|
|
- NAMEN
- Verkündet
- :
- 27
- .
- Januar
- Justizangestellte
- Urkundsbeamtin
- Geschäftsstelle
- Rechtsstreit
- Nachschlagewerk
- :
- ja
- :
- :
- ja
- §
- Abs.
- .
- Abs.
- ;
- Hat
- Gericht
- unterhaltsberechtigten
- Ehegatten
- zusätzlichen
- Erwerbseinkünfte
- fiktiv
- zugerechnet
- §
- Abs.
- zugleich
- entschieden
- Erwerbsobliegenheit
- genügt
- hat
- ist
- Feststellung
- auch
- Abänderungsverfahren
- maßgebend
- .
- Unterhaltsverpflichtete
- kann
- einwenden
- Unterhaltsberechtigte
- erleide
- Aufnahme
- obliegenden
- Erwerbstätigkeit
- ehebedingten
- Nachteil
- Befristung
- Unterhalts
- Gesichtspunkt
- ausscheidet
- .
- Etwas
- anders
- gilt
- nur
- Unterhaltsverpflichtete
- wesentliche
- Veränderung
- Verhältnisse
- dargetan
- hat
- Obliegenheit
- Nachhinein
- begründen
- könnte
- .
- Urteil
- 27
- .
- Januar
- AG
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- 27
- .
- Januar
- Richter
- Richterin
- Weber-Monecke
- Richter
- Prof.
- Dr.
- Richterin
- Dr.
- Richter
- Recht
- erkannt
- :
- Revision
- Urteil
- 2
- .
- Familiensenats
- Oberlandesgerichts
- 20
- .
- Mai
- wird
- Kosten
- Klägers
- zurückgewiesen
- .
- Tatbestand
- :
- Kläger
- begehrt
- Abänderung
- Unterhaltsurteils
- Zahlung
- Aufstockungsunterhalt
- Beklagte
- geschiedene
- Ehefrau
- verurteilt
- worden
- ist
- .
- geschlossenen
- Ehe
- Parteien
- stammen
- Kinder
- geboren
- sind
- .
- Beklagte
- ist
- gelernte
- Erzieherin
- arbeitete
- Beruf
- Geburt
- ersten
- Kindes
- .
- Beklagte
- nahm
- Scheidung
- Jahr
- Beschäftigung
- Bäckereiverkäuferin
- auch
- heute
- noch
- ausübt
- .
- machte
- Kläger
- zunächst
- nachehelichen
- Unterhalt
- geltend
- seinerzeit
- angewandten
- Anrechnungsmethode
- Unterhalt
- versprach
- .
- Senat
- Rechtsprechung
- geändert
- hatte
- Einkünfte
- Beklagten
- nunmehr
- Wege
- Differenzmethode
- berücksichtigen
- waren
- erhob
- Beklagte
- Mai
- Klage
- nachehelichen
- Unterhalt
- .
- Urteil
- 25
- .
- Mai
- wurde
- Kläger
- Zahlung
- laufenden
- monatlichen
- Unterhaltes
- €
- Zeit
- Juni
- verurteilt
- .
- März
- anhängig
- gemachten
- Abänderungsklage
- hat
- Kläger
- zwischenzeitlich
- neue
- Ehe
- eingegangen
- war
- aber
- wieder
- geschieden
- ist
- mittlerweile
- eingetretene
- wirtschaftliche
- Selbständigkeit
- Kinder
- berufen
- .
- hat
- geltend
- gemacht
- habe
- monatliche
- Darlehensraten
- €
- genutzte
- Immobilie
- bezahlen
- ;
- ferner
- müsse
- Unterhaltsanspruch
- Beklagten
- befristet
- werden
- .
- Amtsgericht
- hat
- Klage
- abgewiesen
- .
- Berufung
- Klägers
- hat
- Oberlandesgericht
- zurückgewiesen
- .
