|
|
- BESCHLUSS
- 10
- .
- August
- Familiensache
- Nachschlagewerk
- :
- ja
- :
- :
- ja
- §
- Nr.
- §
- Nr.
- Hat
- ausgleichspflichtige
- Ehegatte
- schuldrechtlich
- auszugleichende
- Betriebsrente
- vollem
- Umfang
- also
- auch
- ausgleichsberechtigten
- Ehegatten
- gebührenden
- Teils
- Beiträge
- Pflegeversicherung
- zahlen
- schuldrechtliche
- Ausgleichsrente
- Bemessung
- ausgleichsberechtigten
- Ehegatten
- erbringenden
- Pflegeversicherungsbeiträge
- unberücksichtigt
- bleibt
- so
- kann
- ergebenden
- Verstoß
- Halbteilungsgrundsatz
- Kürzung
- Ausgleichsrente
- §
- Nr.
- §
- Nr.
- Rechnung
- getragen
- werden
- .
- Beschluss
- 10
- .
- August
- ZB
- AG
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- 10
- .
- August
- Vorsitzende
- Richterin
- Dr.
- Richter
- Weber-Monecke
- Prof.
- Dr.
- Dose
- beschlossen
- :
- weiteren
- Beschwerden
- Beschluss
- 10
- .
- Zivilsenats
- Senat
- Familiensachen
- Oberlandesgerichts
- 28
- .
- August
- werden
- zurückgewiesen
- .
- Kosten
- Verfahrens
- weiteren
- Beschwerde
- werden
- gegeneinander
- aufgehoben
- .
- :
- €
- 5.351,16
- DM
- Gründe
- :
- Parteien
- streiten
- schuldrechtlichen
- Versorgungsausgleich
- .
- 25
- .
- Februar
- geschlossene
- Ehe
- wurde
- Ehefrau
- Antragstellerin
- vorliegenden
- Verfahren
- 7
- .
- Mai
- zugestellten
- Antrag
- Ehemannes
- Antragsgegner
- vorliegenden
- Verfahren
- Verbundurteil
- Amtsgerichts
- Familiengericht
- 23
- .
- Februar
- rechtskräftig
- 12
- .
- April
- geschieden
- Versorgungsausgleich
- geregelt
- .
- Amtsgericht
- ging
- Ehegatten
- Ehezeit
- 1
- .
- Februar
- 30
- .
- April
- ;
- §
- Abs.
- folgende
- Versorgungsanrechte
- erworben
- haben
- :
- 18
- .
- Februar
- geborene
- Ehemann
- Rentenanwartschaften
- gesetzlichen
- Rentenversicherung
- Bundesversicherungsanstalt
- Angestellte
- Höhe
- DM
- Anwartschaften
- betriebliche
- Altersversorgung
- Höhe
- umgewertet
- DM
- insgesamt
- also
- Höhe
- DM
- 25
- Juli
- geborene
- Ehefrau
- Rentenanwartschaften
- gesetzlichen
- Rentenversicherung
- Bundesversicherungsanstalt
- Angestellte
- Höhe
- DM
- Anwartschaften
- betriebliche
- Altersversorgung
- Versorgungsanstalt
- Stadt
- Höhe
- umgewertet
- DM
- insgesamt
- also
- Höhe
- DM
- jeweils
- monatlich
- bezogen
- 30
- .
- April
- .
- Amtsgericht
- hat
- Versorgungsausgleich
- geregelt
- Wege
- Splittings
- Rentenanwartschaften
- Ehemannes
- Höhe
- 1.312,76
- :
- DM
- Ehefrau
- übertragen
- hat
- .
- Differenz
- beiderseitigen
- Anwartschaften
- betriebliche
- Alterversorgung
- Höhe
- :
- DM
- hat
- Wege
- erweiterten
- Splittings
- teilweise
- Übertragung
- weiterer
- gesetzlicher
- Rentenanwartschaften
- Ehemannes
- ausgeglichen
- zwar
- Höhe
- maßgebenden
- Höchstbetrags
- Höhe
- DM
- .
