|
|
- NAMEN
- Verkündet
- :
- 29
- November
- Justizamtsinspektorin
- Urkundsbeamtin
- Geschäftsstelle
- Familiensache
- Nachschlagewerk
- :
- ja
- :
- §
- Abs.
- Abs.
- Unterhaltsanspruch
- getrennt
- lebenden
- Ehegatten
- Ausbildung
- aufnimmt
- voll
- erwerbstätig
- ist
- .
- Berücksichtigung
- anrechnungsfreien
- Teils
- Erwerbseinkommens
- Ehegatten
- Barunterhalt
- gemeinschaftlichen
- Kindes
- aufkommt
- anderen
- Ehegatten
- Zahlung
- Trennungsunterhalt
- Anspruch
- genommen
- wird
- .
- Urteil
- 29
- November
- AG
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- mündliche
- Verhandlung
- 29
- November
- Vorsitzenden
- Richter
- Dr.
- Richter
- Sprick
- Weber-Monecke
- Prof.
- Dr.
- Recht
- erkannt
- :
- Revision
- Beklagten
- wird
- Urteil
- 11
- .
- Zivilsenats
- 3
- .
- Senat
- Familiensachen
- Oberlandesgerichts
- 23
- Juli
- Kostenpunkt
- insoweit
- aufgehoben
- Nachteil
- Beklagten
- erkannt
- worden
- ist
- .
- Umfang
- Aufhebung
- wird
- Rechtsstreit
- neuen
- Verhandlung
- Entscheidung
- auch
- Kosten
- Revisionsverfahrens
- Berufungsgericht
- zurückverwiesen
- .
- Tatbestand
- :
- Klägerin
- nimmt
- Beklagten
- Zahlung
- Trennungsunterhalt
- Anspruch
- .
- Parteien
- schlossen
- 20
- .
- Oktober
- Ehe
- 2
- .
- April
- geborene
- Tochter
- stammt
- .
- März
- erfolgte
- Trennung
- 25
- .
- April
- ist
- Ehe
- Parteien
- rechtskräftig
- geschieden
- .
- elterliche
- Sorge
- Ronja
- wurde
- Beklagten
- übertragen
- Kind
- lebt
- .
- geborene
- Klägerin
- besuchte
- 21
- .
- August
- Staatliche
- Glasfachschule
- Porzellanmalerin
- werden
- .
- war
- aushilfsweise
- erwerbstätig
- .
- geborene
- Beklagte
- war
- entsprechende
- Ausbildung
- Pflegedienst
- beschäftigt
- .
- April
- hat
- neue
- Arbeitsstelle
- übt
- nur
- noch
- Teilzeitbeschäftigung
- September
- Fachschule
- Sozialwesen
- besuchen
- Rahmen
- Teilzeitunterricht
- etwa
- 3-jährige
- Ausbildung
- Erzieher
- absolvieren
- können
- .
- 24
- .
- Mai
- wurde
- Sohn
- Beklagten
- geboren
- Lebensgefährtin
- stammt
- .
- Klage
- hat
- Klägerin
- Trennungsunterhalt
- Dezember
- beansprucht
- Berücksichtigung
- monatlicher
- Zahlungen
- Beklagten
- DM
- Zeit
- Dezember
- April
- Februar
- insgesamt
- DM
- DM
- März
- DM
- April
- verlangt
- .
- Beklagte
- ist
- Klage
- entgegengetreten
- .
- hat
- insbesondere
- Auffassung
- vertreten
- Berücksichtigung
- zahlenden
- Kindesunterhalts
- Ronja
- Umstandes
- Ronja
- Berufstätigkeit
- auch
- betreuen
- müsse
- Hinblick
- zahlende
- Darlehensraten
- monatlich
- DM
- weitergehenden
- Unterhaltsleistungen
- Klägerin
- verpflichtet
- sei
- .
- Amtsgericht
- hat
- Beklagten
- verurteilt
- Zeit
- Dezember
- Mai
- insgesamt
- DM
- Juni
- März
- monatlich
- DM
- Trennungsunterhalt
- zahlen
- .
- weitergehende
- Klage
- hat
- abgewiesen
- .