- Hiergegen
- richtet
- Berufungsgericht
- "
- Hinblick
- Frage
- Befristung
- "
- zugelassene
- Revision
- Klägers
- Abänderungsklage
- weiter
- verfolgt
- .
- Entscheidungsgründe
- :
- Revision
- hat
- Erfolg
- .
- Verfahren
- ist
- Art
- .
- Abs.
- FGG-RG
- Ende
- August
- geltende
- Prozessrecht
- anwendbar
- Rechtsstreit
- Zeitpunkt
- eingeleitet
- worden
- ist
- Senatsurteil
- 16
- .
- Dezember
- Veröffentlichung
- bestimmt
- .
- Berufungsgericht
- hat
- Entscheidung
- folgt
- begründet
- :
- Ansicht
- Beklagten
- stehe
- §
- Abs.
- Geltendmachung
- zeitlichen
- Begrenzung
- nachehelichen
- Unterhaltsanspruches
- .
- Zwar
- sei
- Tochter
- Mai
- bereits
- volljährig
- Berufsausbildung
- gewesen
- Sohn
- Dezember
- volljährig
- geworden
- .
- seien
- Parteien
- bereits
- Jahren
- geschieden
- Beklagte
- Scheidung
- vollschichtig
- Bäckereiverkäuferin
- tätig
- gewesen
- .
- Umstände
- bereits
- Mai
- absehbar
- gewesen
- sei
- berufliche
- Werdegang
- Beklagten
- entwickeln
- werde
- ehebedingten
- Nachteile
- verbleiben
- würden
- könne
- jedoch
- dahinstehen
- Amtsgericht
- Urteil
- 25
- .
- Mai
- folgendes
- ausgeführt
- habe
- :
- "
- zeitliche
- Begrenzung
- Unterhaltsanspruchs
- ist
- derzeit
- vorzunehmen
- Klägerin
- lebenden
- gemeinschaftlichen
- Kinder
- noch
- minderjährig
- noch
- wirtschaftlich
- selbständig
- sind
- .
- Erst
- völligen
- wirtschaftlichen
- Verselbständigung
- Kinder
- wäre
- zeitliche
- Begrenzung
- Herabsetzung
- eheangemessenen
- Unterhalts
- §
- Abs.
- Satz
- Betracht
- ziehen
- .
- "
- hiergegen
- gerichtete
- Berufung
- hiesigen
- Klägers
- dortigen
- Beklagten
- sei
- Beschluss
- Oberlandesgerichts
- 7
- .
- Oktober
- §
- zurückgewiesen
- worden
- so
- seinerzeit
- zeitliche
- Begrenzung
- durchsetzbar
- gewesen
- sei
- .
- Urteil
- Amtsgerichts
- genannten
- Voraussetzungen
- lägen
- jetzt
- Sohn
- 18
- .
- Dezember
- volljährig
- geworden
- sei
- 1
- .
- September
- Ausbildung
- ausreichenden
- Ausbildungsvergütung
- absolviere
- .
- Ergebnis
- zutreffend
- habe
- Amtsgericht
- festgestellt
- Höhe
- unstreitige
- Aufstockungsunterhaltsanspruch
- Beklagten
- §
- zeitlich
- befristen
- sei
- .
- Allein
- Ehedauer
- vermöge
- neueren
- Rechtsprechung
- Bundesgerichtshofs
- Gesetzeswortlaut
- neu
- gefassten
- §
- entspreche
- Begrenzung
- Befristung
- nachehelichen
- Unterhaltsanspruchs
- mehr
- auszuschließen
- .
- Vielmehr
- sei
- berücksichtigen
- Ehe
- Nachteile
- Hinblick
- Möglichkeit
- eingetreten
- seien
- eigenen
- Unterhalt
- sorgen
- .
- Nachteile
- könnten
- Dauer
- Pflege
- Erziehung
- gemeinschaftlichen
- Kindes
- Gestaltung
- Haushaltsführung
- Erwerbstätigkeit
- Ehe
- Dauer
- Ehe
- ergeben
- .