- verbleibenden
- Differenz
- wurde
- Ehefrau
- schuldrechtliche
- Versorgungsausgleich
- vorbehalten
- .
- Parteien
- beziehen
- inzwischen
- jeweils
- Vollrente
- Alters
- gesetzlichen
- Rentenversicherung
- betriebliches
- geld
- zwar
- Ehemann
- 1
- .
- März
- Ehefrau
- 1
- .
- August
- .
- Amtsgericht
- hat
- Ehefrau
- schuldrechtliche
- Ausgleichsrente
- Höhe
- DM
- 1
- .
- Juni
- zugesprochen
- .
- Beschwerde
- Ehemannes
- hat
- Oberlandesgericht
- ergänzende
- Auskünfte
- Versorgungsträger
- eingeholt
- .
- betragen
- Ehezeitanteil
- betrieblichen
- Altersversorgung
- Ehemannes
- Betriebszugehörigkeit
- inzwischen
- beendet
- ist
- Zeit
- März
- September
- monatlich
- DM
- Monate
- Ehezeit
- :
- Monate
- Gesamtzeit
- DM
- Oktober
- DM
- :
- =)
- DM
- Ehezeitanteil
- nunmehr
- unverfallbar
- gewordenen
- betrieblichen
- Altersversorgung
- Ehefrau
- Versorgungsrente
- DM
- .
- Berücksichtigung
- bereits
- gemäß
- §
- Abs.
- Nr.
- Wege
- erweiterten
- Splittings
- erfolgten
- Teilausgleichs
- hat
- Oberlandesgericht
- Ehemann
- Abänderung
- amtsgerichtlichen
- Entscheidung
- verurteilt
- Ehefrau
- schuldrechtliche
- Ausgleichsrente
- zahlen
- zwar
- November
- Juni
- Höhe
- monatlich
- DM
- Juli
- September
- Höhe
- monatlich
- DM
- Oktober
- Dezember
- Höhe
- monatlich
- DM
- Januar
- Juni
- Höhe
- DM
- Juli
- Höhe
- monatlich
- DM
- .
- Hiergegen
- wenden
- Parteien
- zugelassenen
- weiteren
- Beschwerde
- .
- II
- .
- Rechtsmittel
- Ehemannes
- ist
- begründet
- .
- schuldrechtlichen
- Versorgungsausgleich
- fallenden
- Anrechten
- Parteien
- besteht
- Ehemannes
- Wertdifferenz
- hälftig
- Ehefrau
- zusteht
- Zeit
- August
- September
- 2.696,24
- :
- =)
- DM
- Zeit
- Oktober
- 2.796,56
- :
- DM
- beträgt
- .
- Ehefrau
- zustehende
- hälftige
- Wertdifferenz
- muss
- jedoch
- Teilbetrag
- angerechnet
- werden
- Ehefrau
- bereits
- gemäß
- §
- Abs.
- Nr.
- Wege
- erweiterten
- Splittings
- Übertragung
- Anwartschaften
- gesetzlichen
- Rentenversicherung
- Höhe
- DM
- gutgebracht
- worden
- ist
- .
- Auffassung
- Oberlandesgerichts
- ist
- öffentlich-rechtlichen
- Teilausgleich
- bereits
- "
- verbrauchte
- "
- Teil
- schuldrechtlichen
- Versorgungsausgleichs
- Senatsentscheidung
- 29
- .
- September
- ZB
- FamRZ
- gebilligt
- ermitteln
- Ehezeitende
- bezogene
- Wert
- ausgleichsberechtigten
- Ehegatten
- §
- Abs.
- Nr.
- übertragenen
- dynamischen
- Anrechte
- gesetzlichen
- Rentenversicherung
- hier
- DM
- Rückrechnung
- Barwertverordnung
- "
- entdynamisiert
- "
- Wert
- nicht-volldynamischen
- Anrechts
- umgerechnet
- werde
- .