- hiergegen
- gerichtete
- Berufung
- Beklagten
- hat
- Oberlandesgericht
- zurückgewiesen
- Klägerin
- Anschlußberufung
- Zurückweisung
- übrigen
- Einbeziehung
- Urteils
- Amtsgerichts
- folgenden
- Unterhalt
- zuerkannt
- :
- DM
- Dezember
- monatlich
- DM
- Januar
- April
- monatlich
- DM
- Mai
- März
- DM
- Zeit
- 1
- .
- 24
- .
- April
- .
- zugelassenen
- Revision
- erstrebt
- Beklagte
- weiterhin
- völlige
- Abweisung
- Klage
- .
- Entscheidungsgründe
- :
- Revision
- führt
- Umfang
- Anfechtung
- Aufhebung
- angefochtenen
- Urteils
- Zurückverweisung
- Sache
- Oberlandesgericht
- .
- 1
- .
- Berufungsgericht
- hat
- Auffassung
- vertreten
- Klägerin
- könne
- getrennt
- lebende
- Ehefrau
- Beklagten
- §
- Unterhalt
- verlangen
- Erwerbsobliegenheit
- konkreten
- Situation
- Trennungszeit
- allenfalls
- eingeschränkt
- bestehe
- Klägerin
- bisher
- ungelernte
- Kraft
- Aufnahme
- Schulbesuchs
- vielmehr
- Obliegenheit
- entsprochen
- habe
- Trennung
- möglichst
- bald
- Ausbildung
- bemühen
- Zeit
- Scheidung
- auch
- Interesse
- Beklagten
- finanziell
- eher
- unabhängig
- sein
- können
- .
- Ausbildung
- sei
- Erwerbstätigkeit
- Hinblick
- Unterrichtszeiten
- montags
- donnerstags
- Uhr
- Uhr
- freitags
- Uhr
- Uhr
- auch
- Berücksichtigung
- sehr
- beengten
- finanziellen
- hältnisse
- Parteien
- nur
- Umfang
- zumutbar
- gewesen
- Übernahme
- geringfügiger
- Aushilfsarbeiten
- auch
- tatsächlich
- ausgeübt
- worden
- sei
- .
- Ausführungen
- halten
- Revision
- Recht
- rügt
- rechtlichen
- Nachprüfung
- Punkten
- stand
- .
- 2
- .
- Ansatz
- zutreffend
- ist
- Oberlandesgericht
- allerdings
- ausgegangen
- erwerbstätige
- Ehegatte
- Getrenntlebens
- grundsätzlich
- nur
- engeren
- Voraussetzungen
- verwiesen
- werden
- kann
- Unterhalt
- Erwerbstätigkeit
- selbst
- verdienen
- gemäß
- §
- Abs.
- Scheidung
- Fall
- ist
- .
- Schutzvorschrift
- §
- Abs.
- ist
- nur
- dann
- gehalten
- Erwerbstätigkeit
- nachzugehen
- persönlichen
- Verhältnissen
- insbesondere
- früheren
- Erwerbstätigkeit
- Berücksichtigung
- Dauer
- Ehe
- wirtschaftlichen
- Verhältnissen
- Ehegatten
- erwartet
- werden
- kann
- .
- Zeitpunkt
- Trennung
- längere
- Zeit
- erwerbstätig
- gewesenen
- Ehegatten
- ersten
- Trennungsjahr
- Regel
- Erwerbsobliegenheit
- trifft
- nähern
- Voraussetzungen
- zunehmender
- Verfestigung
- Trennung
- insbesondere
- Scheidung
- nur
- noch
- Frage
- Zeit
- ist
- immer
- mehr
- Maßstäben
- .
- nachehelichen
- Unterhalt
- gelten
- Senatsurteil
- 15
- November
- 3/89
- FamRZ
- .
- zeitliche
- Beginn
- Erwerbsobliegenheit
- ist
- indessen
- Umständen
- Einzelfalls
- beurteilen
- .
- vorliegenden
- Fall
- hat
- Eheschließung
- Trennung
- Parteien
- Zeitraum
- knapp
- Jahren
- gelegen
- .
- Dezember
- lag
- Trennung
- Eheleute
- Monate
- .
- Parteien
- hatten
- bereits
- Mai
- Antrag
- Scheidung
- Ehe
- gestellt
- .
- Klägerin
- war
- Dezember
- Jahre
- alt
- ;
- gesundheitliche
- Beeinträchtigungen
- hat
- geltend
- gemacht
- .
- Kind
- Ronja
- lebte
- Trennung
- Mutter
- .