- vorliegenden
- Fall
- habe
- Beklagte
- so
- erhebliche
- ehebedingte
- berufliche
- Nachteile
- erlitten
- dauerhafter
- unterhaltsrechtlicher
- Ausgleich
- Beklagten
- gerechtfertigt
- sei
- .
- unbestrittenen
- Vorbringen
- Beklagten
- habe
- Jahr
- Realschule
- beendet
- .
- zweijährigen
- Vorpraktikum
- habe
- sodann
- Jahre
- Fachschule
- Sozialpädagogik
- besucht
- halbjähriges
- Anerkennungspraktikum
- abgeleistet
- .
- Abschluss
- Ausbildung
- Jahre
- sei
- Beklagte
- sodann
- Jahre
- erlernten
- Beruf
- Erzieherin
- Geburt
- Tochter
- tätig
- gewesen
- .
- habe
- zuletzt
- Kindergarten
- Gehalt
- Anlehnung
- BAT-Besoldung
- gearbeitet
- .
- Beklagte
- sodann
- Ehe
- mehr
- erwerbstätig
- gewesen
- sei
- sei
- unterhaltsrechtlich
- vorzuwerfen
- sei
- jedenfalls
- Billigung
- Klägers
- geschehen
- .
- Ehescheidung
- habe
- Beklagte
- August
- durchgängig
- Bäckereiverkäuferin
- gearbeitet
- .
- werde
- gelernte
- Verkäuferin
- Stundenlohn
- €
- brutto
- bezahlt
- .
- Zeitpunkt
- Ehescheidung
- Jahre
- alte
- Beklagte
- wieder
- erlernten
- Beruf
- zurückgekehrt
- sei
- sei
- unterhaltsrechtlich
- vorwerfbar
- .
- sei
- senatsbekannt
- gerade
- Jahren
- Grenzöffnung
- erheblicher
- Überschuss
- gelernten
- Erzieherinnen
- bestanden
- habe
- so
- Beklagte
- vierzehnjähriger
- Unterbrechung
- Alters
- nur
- geringe
- Chancen
- gehabt
- hätte
- Erzieherin
- wieder
- eingestellt
- werden
- .
- komme
- Beklagten
- seinerzeit
- Unterhaltsanspruch
- zugestanden
- habe
- Kläger
- Entscheidung
- Verkäuferin
- tätig
- sein
- unterhaltsrechtlich
- betroffen
- gewesen
- sei
- .
- Höhe
- unstreitige
- Aufstockungsunterhalt
- monatlich
- €
- entspreche
- ziemlich
- genau
- Differenz
- Beklagten
- nunmehr
- erzielten
- Einkommen
- Durchschnitt
- etwa
- Tariflohn
- monatlich
- €
- netto
- gleichkomme
- Einkommen
- Parteien
- praktizierte
- "
- Hausfrauenehe
- "
- Kinderbetreuung
- hätte
- erzielen
- können
- €
- netto
- .
- Kläger
- verfüge
- Vorbringen
- wesentlich
- höhere
- Einkünfte
- ca.
- €
- netto
- .
- Unterhalt
- Kinder
- müsse
- mehr
- zahlen
- ebenso
- zweite
- Ehefrau
- .
- Kläger
- habe
- mündlichen
- Verhandlung
- Senat
- erklärt
- sei
- inzwischen
- erneut
- geschieden
- zweite
- Ehefrau
- mache
- aber
- Unterhalt
- geltend
- .
- Kläger
- behaupte
- trage
- Darlehensverbindlichkeiten
- insgesamt
- €
- habe
- Bestreitens
- Beklagten
- belegt
- gegebenenfalls
- wäre
- auch
- Wohnwert
- berücksichtigen
- .
- Erwerbsbiografie
- Beklagten
- Ehe
- praktizierten
- Aufgabenverteilung
- Kinderbetreuung
- ehebedingte
- Nachteile
- Dauer
- bestünden
- sei
- auch
- Anbetracht
- beiderseitigen
- wirtschaftlichen
- Verhältnisse
- unbegrenzter
- Unterhaltsanspruch
- unbillig
- .