- Methode
- vernachlässige
- jedenfalls
- Fällen
- vorliegenden
- Art
- Umstand
- ursprüngliche
- verfallbare
- Anrecht
- Betriebsrente
- nunmehr
- unverfallbar
- geworden
- Hinblick
- Anpassungsregelung
- §
- zumindest
- teildynamisch
- sei
- .
- hierin
- liegende
- nachträglich
- eingetretene
- Wertsteigerung
- unterliege
- schuldrechtlichen
- Versorgungsausgleich
- ;
- werde
- Gegenmeinung
- befürwortete
- Rückdynamisierung
- aber
- nur
- insoweit
- berücksichtigt
- noch
- hier
- :
- §
- Abs.
- Nr.
- öffentlich-rechtlich
- ausgeglichenen
- Teil
- Betriebsrente
- entfalle
- .
- Ansicht
- Oberlandesgerichts
- ist
- Betriebsrente
- anzurechnende
- bereits
- öffentlich-rechtlich
- ausgeglichene
- Teilbetrag
- Betriebsrente
- Ehemannes
- vielmehr
- ermitteln
- Ehezeitende
- bezogene
- Wert
- Ehefrau
- gemäß
- §
- Abs.
- Nr.
- übertragenen
- dynamischen
- Anrechte
- gesetzlichen
- Rentenversicherung
- Verhältnis
- multipliziert
- werde
- gegenwärtige
- aktuelle
- Rentenwert
- Ehezeitende
- maßgebenden
- aktuellen
- Rentenwert
- stehe
- .
- werde
- gewährleistet
- Ehefrau
- zustehenden
- schuldrechtlichen
- Ausgleichsanspruch
- nur
- Betrag
- Abzug
- gebracht
- werde
- gesetzliche
- Rente
- Ehemannes
- gekürzt
- Ehefrau
- erhöht
- worden
- sei
- .
- Berechnung
- trage
- Transparenz
- Ausgleichs
- Parteien
- .
- erspare
- zugleich
- komplizierte
- Rückdynamisierung
- Umwertung
- veralteten
- Rechnungsgrundlagen
- beruhe
- .
- Ergebnis
- führe
- Methode
- deutlich
- geringeren
- anzurechnenden
- Teilausgleichsbetrag
- entsprechend
- höheren
- schuldrechtlichen
- Ausgleichsrente
- .
- Ausführungen
- halten
- rechtlichen
- Nachprüfung
- Ergebnis
- stand
- .
- Oberlandesgericht
- befolgte
- Methode
- ist
- geeignet
- Mängel
- früheren
- Senat
- Beschluss
- 5
- .
- September
- FamRZ
- verfassungswidrig
- beanstandet
- hat
- Grenzen
- aufzufangen
- .
- Zwar
- hat
- Verordnungsgeber
- Beanstandungen
- Senats
- inzwischen
- Novellierung
- 2
- .
- VO
- Änderung
- 26
- .
- Mai
- .
- S.
- Rechnung
- getragen
- Verfassungsmäßigkeit
- vgl.
- Senatsbeschluss
- FamRZ
- .
- Dennoch
- erscheint
- angängig
- Geltung
- früheren
- durchgeführten
- öffentlich-rechtlichen
- Versorgungsausgleich
- nunmehr
- Hinblick
- §
- Abs.
- Nr.
- erfolgten
- Teilausgleich
- korrigieren
- zahlende
- schuldrechtliche
- Ausgleichsrente
- Geltung
- alten
- ermittelten
- nunmehr
- neuen
- entdynamisierten
- "
- Teilausgleichsbetrag
- gekürzt
- wird
- mag
- Novellierung
- bewirkte
- Aufwertung
- Betriebsrenten
- auch
- Einzelfall
- hier
- Höhe
- ausgleichsberechtigten
- Ehegatten
- öffentlich-rechtlichen
- Versorgungsausgleich
- übertragenen
- begründeten
- Anrechte
- unmittelbar
- auswirken
- .
- Senat
- hat
- Erlass
- angefochtenen
- Entscheidung
- ergangenen
- Beschlüssen
- 25
- .