- finanziellen
- Verhältnisse
- Parteien
- waren
- beengt
- :
- Berufungsgericht
- Dezember
- Abzug
- berufsbedingten
- Aufwendungen
- monatlich
- DM
- ermittelten
- Einkommen
- Beklagten
- mußte
- Darlehensrate
- monatlich
- DM
- gezahlt
- 3-köpfige
- Familie
- unterhalten
- werden
- .
- Umstände
- sprechen
- Revision
- Recht
- geltend
- macht
- verstärkte
- Erwerbsobliegenheit
- insbesondere
- Beginn
- bereits
- Ablauf
- Trennungsjahres
- vgl.
- Unterhaltsrecht
- familienrichterlichen
- Praxis
- 5
- .
- Aufl
- .
- Rdn
- .
- ;
- Handbuch
- Scheidungsrechts
- 4
- .
- Aufl
- .
- Kap
- .
- Rdn
- .
- .
- ;
- Johannsen/Henrich/Büttner
- Eherecht
- .
- Aufl
- .
- Rdn
- .
- f.
- ;
- Unterhaltsrecht
- 7
- .
- Aufl
- .
- Rdn
- .
- ;
- Palandt/
- Brudermüller
- 59
- .
- Aufl
- .
- §
- Rdn
- .
- 17
- ;
- MünchKomm/Wacke
- .
- Aufl
- .
- Rdn
- .
- f.
- ;
- OLG
- FamRZ
- .
- Ausführungen
- Oberlandesgerichts
- ist
- entnehmen
- Beurteilung
- Klägerin
- treffe
- allenfalls
- eingeschränkte
- Erwerbsobliegenheit
- wesentlichen
- Gesichtspunkte
- Betrachtung
- einbezogen
- zutreffend
- gewürdigt
- hat
- .
- Oberlandesgericht
- hat
- Klägerin
- insbesondere
- verpflichtet
- gehalten
- Umfang
- geringfügiger
- Aushilfsarbeiten
- hinausgehende
- Erwerbstätigkeit
- auszuüben
- Obliegenheit
- getroffen
- habe
- alsbald
- Trennung
- Aufnahme
- Ausbildung
- bemühen
- .
- Auch
- Annahme
- wendet
- Revision
- Erfolg
- .
- getrennt
- lebender
- Ehegatte
- Unterhalt
- beanspruchen
- kann
- Berufsausbildung
- Erwerbstätigkeit
- gehindert
- ist
- regelt
- §
- näher
- .
- getrennt
- lebender
- Ehegatte
- Zweifel
- unterhaltsrechtlich
- schlechter
- gestellt
- werden
- darf
- Falle
- Scheidung
- stünde
- können
- Tatbestände
- nachehelichen
- Unterhalt
- Maßstäbe
- Anwendung
- §
- Abs.
- liefern
- Senatsurteile
- 25
- .
- Februar
- FamRZ
- 24
- .
- April
- FamRZ
- .
- kann
- Anspruch
- Ausbildungsunterhalt
- Getrenntlebens
- Betracht
- kommen
- Ehe
- zerrüttet
- Trennung
- endgültig
- ist
- so
- Ehegatte
- neue
- Lage
- einstellen
- Möglichkeiten
- Wieder-)Eingliederung
- Erwerbsleben
- bemühen
- muß
- .
- Verschärfung
- Zumutbarkeitsmaßstabs
- unterhaltsberechtigte
- Ehegatte
- Umständen
- Rahmen
- Abs.
- unterliegt
- weitergehende
- Annäherung
- Anforderungen
- nachehelichen
- Unterhaltsrechts
- bewirkt
- siehe
- oben
- 2
- .
- kann
- Einzelfall
- führen
- §
- Abs.
- Zeit
- Scheidung
- vorsieht
- bedürftige
- Ehegatte
- Erlangung
- angemessenen
- Erwerbstätigkeit
- erforderlichen
- Ausbildung
- unterziehen
- muß
- Senatsurteil
- 24
- .
- April
- aaO
- S.
- .
- entsprechender
- Dauer
- Getrenntlebens
- Trennung
- Scheidung
- abzielt
- kann
- Ehegatte
- Interesse
- wirtschaftlichen
- Selbständigkeit
- aber
- auch
- dann
- Ausübung
- angemessenen
- Erwerbstätigkeit
- erforderliche
- Ausbildung
- aufnehmen
- noch
- entsprechende
- Obliegenheit
- trifft
- .