- II
- .
- Ausführungen
- halten
- Angriffen
- Revision
- Ergebnis
- stand
- .
- 1
- .
- Berufungsgericht
- Entscheidungsgründe
- Revision
- "
- Hinblick
- Frage
- Befristung
- zugelassen
- hat
- fehlt
- zulässigen
- wirksamen
- Einschränkung
- Revision
- .
- Herabsetzung
- Befristung
- Unterhaltes
- §
- Abs.
- handelt
- Einwendungen
- Grund
- Höhe
- Unterhalts
- betreffen
- vorliegenden
- Fall
- abgrenzbaren
- Teil
- Streitgegenstandes
- beziehen
- .
- Anders
- Urteil
- enthaltenen
- Ausspruch
- Befristung
- ist
- Ablehnung
- Eingrenzung
- Streitgegenstands
- schon
- zeitlicher
- Hinsicht
- möglich
- Senatsurteil
- 27
- .
- Mai
- FamRZ
- .
- .
- 2
- .
- Berufungsgericht
- ist
- zutreffend
- ausgegangen
- Kläger
- gemäß
- §
- Abs.
- zulässiger
- Weise
- Abänderungsverfahren
- zeitliche
- Begrenzung
- Unterhaltsanspruchs
- berufen
- kann
- .
- Berufungsgericht
- allerdings
- entsprechend
- amtsgerichtlichen
- Urteil
- Vorprozess
- mittlerweile
- eingetretene
- Selbständigkeit
- gemeinsamen
- Kinder
- abstellen
- durfte
- vorausgegangenen
- Verfahren
- Befristung
- Unterhaltsanspruchs
- gemäß
- §
- Abs.
- .
- §
- maßgeblichen
- Verhältnisse
- ersichtlich
- wesentlich
- verändert
- haben
- ist
- zweifelhaft
- .
- Frage
- bedarf
- jedoch
- Beantwortung
- Zulässigkeit
- Abänderungsklage
- bereits
- Änderung
- Senatsrechtsprechung
- folgt
- .
- wesentliche
- Veränderung
- maßgeblichen
- Verhältnisse
- .
- S.
- Abs.
- kann
- auch
- Änderung
- höchstrichterlichen
- Rechtsprechung
- Bundesgerichtshof
- ergeben
- Senatsurteil
- FamRZ
- .
- .
- Änderung
- liegt
- hier
- .
- Rechtsprechung
- Senats
- hat
- Urteil
- 12
- .
- April
- FamRZ
- also
- Abschluss
- Vorprozesses
- geändert
- schon
- §
- Abs.
- .
- anzustellenden
- Billigkeitsabwägung
- mehr
- vorrangig
- Dauer
- Ehe
- ankam
- Unterhaltsberechtigten
- entstandene
- ehebedingte
- Nachteile
- Senatsurteil
- 18
- November
- FamRZ
- .
- .
- Fehlen
- Nachteile
- hat
- Kläger
- Abänderungsklage
- letztlich
- vorwiegend
- gestützt
- .
- 3
- .
- Berufungsgericht
- hat
- Abänderungsklage
- Ergebnis
- Recht
- Erfolg
- versagt
- .
- Oberlandesgericht
- allerdings
- meint
- streitgegenständliche
- Aufstockungsunterhaltsanspruch
- sei
- Höhe
- unstreitig
- sind
- Ausführungen
- frei
- Bedenken
- .
- Kläger
- hat
- Abänderungsverfahren
- abzutragende
- Darlehensverbindlichkeiten
- berufen
- .
- Recht
- weist
- Revision
- Beklagte
- Tilgung
- insgesamt
- bestritten
- hat
- lediglich
- Umstand
- Kläger
- Darlehen
- allein
- abzahlt
- .
- Schließlich
- bestehen
- Bedenken
- -9-
- Feststellung
- Kläger
- Darlehensverbindlichkeiten
- belegt
- habe
- immerhin
- entsprechende
- Kontoauszüge
- Akte
- gereicht
- hat
- .
