehmlich
- Aufgabe
- Versorgungsausgleichs
- Interessen
- Unterhaltsberechtigten
- regelmäßig
- ausreichend
- gewahrt
- werden
- Senatsurteile
- 16
- .
- April
- FamRZ
- 25
- .
- Juni
- FamRZ
- .
- hier
- Ausnahme
- angezeigt
- ist
- Senat
- Fallgestaltungen
- zugelassen
- hat
- lässt
- Feststellungen
- Berufungsgerichts
- abschließend
- beurteilen
- .
- Senat
- hat
- Ausnahme
- dann
- angenommen
- Unterhaltsberechtigten
- ehelichen
- Rollenverteilung
- erlittene
- Einbuße
- Altersvorsorge
- Versorgungsausgleich
- vollständig
- erfasst
- wird
- Unterhaltspflichtige
- nur
- geringen
- Teil
- Ehezeit
- Rentenanwartschaften
- erworben
- hat
- Senatsurteil
- 4
- .
- August
- FamRZ
- .
- .
- weitere
- Ausnahme
- gilt
- Fall
- Berechtigte
- allein
- Versorgungsausgleichs
- noch
- Voraussetzungen
- Rente
- Erwerbsminderung
- erfüllte
- Berufspause
- Fall
- gewesen
- wäre
- Senatsurteil
- 2
- .
- März
- FamRZ
- .
- .
- vorliegenden
- Fall
- kommt
- erstgenannte
- Ausnahme
- Betracht
- .
- hat
- Berufungsgericht
- Ausgangspunkt
- Recht
- hingewiesen
- Kläger
- Ende
- Ehezeit
- schaften
- mehr
- erworben
- habe
- Versorgungsausgleich
- erfassten
- ehebedingten
- Nachteil
- nahelegt
- .
- Beklagten
- Ergebnis
- ehebedingter
- Nachteil
- verblieben
- ist
- ist
- Berücksichtigung
- eheliche
- Rollenverteilung
- entgangenen
- eigenen
- Rentenanwartschaften
- beurteilen
- .
- unterstellter
- Nachteil
- Beklagte
- derzeit
- noch
- belastet
- erst
- auswirken
- wird
- Beklagte
- Bezug
- Rente
- berechtigt
- sein
- wird
- steht
- Berücksichtigung
- Rahmen
- §
- .
- steht
- Einklang
- Senatsrechtsprechung
- zulässig
- ist
- Unterhaltsbefristung
- nur
- abzusehen
- Einsatzzeitpunkt
- Altersunterhalt
- wahren
- Senatsurteil
- 25
- .
- Juni
- FamRZ
- .
- vorliegenden
- Fall
- greift
- Versorgungsausgleich
- speziellere
- Ausgleichsinstrument
- vollständig
- .
- ehebedingte
- Nachteile
- entstanden
- sind
- ist
- ermitteln
- Lage
- Eheschließung
- gewählte
- Rollenverteilung
- ergeben
- hätte
- tatsächlich
- bestehende
- Lage
- gestellt
- werden
- .
- können
- zunächst
- entstandene
- Nachteile
- Ehe
- verbundene
- Vorteile
- auch
- Ehescheidung
- kompensiert
- worden
- sein
- .
- vorliegenden
- Fall
- sind
- Hinblick
- Zeit
- entstandenen
- Nachteil
- Altersvorsorge
- Beklagten
- insbesondere
- Vermögenszuwendungen
- Klägers
- Beklagte
- Kläger
- geleistete
- Altersvorsorgeunterhalt
- berücksichtigen
- .
- ist
- ehebedingte
- Nachteil
- Altersvorsorge
- Höhe
- gedachter
- unverändert
- fortgesetzter
- Erwerbstätigkeit
- Klägers
- Wege
- Versorgungsausgleichs
- zusätzlich
- übertragenen
- Rentenanwartschaften
- begrenzt
- .
- folgt
- Unterhaltsberechtigte
- Ausnahmefall
- vollständig
- eingreifenden
- Versorgungsausgleichs
- besser
- stehen
- darf
- Regelfall
- Versorgungsausgleichs
- ehebedingten
- Versorgungsnachteile
- notwendig
- vollständig
- kompensiert
- entstandene
- Nachteile
- gleichmäßig
- Ehegatten
- verteilt
- .
- Befristung
- Herabsetzung
- Unterhalts
- anzustellende
- Billigkeitsabwägung
- beschränkt
- allerdings
- Ausgleich
- ehebedingter
- Nachteile
- hat
- Gesetz
- geforderte
- nacheheliche
- Solidarität
- berücksichtigen
- .
- gilt
- nur
- Unterhaltstatbestände
- Krankheitsunterhalt
- §
- §
- bereits
- Begründung
- nachehelichen
- Solidarität
- finden
- auch
- Aufstockungsunterhalt
- §
- Abs.
- .
- Aspekte
- kommen
- vorliegenden
- Fall
- lange
- Dauer
- Ehe
- guten
- Vermögensverhältnisse
- Klägers
- Betracht
- .