- kommt
- Intentionen
- Grundsatz
- Eigenverantwortung
- ausgehende
- Gesetz
- nachehelichen
- Unterhalt
- verfolgt
- entspricht
- regelmäßig
- auch
- Interessen
- Ehepartners
- Ehegatte
- frühzeitig
- der-)Eingliederung
- Erwerbsleben
- bemüht
- Senatsurteil
- 24
- .
- April
- aaO
- .
- ist
- Grundsatz
- auszugehen
- Trennung
- Anspruch
- Ausbildungsunterhalt
- nur
- insoweit
- Betracht
- kommt
- Kriterien
- §
- Abs.
- .
- V.m
- .
- Abs.
- begründen
- läßt
- .
- scheidet
- Unterhaltsanspruch
- Maßstäben
- §
- Trennung
- Eheleute
- .
- besonders
- gelagerten
- Fällen
- kann
- indessen
- auch
- Anspruch
- Frage
- kommen
- etwa
- Ehegatte
- Trennungszeit
- Vorgriff
- Voraussetzungen
- §
- Ausbildung
- aufnimmt
- endgültige
- Scheitern
- Ehe
- feststeht
- vgl.
- einzelnen
- Senatsurteil
- 24
- .
- April
- aaO
- S.
- .
- kommt
- zuletzt
- genannten
- Alternative
- abgesehen
- Bestehen
- Anspruchs
- Ausbildungsunterhalt
- maßgeblich
- Ausübung
- angemessenen
- Erwerbstätigkeit
- Aufnahme
- Ausbildung
- erforderlich
- war
- .
- Angemessen
- ist
- Erwerbstätigkeit
- Ausbildung
- Fähigkeiten
- Lebensalter
- Gesundheitszustand
- Ehegatten
- ehelichen
- Lebensverhältnissen
- entspricht
- vgl.
- nachehelichen
- Unterhalt
- Abs.
- .
- Gründen
- Klägerin
- Ausbildung
- vorgenannten
- Kriterien
- angemessene
- Erwerbstätigkeit
- hätte
- aufnehmen
- können
- hat
- Berufungsgericht
- indessen
- festgestellt
- .
- reicht
- Hinweis
- Klägerin
- habe
- bisher
- Berufsausbildung
- erlangt
- .
- Gerade
- Umstand
- hätte
- vielmehr
- nahelegen
- können
- Klägerin
- auch
- Aufnahme
- unqualifizierten
- Tätigkeit
- Bereich
- Altenpflege
- Gastronomie
- aushilfsweise
- verrichtet
- worden
- ist
- zuzumuten
- -9-
- war
- .
- Annahme
- hätten
- jedenfalls
- ehelichen
- Lebensverhältnisse
- Ehe
- erreichte
- soziale
- Status
- Ehegatten
- gestanden
- auch
- Beklagte
- ging
- Erwerbstätigkeit
- entsprechende
- Berufsausbildung
- .
- Beurteilung
- Klägerin
- habe
- Trennung
- Ausbildungsobliegenheit
- bestanden
- wird
- getroffenen
- Feststellungen
- getragen
- .
- Klägerin
- Vorgriff
- Voraussetzungen
- Ausbildung
- hätte
- aufnehmen
- können
- Erwartung
- Ehe
- Ehe
- Berufsausbildung
- aufgenommen
- abgebrochen
- hat
- ist
- ebensowenig
- festgestellt
- worden
- .
- Berufungsurteil
- kann
- Bestand
- haben
- .
- ausgegangen
- werden
- kann
- Klägerin
- zuzubilligenden
- Ausbildung
- gehindert
- war
- Unterhaltsbedarf
- selbst
- decken
- kommt
- entscheidend
- Beginn
- Zeitraums
- Inanspruchnahme
- Trennungsunterhalt
- Dezember
- bereits
- Erwerbsobliegenheit
- Klägerin
- bestand
- .
- hinreichender
- tatrichterlicher
- Beurteilung
- ausgeschlossen
- werden
- kann
- siehe
- oben
- 2
- .
- läßt
- Anspruch
- Trennungsunterhalt
- derzeit
- bereits
- Grunde
- rechtfertigen
- .
- erscheint
- ebenfalls
- ausgeschlossen
- Klägerin
- intensiven
- Bemühungen
- Erwerbstätigkeit
- angemessene
- Arbeit
- hätte
- aufnehmen
- Berufungsgericht
- höchstens
- DM
- ermittelten
- monatlichen
- Unterhaltsbedarf
- selbst
- hätte
- decken
- können
- .