- Berufungsgericht
- hier
- ausgegangen
- sein
- sollte
- Kontoauszüge
- allein
- unzureichend
- seien
- hätte
- entsprechender
- Hinweis
- nahe
- gelegen
- .
- Tatsache
- Kläger
- Darlehensverbindlichkeiten
- bedienen
- hat
- ist
- jedenfalls
- Grunde
- nach
- geeignet
- Einkommen
- Klägers
- mindern
- zugleich
- Bedarf
- ehelichen
- Lebensverhältnissen
- gemäß
- §
- herabzusetzen
- .
- Jedoch
- beruht
- angefochtene
- Entscheidung
- vorgenannten
- Feststellungen
- .
- Berufungsgericht
- hat
- Darlehensverbindlichkeiten
- Ergebnis
- Recht
- unberücksichtigt
- gelassen
- .
- Kläger
- Abänderungsklage
- bindlichkeiten
- begründen
- will
- ist
- bereits
- gemäß
- §
- Abs.
- unzulässig
- .
- §
- Abs.
- ist
- Klage
- nur
- insoweit
- zulässig
- Gründe
- gestützt
- wird
- erst
- Schluss
- mündlichen
- Verhandlung
- Erweiterung
- Klageantrags
- Geltendmachung
- Einwendungen
- spätestens
- hätte
- erfolgen
- müssen
- entstanden
- sind
- Einspruch
- mehr
- geltend
- gemacht
- werden
- können
- .
- handelt
- besondere
- Prozessvoraussetzung
- Rahmen
- Zulässigkeit
- Amts
- auch
- Revisionsinstanz
- überprüfen
- ist
- vgl.
- 30
- .
- Aufl
- .
- §
- Rdn
- .
- Rdn
- .
- .
- Beklagte
- schon
- erster
- Instanz
- vorgetragen
- hatte
- Kläger
- eingewandten
- Darlehensverbindlichkeiten
- bereits
- vorangegangenen
- Unterhaltsprozesses
- vorhanden
- gewesen
- seien
- hat
- Kläger
- dargetan
- nunmehr
- Abänderungsverfahren
- geltend
- gemachten
- Darlehensverbindlichkeiten
- bestehen
- .
- Übrigen
- hat
- insoweit
- beweisbelastete
- Kläger
- näher
- Umständen
- Darlehensaufnahme
- vorgetragen
- .
- kann
- festgestellt
- werden
- monatlichen
- Zahlungen
- Bedarfsermittlung
- §
- Rahmen
- wandelbaren
- ehelichen
- Lebensverhältnisse
- überhaupt
- berücksichtigungsfähig
- wären
- etwa
- Eingehung
- Darlehensverbindlichkeiten
- unumgänglich
- gewesen
- leichtfertig
- erfolgt
- ist
- vgl.
- Senatsurteile
- FamRZ
- .
- 26
- ;
- FamRZ
- .
- 23
- November
- FamRZ
- ;
- Unterhaltsrecht
- familienrichterlichen
- Praxis
- 7
- .
- Aufl
- .
- Rdn
- .
- .
- dürfte
- Berufungsgericht
- zutreffend
- hingewiesen
- hat
- Immobiliendarlehen
- Gunsten
- Klägers
- Wohnvorteil
- einhergehen
- Höhe
- Kläger
- aber
- ebenso
- vorgetragen
- hat
- .
- Berufungsurteil
- ist
- auch
- beanstanden
- Umstand
- Kläger
- erneut
- geheiratet
- hat
- unterhaltsrechtlich
- Bedeutung
- beigemessen
- hat
- .
- Zwar
- kann
- geänderten
- Entscheidung
- 30
- Juli
- FamRZ
- ständigen
- Rechtsprechung
- Senats
- FamRZ
- Urteil
- 1
- .