- Mai
- ZB
- FamRZ
- .
- 6
- Juli
- veröffentlicht
- Ergebnis
- vertretbar
- erachtet
- Geltung
- alten
- durchgeführten
- erweiterten
- öffentlich-rechtlichen
- Ausgleich
- Rahmen
- schuldrechtlichen
- Versorgungsausgleichs
- berücksichtigen
- Ehezeitende
- bezogene
- Nominalbetrag
- so
- übertragenen
- begründeten
- Anrechts
- zwischenzeitlichen
- Wertsteigerung
- aktuellen
- Nominalbetrag
- "
- hochgerechnet
- "
- Nominalbetrag
- schuldrechtlich
- auszugleichenden
- Anrechts
- Abzug
- gebracht
- wird
- .
- gilt
- jedenfalls
- dann
- weitere
- Verzerrungen
- ergeben
- erweiterte
- Ausgleich
- Lasten
- nicht-volldynamischen
- durchgeführt
- worden
- ist
- Anrecht
- Ausgleichspflichtigen
- erweiterten
- Ausgleichs
- stärker
- gekürzt
- wird
- schuldrechtliche
- Ausgleichsrente
- Oberlandesgericht
- befolgten
- Methode
- .
- Geltung
- nunmehr
- novellierten
- durchgeführten
- hält
- Senat
- schon
- bisher
- praktizierten
- Berechnungsweise
- Rückrechnung
- novellierten
- fest
- vgl.
- Senatsbeschlüsse
- 29
- .
- September
- 25
- .
- Mai
- 6
- Juli
- jeweils
- aaO
- .
- angefochtenen
- Entscheidung
- zugrunde
- liegenden
- Fall
- war
- erweiterte
- Ausgleich
- Geltung
- bisherigen
- durchgeführt
- worden
- ;
- Oberlandesgericht
- eingeschlagene
- Weg
- Aktualisierung
- übertragenen
- Anrechts
- gesetzlichen
- Rentenversicherung
- Ehezeitende
- erfolgten
- Steigerung
- aktuellen
- Rentenwertes
- ist
- Rechtsgründen
- beanstanden
- .
- .
- Rechtsmittel
- Ehefrau
- ist
- ebenfalls
- begründet
- .
- 1
- .
- Oberlandesgericht
- geht
- Berechnung
- Bruttobeträgen
- schuldrechtlich
- auszugleichenden
- Versorgungsanrechte
- .
- kürzt
- ergebenden
- Anspruch
- Ausgleichsrente
- aber
- Anwendung
- Härteklausel
- §
- Nr.
- Aufwendungen
- Pflegeversicherung
- bezogen
- Ausgleichsrentenbetrag
- Ehemann
- anfallen
- .
- Ehemann
- habe
- nämlich
- Versorgungen
- vollen
- Pflegeversicherungsbeitrag
- entrichten
- .
- Ehefrau
- entrichtende
- schuldrechtliche
- Ausgleichsrente
- ändere
- .
- Betriebsrente
- werde
- vielmehr
- weiter
- voller
- Höhe
- zugerechnet
- bleibe
- Bemessungsgrundlage
- -9-
- träge
- Pflegeversicherung
- .
- Ehefrau
- sei
- bisher
- nur
- gesetzlichen
- Rente
- pflegeversicherungspflichtig
- ;
- Zusatzversorgung
- noch
- Ehemann
- bezogener
- Unterhalt
- seien
- Bemessung
- Pflegeversicherungsbeiträge
- berücksichtigt
- worden
- .
- sei
- auch
- erwarten
- etwas
- ändere
- Ehefrau
- nunmehr
- Unterhalts
- schuldrechtliche
- Ausgleichsrente
- erhalte
- .
- Ausführungen
- lassen
- Rechtsfehler
- erkennen
- .
- Senat
- dargelegt
- hat
- ist
- Ermittlung
- schuldrechtlichen
- Ausgleichsrente
- anders
- Durchführung
- öffentlich-rechtlichen
- Versorgungsausgleichs
- zwar
- grundsätzlich
- Brutto-Beträgen
- Ausgleich
- einzubeziehenden
- Versorgungen
- auszugehen
- .