- Berufungsurteil
- ist
- Umfang
- Anfechtung
- aufzuheben
- Sache
- insoweit
- Oberlandesgericht
- Nachholung
- erforderlichen
- Feststellungen
- zurückzuverweisen
- .
- 3
- .
- weitere
- Verfahren
- weist
- Senat
- folgendes
- :
- Berufungsgericht
- hat
- angenommen
- ehelichen
- Lebensverhältnisse
- Parteien
- seien
- tatsächlich
- erzielten
- jeweiligen
- Einkommen
- Beklagten
- Unterhaltsverpflichtung
- Ronja
- Mai
- auch
- Mirko
- Dezember
- Darlehensbelastung
- geprägt
- gewesen
- .
- zusätzlicher
- Betreuungsbonus
- Hinblick
- Beklagte
- Kind
- Ronja
- Erwerbstätigkeit
- betreue
- sei
- indessen
- berücksichtigen
- vorgetragen
- worden
- sei
- Betreuung
- nur
- besonderen
- Erschwernissen
- bewerkstelligen
- lasse
- .
- Betreuungsbonus
- generell
- Berücksichtigung
- konkreten
- Betreuungsmöglichkeiten
- anzuerkennen
- sei
- ebensowenig
- geboten
- nur
- teilweise
- Anrechnung
- Einkommens
- Beklagten
- .
- Annahme
- besonderen
- Belastung
- Sorge
- Ronja
- spreche
- übrigen
- Umstand
- Kind
- hier
- maßgeblichen
- Zeitpunkt
- erwerbstätigen
- Lebensgefährtin
- Beklagten
- betreut
- worden
- sei
- .
- Auffassung
- begegnet
- rechtlichen
- Bedenken
- .
- Rechtsprechung
- Senats
- hat
- Einkommen
- Betreuung
- minderjähriger
- Kinder
- gebotene
- Maß
- ausgeübten
- Erwerbstätigkeit
- Unterhaltsbemessung
- zwar
- vornherein
- unberücksichtigt
- bleiben
- .
- Frage
- Anrechnung
- ist
- vielmehr
- Glauben
- Berücksichtigung
- Umstände
- Einzelfalls
- entscheiden
- .
- steht
- Einklang
- Einkommen
- Kinderbetreuung
- ausgeübten
- Berufstätigkeit
- Abzug
- Betrages
- anzusetzen
- Berufstätigkeit
- notwendig
- gewordene
- anderweitige
- Betreuung
- Kindes
- aufgewendet
- werden
- mußte
- Senatsurteile
- 19
- .
- Mai
- FamRZ
- 26
- .
- Januar
- FamRZ
- .
- Berücksichtigung
- anrechnungsfreien
- Betrages
- überobligationsmäßigen
- Tätigkeit
- beruhenden
- hat
- Senat
- auch
- dann
- gerechtfertigt
- gehalten
- konkreten
- Betreuungskosten
- anfallen
- etwa
- zweite
- Ehefrau
- Unterhaltsverpflichteten
- Kind
- erster
- Ehe
- mitbetreut
- Senatsurteil
- 29
- .
- Juni
- S.
- f.
- veröffentlicht
- .
- Höhe
- entsprechender
- Betrag
- anzusetzen
- ist
- muß
- tatrichterlichen
- Entscheidung
- überlassen
- bleiben
- .
- Senat
- hat
- Abzug
- monatlich
- DM
- Fall
- zweite
- Ehefrau
- Unterhaltsverpflichteten
- Jahre
- alten
- Kinder
- erster
- Ehe
- mitbetreute
- beanstandet
- Senatsurteil
- 23
- .
- April
- FamRZ
- .
- Rechtsprechung
- ist
- Senat
- Berufungsgericht
- angeführten
- Urteil
- 7
- November
- FamRZ
- übrigen
- Anspruch
- Ehegattenunterhalt
- betraf
- Frage
- Voraussetzungen
- Elternteil
- Ausübung
- Erwerbstätigkeit
- minderjährige
- unverheiratete
- Kinder
- betreut
- anderer
- unterhaltspflichtiger
- Verwandter
- Sinne
- §
- Abs.
- Satz
- Betreuung
- auch
- Barunterhalt
- Kinder
- herangezogen
- werden
- kann
- abgerückt
- .