- Oktober
- FamRZ
- Unterhaltsbedarf
- Unterhaltsberechtigten
- Wege
- Dreiteilung
- verringern
- Unterhaltspflichtige
- erneut
- geheiratet
- hat
- weiteren
- Unterhaltspflicht
- unterliegt
- .
- Berufungsgericht
- hat
- indes
- festgestellt
- zweite
- Ehefrau
- Kläger
- mittlerweile
- ebenfalls
- geschieden
- ist
- Unterhalt
- geltend
- macht
- .
- Scheidung
- erfolgte
- Berufungsurteil
- Bezug
- genommenen
- Vortrag
- Klägers
- bereits
- Jahr
- .
- Dreiteilung
- geänderten
- Rechtsprechung
- frühestens
- Zeit
- Januar
- Betracht
- kommt
- vgl.
- Senatsurteil
- 18
- November
- FamRZ
- .
- können
- Scheidung
- vorausgegangene
- Unterhaltsansprüche
- zweiten
- Ehefrau
- hier
- streitgegenständlichen
- Zeitraum
- April
- mithin
- Auswirkungen
- Beklagte
- maßgeblichen
- Bedarf
- §
- gehabt
- haben
- .
- Schließlich
- hält
- angefochtene
- Entscheidung
- Angriffen
- Revision
- stand
- Berufungsgericht
- Befristung
- Aufstockungsunterhaltsanspruchs
- abgelehnt
- hat
- .
- Zwar
- hätte
- Berufungsgericht
- Befristung
- bezogen
- jeweiligen
- Zeiträume
- Inkrafttreten
- Unterhaltsrechtsänderungsgesetzes
- 21
- .
- Dezember
- .
- S.
- 1
- .
- Januar
- Anwendung
- §
- Abs.
- .
- §
- differenzieren
- müssen
- .
- unterlassen
- hat
- wirkt
- jedoch
- Nachteil
- Klägers
- Normen
- gleichen
- Voraussetzungen
- ausgehen
- .
- Kläger
- hat
- Wegfall
- Unterhaltspflicht
- Rechtshängigkeit
- Abänderungsklage
- begehrt
- .
- Rechtshängigkeit
- ist
- bereits
- April
- eingetreten
- .
- etwaige
- schon
- Januar
- eintretende
- Befristung
- Unterhaltsanspruchs
- kann
- gemäß
- §
- Nr.
- insoweit
- nur
- altem
- Recht
- §
- Abs.
- .
- richten
- .
- Befristung
- Januar
- erwägen
- ist
- ist
- §
- maßgeblich
- .
- hat
- Senat
- §
- Abs.
- .
- angewandten
- Kriterien
- Befristung
- Unterhalts
- Rahmen
- ckungsunterhalts
- jedoch
- lediglich
- gesetzlich
- klargestellt
- Senatsurteil
- 18
- November
- FamRZ
- .
- ;
- siehe
- auch
- Senatsurteile
- 25
- .
- Juni
- FamRZ
- .
- 16
- .
- April
- FamRZ
- .
- .
- entspricht
- §
- Berufungsgericht
- zutreffend
- erkannt
- hat
- Rechtsprechung
- Senats
- §
- Abs.
- .
- Ergebnis
- zutreffend
- hat
- Berufungsgericht
- schließlich
- auch
- entschieden
- Beklagte
- Erwerbseinkommens
- ehebedingten
- Nachteil
- erlitten
- hat
- Befristung
- entgegensteht
- .
- Anspruch
- nachehelichen
- Unterhalt
- ist
- §
- Abs.
- Satz
- zeitlich
- begrenzen
- zeitlich
- unbegrenzter
- Unterhaltsanspruch
- unbillig
- wäre
- .
- Kriterien
- Billigkeitsabwägung
- ergeben
- §
- Abs.
- Satz
- entsprechend
- anzuwendenden
- Gesichtspunkten
- Herabsetzung
- Unterhaltsanspruchs
- angemessenen
- Lebensbedarf
- §
- Abs.
- Satz
- .