- Pflegeversicherungsbeiträge
- Versorgungen
- entfallen
- bleiben
- Ermittlung
- Ausgleichsrente
- Prinzip
- unberücksichtigt
- .
- indes
- einheitlichen
- Ausgleich
- "
- Brutto-"Renten
- Einzelfall
- grob
- unbillige
- Härten
- ausgleichsverpflichteten
- Ehegatten
- ergeben
- kann
- Anwendung
- versorgungsausgleichsrechtlichen
- Härteklauseln
- §
- Nr.
- ;
- Nr.
- Anwendung
- schuldrechtlichen
- Versorgungsausgleich
- vgl.
- Senatsbeschluss
- 22
- .
- Oktober
- ZB
- FamRZ
- Rechnung
- getragen
- werden
- .
- Anwendung
- wird
- Tatrichter
- Ergebnis
- erreichen
- suchen
- Rahmen
- Möglichen
- Grundsatz
- Halbteilung
- nächsten
- kommt
- Benachteiligung
- Ausgleichspflichtigen
- Folge
- ungekürzten
- Versorgungsausgleichs
- wäre
- Benachteiligung
- Ausgleichsberechtigten
- umschlägt
- Senatsbeschluss
- 26
- .
- Januar
- FamRZ
- ;
- vgl.
- auch
- Senatsbeschluss
- 24
- .
- Mai
- FamRZ
- betr.
- Berücksichtigung
- unterschiedlichen
- Besteuerung
- Beamtenpensionen
- Renten
- .
- Anforderungen
- wird
- angefochtene
- Entscheidung
- gerecht
- .
- schuldrechtlich
- auszugleichende
- Betriebsrente
- Ehemannes
- unterliegt
- vollem
- Umfang
- Beitragspflicht
- Pflegeversicherung
- ;
- Ehemann
- wird
- also
- auch
- Teil
- Betriebsrente
- Beitrag
- herangezogen
- Form
- schuldrechtlichen
- Ausgleichsrente
- Ehefrau
- zahlen
- hat
- .
- Umgekehrt
- behält
- Ehefrau
- Ausgleichsrente
- ungeschmälerter
- Höhe
- zusätzlichen
- Aufwendungen
- Pflegeversicherungsschutz
- erbringen
- muss
- .
- Ergebnis
- finanziert
- Ehemann
- sozialversicherungsrechtliche
- Solidaritätsprinzip
- höheren
- Beiträgen
- Beitragshöhe
- unabhängigen
- Versicherungsschutz
- gesetzlichen
- Pflegeversicherung
- einkommensschwächere
- Versicherte
- insoweit
- Grunde
- auch
- Ehefrau
- .
- gilt
- gerade
- auch
- Beiträge
- Ehemannes
- gesetzlichen
- Pflegeversicherung
- Teil
- Versorgung
- entfallen
- schuldrechtlichen
- Versorgungsausgleichs
- Ehefrau
- gebührt
- .
- ist
- Rechtsgründen
- §
- Nr.
- §
- Nr.
- beanstanden
- Oberlandesgericht
- Halbteilungsgrundsatz
- vereinbarenden
- weiteren
- Beschwerde
- angegriffene
- Berechnung
- Oberlandesgerichts
- zeigt
- hier
- keineswegs
- nur
- geringfügigen
- Vorteil
- Ehefrau
- Kürzung
- Ausgleichsrente
- berücksichtigt
- hat
- .
- 2
- .
- Oberlandesgericht
- hat
- Ehefrau
- Ausgleichsrente
- erst
- Zeit
- 1
- November
- zuerkannt
- .
- Ehefrau
- habe
- Durchführung
- schuldrechtlichen
- Versorgungsausgleichs
- zwar
- bereits
- Ehemann
- Juli
- zugegangenen
- Antrag
- 7./18
- .