- Gesichtspunkte
- rechtfertigen
- genommen
- aber
- noch
- lebenslange
- Lebensstandardgarantie
- Konsequenz
- Berufungsurteils
- Sache
- ergeben
- hätte
- .
- Vielmehr
- ist
- auch
- zunehmende
- Entflechtung
- wirtschaftlichen
- persönlichen
- Verhältnisse
- geschiedenen
- Ehegatten
- beachten
- so
- gewichtiger
- wird
- je
- weiter
- Scheidung
- zurückliegt
- dementsprechend
- Maß
- geschuldeten
- nachehelichen
- Solidarität
- begrenzt
- .
- zunehmende
- Distanz
- ehelichen
- Lebensverhältnissen
- wird
- vorliegenden
- Fall
- auch
- verdeutlicht
- Beklagte
- schon
- Jahren
- intimes
- Verhältnis
- unterhält
- sodass
- weitere
- Gewährleistung
- unveränderten
- Lebensstandards
- geschiedenen
- Ehegatten
- guter
- Vermögensverhältnisse
- mehr
- Billigkeit
- entspricht
- .
- Berufungsgericht
- herangezogene
- Dauer
- Unterhaltsleistungen
- dürfte
- hingegen
- Fortdauer
- Unterhalts
- angeführt
- werden
- können
- .
- Allerdings
- kann
- Umständen
- Fortzahlung
- Unterhalts
- Vertrauenstatbestand
- Unterhaltsberechtigten
- insoweit
- ergeben
- berechtigten
- Vertrauen
- Dispositionen
- getroffen
- hat
- rückgängig
- machen
- sogleich
- möglich
- zumutbar
- ist
- .
- So
- kann
- etwa
- Unterhaltspflichtigen
- hingenommene
- eingeschränkte
- Erwerbstätigkeit
- Unterhaltsberechtigten
- Vertrauenstatbestand
- bilden
- Begrenzung
- Unterhalts
- angeführt
- werden
- kann
- vgl.
- Senatsurteil
- 10
- November
- FamRZ
- .
- .
- Vergleichbare
- Dispositionen
- Beklagten
- berechtigten
- Vertrauens
- hat
- Berufungsgericht
- hier
- indessen
- festgestellt
- .
- Vielmehr
- ist
- Beklagten
- bereits
- abzuändernden
- Urteil
- Verletzung
- Erwerbsobliegenheit
- Zeit
- Oktober
- fiktives
- Einkommen
- vollschichtiger
- Tätigkeit
- zugerechnet
- worden
- .
- hat
- Kläger
- geleistete
- Unterhalt
- Vergangenheit
- nur
- ehelichen
- Lebensstandard
- aufrechterhalten
- Teil
- auch
- ausreichenden
- Erwerbstätigkeit
- Beklagten
- ergebende
- Einkommenslücke
- geschlossen
- eher
- Begrenzung
- Unterhalts
- spricht
- vgl.
- auch
- Senatsurteil
- 30
- .
- März
- FamRZ
- .
- .
- wird
- Berufungsgericht
- überprüfen
- haben
- Beklagten
- ehebedingte
- Nachteile
- entstanden
- auch
- Zuwendungen
- Vorsorge-)Unterhaltszahlungen
- kompensiert
- worden
- sind
- .
- ist
- zweckentsprechende
- Verwendung
- Vorsorgeunterhalts
- unterstellen
- .
- Sollten
- ehebedingte
- Nachteile
- fortbestehen
- so
- wäre
- Herabsetzung
- angemessenen
- Unterhalt
- überprüfen
- vgl.
- Senatsurteil
- 20
- .
- Oktober
- FamRZ
- .
- .
- Sollten
- ehebedingten
- Nachteile
- bestehen
- Aufstockungsunterhalt
- folglich
- allein
- nachehelicher
- Solidarität
- beruhen
- dürfte
- jedenfalls
- dauerhafter
- derter
- Unterhaltsanspruch
- auch
- Anbetracht
- Ehedauer
- guten
- Vermögensverhältnisse
- Klägers
- Billigkeit
- widersprechen
- .
- 2
- .
- haben
- Parteien
- Zurückverweisung
- Gelegenheit
- Kläger
- eingewandten
- Verwirkung
- verfestigter
- Lebensgemeinschaft
- §
- Nr.
- ergänzend
- vorzutragen
- Beweis
- anzubieten
- .
- Senat
- weist
- verfestigte
- Lebensgemeinschaft
- zwingend
- voraussetzt
- Partner
- gemeinsamen
- Haushalt
- unterhalten
- vgl.
- etwa
- Senatsurteile
- 28
- .
- Januar
- FamRZ
- 24
- .
- Oktober
- FamRZ
- .
- Unstreitig
- unterhielt
- Beklagte
- intime
- Beziehung
- Zeitpunkt
- mündlichen
- Verhandlung
- Berufungsgericht
- bereits
- Jahren
- .
- Weber-Monecke
- Dr.
- ist
- urlaubsbedingt
- verhindert
- unterschreiben
- .
- Klinkhammer
- Nedden-Boeger
- Vorinstanzen
- :
- AG
- Entscheidung
- OLG
- Entscheidung
- UF
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