- ist
- Billigkeitsabwägung
- Herabsetzung
- zeitliche
- Begrenzung
- nachehelichen
- Unterhalts
- vorrangig
- berücksichtigen
- Ehe
- Nachteile
- Hinblick
- Möglichkeit
- eingetreten
- sind
- eigenen
- Unterhalt
- sorgen
- .
- schon
- Rechtsprechung
- Senats
- §
- Abs.
- .
- siehe
- etwa
- Senatsurteile
- 12
- .
- April
- FamRZ
- 14
- November
- FamRZ
- .
- schränken
- ehebedingten
- Nachteile
- regelmäßig
- auch
- Neufassung
- §
- Möglichkeit
- Befristung
- Begrenzung
- nachehelichen
- Unterhalts
- Senatsurteil
- 16
- .
- April
- FamRZ
- .
- .
- Derartige
- Nachteile
- können
- §
- Abs.
- Satz
- Dauer
- Pflege
- Erziehung
- gemeinschaftlichen
- Kindes
- Gestaltung
- führung
- Erwerbstätigkeit
- Ehe
- Dauer
- Ehe
- ergeben
- Senatsurteile
- 14
- .
- Oktober
- FamRZ
- .
- 27
- .
- Mai
- FamRZ
- .
- .
- Rechtsprechung
- Senats
- §
- Abs.
- .
- auch
- orientierten
- Neufassung
- §
- Abs.
- liegen
- ehebedingte
- Nachteile
- Gestaltung
- Ehe
- insbesondere
- Arbeitsteilung
- Ehegatten
- Fähigkeit
- Ehegatten
- Unterhalt
- sorgen
- beeinträchtigt
- hat
- Senatsurteil
- FamRZ
- .
- .
- Erzielt
- Unterhaltsberechtigte
- ehebedingten
- Einschränkung
- Erwerbstätigkeit
- hier
- lediglich
- Einkünfte
- eigenen
- angemessenen
- Unterhaltsbedarf
- §
- erreichen
- scheidet
- Befristung
- Unterhaltsanspruchs
- regelmäßig
- Senatsurteil
- 14
- .
- Oktober
- FamRZ
- .
- .
- Abwägung
- Billigkeitsentscheidung
- Betracht
- kommenden
- Gesichtspunkte
- ist
- Aufgabe
- Tatrichters
- .
- kann
- Revisionsgericht
- nur
- überprüft
- werden
- Rahmen
- Billigkeitsprüfung
- maßgebenden
- Rechtsbegriffe
- verkannt
- Einordnung
- Begriffe
- wesentliche
- Umstände
- unberücksichtigt
- gelassen
- hat
- Senatsurteile
- 14
- .
- Oktober
- FamRZ
- .
- 14
- November
- FamRZ
- .
- .
- ist
- hier
- Fall
- .
- Berufungsgericht
- hat
- Recht
- Fortdauer
- ehebedingter
- Nachteile
- abgestellt
- Befristung
- ausgeschlossen
- .
- Berufungsgericht
- ist
- maßgeblich
- ausgegangen
- Parteien
- Ehe
- praktizierten
- Aufgabenverteilung
- Kinderbetreuung
- Lasten
- Beklagten
- ehebedingte
- Nachteile
- Dauer
- bestehen
- auch
- Anbetracht
- beiderseitigen
- wirtschaftlichen
- Verhältnisse
- unbegrenzten
- Unterhaltsanspruch
- unbillig
- erscheinen
- lassen
- .
- hat
- Berufungsgericht
- zunächst
- revisionsrechtlich
- beanstandender
- Weise
- Revision
- unangefochten
- abgestellt
- Beklagte
- hätte
- durchgehend
- erlernten
- Beruf
- Erzieherin
- gearbeitet
- nunmehr
- TVöD
- bezahlt
- worden
- wäre
- Geburt
- Tochter
- Jahre
- kirchlichen
- Kindergarten
- gearbeitet
- Gehalt
- Anlehnung
- BAT-Besoldung
- erhalten
- habe
- .