- Vielmehr
- hat
- ausdrücklich
- bisherige
- Rechtsprechung
- bezogen
- entschiedenen
- Fall
- allerdings
- Feststellungen
- vermißt
- zeitlichen
- Umfang
- Oberlandesgericht
- nur
- zumutbar
- angesehene
- Teilerwerbstätigkeit
- Vaters
- Besonderheiten
- ausgeübten
- Arbeit
- Betracht
- komme
- notwendige
- Betreuung
- Jahre
- alten
- Kinder
- sicherzustellen
- .
- ist
- vorliegende
- Fall
- vergleichbar
- .
- Kind
- Alter
- Jahren
- Beginn
- Zeitraums
- Inanspruchnahme
- Trennungsunterhalt
- Jahren
- Ende
- Zeitraums
- tagsüber
- durchgehend
- Betreuung
- bedarf
- jedenfalls
- noch
- Kindergarten
- besucht
- liegt
- Hand
- .
- Mithilfe
- Klägerin
- verpflichteten
- neuen
- Partnerin
- hätte
- Beklagte
- vollen
- Erwerbstätigkeit
- nachgehen
- können
- .
- war
- tatrichterlichem
- Ermessen
- festzusetzender
- Freibetrag
- vorweg
- belassen
- .
- Bemessung
- ebenso
- Ermittlung
- Unterhaltsberechtigten
- §
- Abs.
- anrechnungsfrei
- belassenden
- Teils
- Einkommens
- schematischen
- Beurteilung
- entzieht
- wird
- Einzelfall
- abhängen
- etwa
- Kinderbetreuung
- konkreten
- Arbeitszeiten
- Berücksichtigung
- erforderlicher
- Fahrtzeiten
- vereinbaren
- ist
- gegebenenfalls
- Zeiten
- Kind
- Kindergarten
- besucht
- insofern
- zeitweise
- Betreuung
- bedarf
- .
- Berücksichtigung
- insoweit
- maßgebenden
- Umstände
- ergibt
- grundsätzlich
- Ungleichbehandlung
- überobligationsmäßigen
- Erwerbseinkünften
- Unterhaltsberechtigten
- Unterhaltsverpflichteten
- .
- Ermittlung
- Unterhaltsbedarfs
- Klägerin
- Maßgabe
- ehelichen
- Lebensverhältnisse
- Zeit
- Januar
- zugrundegelegte
- Einkommen
- Beklagten
- bedarf
- Überprüfung
- .
- Beklagte
- hat
- geltend
- gemacht
- Januar
- ungünstigere
- Steuerklasse
- eingestuft
- worden
- sein
- Einkommen
- reduziert
- habe
- .
- Gleichwohl
- gelangt
- Berufungsgericht
- Zeit
- Januar
- rund
- DM
- höheren
- monatlichen
- Nettoeinkommen
- Beklagten
- Dezember
- .
- ist
- vorgelegten
- Verdienstbescheinigungen
- Einklang
- bringen
- .
- Berufungsgericht
- hat
- angenommen
- Klägerin
- seien
- zunächst
- monatliche
- Einkünfte
- Aushilfsarbeiten
- DM
- April
- DM
- anzurechnen
- .
- insofern
- beweispflichtige
- Klägerin
- hat
- Einkünfte
- indessen
- belegt
- Beklagte
- ausdrücklich
- hingewiesen
- hat
- .
- Berufungsgericht
- ist
- auch
- Beweis
- gestellten
- bringen
- Beklagten
- Klägerin
- verrichte
- weitere
- Aushilfsarbeiten
- nachgegangen
- .
- weiteren
- Verfahren
- ergeben
- sollte
- Klägerin
- vollschichtige
- Erwerbsobliegenheit
- traf
- entsprechende
- Stelle
- hätte
- finden
- können
- tatsächliches
- Einkommen
- ankommen
- sollte
- werden
- Höhe
- Einkommens
- weitere
- Feststellungen
- erforderlich
- sein
- .
- Beklagte
- wird
- weiteren
- Verfahren
- Gelegenheit
- haben
- Vortrag
- ersten
- Instanz
- Darlehensverpflichtung
- habe
- Monat
- Dezember
- weiterbestanden
- weiteren
- Revision
- erhobenen
- anzubringen
- .
- Sprick
- Weber-Monecke
- Wagenitz
|