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- BESCHLUSS
- 21
- .
- September
- Sachen
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- 21
- .
- September
- Richter
- Sprick
- Weber-Monecke
- Fuchs
- Dr.
- Dose
- beschlossen
- :
- außerordentliche
- Beschwerde
- bezeichnete
- Rechtsmittel
- Beschluss
- 1
- .
- Zivilkammer
- Landgerichts
- 23
- .
- März
- wird
- Kosten
- Beklagten
- unzulässig
- verworfen
- .
- Gründe
- :
- Amtsgericht
- Waldshut-Tiengen
- hat
- Beschluss
- 2
- .
- Februar
- Gesuch
- Beklagten
- Prozesskostenhilfe
- Erfolgsaussicht
- Rechtsverteidigung
- zurückgewiesen
- .
- Hiergegen
- hat
- Beklagte
- sofortige
- Beschwerde
- eingelegt
- Landgericht
- Waldshut-Tiengen
- Beschluss
- 23
- .
- März
- zurückgewiesen
- hat
- .
- richtet
- vorliegende
- außerordentliche
- Beschwerde
- bezeichnete
- Rechtsmittel
- Beklagten
- Prozesskostenhilfe
- Streitverfahren
- begehrt
- .
- Rechtsmittel
- ist
- unstatthaft
- .
- Rechtsbeschwerde
- ist
- zulässig
- Berufungsgericht
- zugelassen
- hat
- §
- Abs.
- Rechtsbeschwerde
- Versagung
- Prozesskostenhilfe
- ohnehin
- fehlerhaft
- beurteilte
- Erfolgsaussicht
- gestützt
- werden
- kann
- 4
- .
- August
- FamRZ
- .
- Rechtsmittel
- ist
- auch
- so
- genannte
- außerordentliche
- Beschwerde
- greifbarer
- Gesetzwidrigkeit
- zulässig
- .
- kann
- dahinstehen
- Versagung
- Prozesskostenhilfe
- gesetzwidrig
- gewesen
- ist
- .
- Neuregelung
- Beschwerderechts
- ist
- so
- genanntes
- außerordentliches
- Rechtsmittel
- Bundesgerichtshof
- mehr
- statthaft
- vgl.
- ;
- 23
- Juli
- ;
- so
- jetzt
- auch
- 25
- .
- Aufl
- .
- §
- Rdn
- .
- .
- Sprick
- Weber-Monecke
- Dose
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