- derzeitiges
- Gehalt
- würde
- €
- netto
- belaufen
- hierbei
- normale
- Gehaltsentwicklung
- Erzieherin
- unbeschadet
- etwaigen
- Weiterentwicklung
- Kindergartenleiterin
- handeln
- würde
- .
- Tatsächlich
- erzielt
- Beklagte
- Erwerbseinkommen
- vollzeitigen
- Tätigkeit
- Bäckereiverkäuferin
- .
- Tariflohn
- beläuft
- €
- netto
- entspricht
- etwa
- Durchschnittsgehalt
- .
- Aufstockungsunterhalt
- monatlich
- €
- kommt
- Differenz
- Beklagten
- nunmehr
- erzielten
- Einkommen
- Einkommen
- Beklagte
- Parteien
- praktizierte
- "
- Hausfrauenehe
- "
- Kinderbetreuung
- hätte
- erzielen
- können
- gleich
- .
- Allerdings
- greift
- Revision
- Feststellungen
- Berufungsgerichts
- Beklagten
- unterhaltsrechtlich
- vorgeworfen
- werden
- könne
- wieder
- erlernten
- Beruf
- Erzieherin
- zurückgekehrt
- sei
- .
- entsprechenden
- Feststellungen
- Berufungsgerichts
- Hintergrund
- Vortrags
- Beklagten
- entsprechende
- Stelle
- beworben
- hat
- Bestand
- haben
- können
- kann
- allerdings
- dahinstehen
- .
- abzuändernde
- Urteil
- Jahre
- ist
- bereits
- rechtskräftig
- festgestellt
- Beklagte
- unterhaltsrechtlich
- pflichtet
- ist
- besser
- qualifizierte
- bezahlte
- Tätigkeit
- ursprünglich
- erlernten
- Beruf
- Erzieherin
- aufzunehmen
- .
- Kläger
- hat
- auch
- Veränderung
- Verhältnisse
- dargetan
- Obliegenheit
- Nachhinein
- begründen
- könnte
- .
- Urteil
- Amtsgerichts
- 25
- .
- Mai
- Abänderung
- Kläger
- begehrt
- hat
- Beklagten
- Grundlage
- Einkünfte
- vollschichtigen
- Tätigkeit
- Bäckereiverkäuferin
- Aufstockungsunterhalt
- zugesprochen
- .
- hat
- Amtsgericht
- zugleich
- auch
- ausdrücklich
- festgestellt
- Beklagte
- unterhaltsrechtlich
- verpflichtet
- war
- ursprünglich
- erlernten
- Beruf
- Erzieherin
- arbeiten
- .
- andernfalls
- hätte
- Rahmen
- Bedürftigkeitsprüfung
- §
- Abs.
- höhere
- fiktive
- Einkünfte
- zurechnen
- müssen
- .
- Gelangt
- Gericht
- indes
- bereits
- Rahmen
- Bedürftigkeitsprüfung
- Überzeugung
- Unterhaltsgläubiger
- Ausbildung
- entsprechendes
- adäquates
- Einkommen
- erzielen
- kann
- erübrigt
- erneute
- Prüfung
- Rahmen
- §
- vgl.
- Senatsurteil
- 27
- .
- Mai
- FamRZ
- .
- .
- Kläger
- dargelegt
- hat
- Abschluss
- vorangegangenen
- Unterhaltsprozesses
- Verhältnisse
- so
- geändert
- haben
- Beklagte
- nunmehr
- verpflichtet
- wäre
- erlernten
- Beruf
- Tätigkeit
- aufzunehmen
- ist
- nach
- vor
- auszugehen
- Beklagte
- unterhaltsrechtlichen
- Obliegenheiten
- hinreichend
- Rechnung
- trägt
- .
- Dose
- Weber-Monecke
- Wagenitz
- Vorinstanzen
- :
- AG
- Entscheidung
- 15.11.2006
- OLG
- Entscheidung
- UF
|