- Juni
- begehrt
- Antrag
- jedoch
- Schreiben
- 22
- .
- Oktober
- Gericht
- eingegangen
- 27
- .
- Oktober
- zurückgenommen
- .
- selben
- Tage
- 27
- .
- Oktober
- Eingang
- Schreibens
- telefonisch
- geäußerte
- Bitte
- Schreiben
- "
- beachten
- "
- habe
- Wirkungen
- Antragsrücknahme
- beseitigen
- können
- .
- erneute
- Antrag
- Ehefrau
- 2
- November
- schuldrechtlichen
- Versorgungsausgleich
- durchzuführen
- sei
- Ehemann
- erst
- richterlicher
- Verfügung
- 8
- November
- zugesandt
- worden
- so
- Geltendmachung
- rückständiger
- Ausgleichsrentenbeträge
- maßgebliche
- Rechtshängigkeit
- erst
- November
- eingetreten
- sei
- .
- Auch
- Ausführungen
- sind
- frei
- Rechtsirrtum
- .
- kann
- dahinstehen
- Schreiben
- 22
- .
- Oktober
- liegende
- Rücknahme
- Antrags
- Durchführung
- schuldrechtlichen
- Versorgungsausgleichs
- überhaupt
- formgerecht
- widerrufen
- worden
- ist
- .
- wäre
- dann
- Fall
- Widerruf
- Rücknahme
- ebenso
- Rücknahmeerklärung
- selbst
- bestimmende
- Gang
- Verfahrens
- unmittelbar
- gestaltend
- einwirkende
- Prozesshandlung
- sieht
- Familiensachen
- hier
- :
- Abs.
- Nr.
- insoweit
- auch
- hier
- geltenden
- Grundsätzen
- §
- Satz
- mündlichen
- Verhandlung
- Schriftform
- bedarf
- auch
- dann
- telefonisch
- erfolgen
- kann
- Telefonat
- Gericht
- Aktenvermerk
- gefertigt
- wird
- .
- Ebenso
- kann
- offen
- bleiben
- Ehefrau
- erklärte
- Vorbehalt
- Rücksprache
- Rechtsanwältin
- Bedingung
- Widerrufs
- darstellt
- bedingungsfeindlich
- unwirksam
- werden
- lässt
- .
- Falle
- konnte
- Ehefrau
- erklärte
- Rücknahme
- Antrags
- Durchführung
- Versorgungsausgleichs
- mehr
- widerrufen
- Rücknahme
- Antrags
- bereits
- wirksam
- geworden
- war
- .
- war
- hier
- Telefonat
- Klägerin
- vorausgegangenen
- Eingang
- Schreibens
- 22
- .
- Oktober
- Fall
- .
- wirksam
- gewordene
- Rücknahme
- ist
- unwiderruflich
- vgl.
- Senatsurteil
- 8
- .
- Dezember
- FamRZ
- §
- Verzicht
- ;
- Senatsbeschluss
- 2
- .
- Dezember
- FamRZ
- §
- Abs.
- Erklärung
- ;
- Umstand
- Zustellung
- Rücknahmeerklärung
- Zeitpunkt
- Widerrufs
- noch
- veranlasst
- gar
- bewirkt
- war
- ändert
- schon
- Hinblick
- notwendige
- Rechtsklarheit
- .
- weiteren
- Beschwerde
- erörterte
- Frage
- Wirksamwerden
- Antragsrücknahme
- eingehender
- Widerruf
- Rücknahme
- wirksam
- ist
- Gegenpartei
- zustimmt
- kommt
- ;
- Zustimmung
- ist
- hier
- ersichtlich
- .
- liegt
- insbesondere
- konkludent
- Einlassung
- Ehemannes
- weitere
- Verfahren
- Ehemann
- notwendig
- erwies
- Ehefrau
- Antrag
- 2
- November
- erneut
- begehrt
- hatte
- schuldrechtlichen
- Versorgungsausgleich
- durchzuführen
- .
- Sprick
- Wagenitz
- Weber-Monecke
- Dose
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