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- BESCHLUSS
- 21
- .
- Februar
- Rechtsstreit
- ECLI
- :
- :
- XI
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Vizepräsidenten
- Prof.
- Dr.
- Richter
- Dr.
- Richterinnen
- Dr.
- Dr.
- 21
- .
- Februar
- beschlossen
- :
- Nichtzulassungsbeschwerde
- Klägers
- Beschluss
- 13
- .
- Zivilsenats
- Oberlandesgerichts
- 15
- .
- Februar
- wird
- unzulässig
- verworfen
- .
- Kläger
- trägt
- Kosten
- Beschwerdeverfahrens
- Abs.
- .
- Streitwert
- Beschwerdeverfahren
- wird
- €
- festgesetzt
- .
- -3Gründe
- :
- Kläger
- schloss
- 12
- Juli
- Beklagten
- Bausparvertrag
- Bausparsumme
- Höhe
- DM
- später
- DM
- €
- erhöht
- wurde
- .
- Allgemeinen
- Bausparbedingungen
- Beklagten
- werden
- Bausparguthaben
- %
- p.a.
- Beklagten
- gewährendes
- Bauspardarlehen
- %
- p.a.
- verzinst
- .
- vereinbarte
- Bausparsumme
- ist
- noch
- vollständig
- angespart
- Bausparvertrag
- jedoch
- über
- Jahren
- zuteilungsreif
- .
- Kläger
- wiederholter
- Aufforderungen
- Beklagten
- Bauspardarlehen
- Anspruch
- genommen
- hatte
- erklärte
- Schreiben
- 19
- .
- Mai
- Kündigung
- Bausparvertrages
- 30
- November
- Hinweis
- Jahren
- bestehende
- Zuteilungsreife
- .
- Klage
- begehrt
- Kläger
- Feststellung
- Parteien
- abgeschlossene
- Bausparvertrag
- 30
- November
- fortbesteht
- .
- Landgericht
- hat
- Klage
- abgewiesen
- .
- gerichtete
- Berufung
- Klägers
- hat
- Berufungsgericht
- gemäß
- §
- Abs.
- Beschluss
- zurückgewiesen
- Streitwert
- €
- festgesetzt
- .
- wendet
- Kläger
- Nichtzulassungsbeschwerde
- .
- Einlegung
- belief
- Bausparguthaben
- €
- .
- II
- .
- Nichtzulassungsbeschwerde
- ist
- unzulässig
- gemäß
- §
- Nr.
- Satz
- erforderliche
- Mindestbeschwer
- €
- erreicht
- ist
- .
- 1
- .
- Wertberechnung
- Rahmen
- §
- Nr.
- Satz
- ist
- allgemeinen
- Grundsätzen
- §
- .
- vorzunehmen
- vgl.
- -4beschlüsse
- 23
- Juli
- XI
- .
- 12
- .
- Januar
- XI
- .
- jeweils
- .
- Berechnung
- Werts
- Beschwer
- kommt
- vorliegend
- gemäß
- §
- Zeitpunkt
- Einlegung
- Rechtsmittels
- vgl.
- auch
- 12
- .
- Januar
- XI
- aaO
- .
- Maßgebend
- ist
- Interesse
- Beschwerdeführers
- Abänderung
- angefochtenen
- Entscheidung
- .
- Höhe
- Beschwer
- hat
- Revisionsgericht
- eigenständig
- befinden
- Streitwertfestsetzung
- Vorinstanzen
- Angaben
- Parteien
- gebunden
- sein
- vgl.
- Senatsbeschluss
- 12
- .
- Januar
- XI
- aaO
- ;
- Beschlüsse
- 22
- .
- Mai
- juris
- .
- 15
- Juli
- .
- .
- 2
- .
- Interesse
- Bausparers
- Feststellung
- Fortbestandes
- Bausparvertrages
- Kündigung
- Seiten
- Bausparkasse
- zehnjähriger
- Zuteilungsreife
- erklärt
- worden
- ist
- gemäß
- .
- bemessen
- ist
- wird
- instanzgerichtlichen
- Rechtsprechung
- unterschiedlich
- beurteilt
- .
- Teilen
- Rechtsprechung
- wird
- Handhabung
- Landgericht
- Berufungsgericht
- Verfahren
- Feststellungsinteresse
- Nennbetrag
- Bausparsumme
- gleichgesetzt
- vgl.
- OLG
- Urteil
- 17
- .
- August
- juris
- ;
- Urteil
- 19
- .
- Mai
- .
- 26
- ;
- LG
- Urteil
- 6
- November
- juris
- .
- entspricht
- Ergebnis
- auch
- Ausführungen
- Klägers
- Beschwerdeschrift
- .
- wäre
- Beschwer
- €
- beziffern
- .
- Teilweise
- wird
- klägerische
- Interesse
- Höhe
- Bausparguthabens
- bemessen
- vgl.
- Urteil
- 17
- .
- August
- juris
- ;
- Urteil
- 21
- .
- juris
- .
- .
- beliefe
- Beschwer
- Klägers
- €
- .
- Andere
- Teile
- Rechtsprechung
- gehen
- Bausparer
- geht
- Anspruch
- Gewährung
- erhalten
- weitere
- Verzinsung
- Bausparguthabens
- erlangen
- .
- Zinsanspruch
- sei
- aber
- Wertermittlung
- §
- berücksichtigen
- Wertermittlung
- allein
- Differenzbetrag
- Bausparguthaben
- Bausparsumme
- also
- Höhe
- beanspruchenden
- Bauspardarlehens
- abzustellen
- sei
- vgl.
- LG
- Urteil
- 8
- .
- April
- .
- .
- Beschwerdewert
- beliefe
- vorliegend
- €
- Bausparsumme
- Höhe
- €
- Bausparguthabens
- Höhe
- €
- .
- vierten
- Auffassung
- ist
- Wertbestimmung
- Interesse
- Klägers
- Verzinsung
- Bausparguthabens
- Erhalt
- Bauspardarlehens
- maßgeblich
- .
- Zinsinteresse
- sei
- gemäß
- §
- dreieinhalbfachen
- Jahreszinsertrages
- Bausparguthabens
- bestimmen
- Hinblick
- Feststellungsantrag
- Abzug
- %
- so
- Urteil
- 15
- .
- September
- .
- %
- so
- vorzunehmen
- sei
- .
- Hinzukomme
- Interesse
- Inanspruchnahme
- Bauspardarlehens
- %
- so
- aaO
- %
- Darlehensbetrages
- so
- aaO
- bemessen
- sei
- .
- jeweils
- Abschlag
- %
- vorgenommen
- werde
- sei
- gerechtfertigt
- Zinsinteresse
- Interesse
- Erhalt
- Bauspardarlehens
- Alternativverhältnis
- zueinander
- stünden
- vgl.
- OLG
- zustimmend
- :
- Maier
- 9
- .
- Beschwerdewert
- betrüge
- €
- .
- %
- dreieinhalbfachen
- Jahreszinsertrages
- Höhe
- 3.692,02
- €
- €
- 3.692,02
- €
- €
- zuzüglich
- %
- -6spardarlehens
- Höhe
- €
- €
- €
- d.i
- .
- %
- dreieinhalbfachen
- Jahreszinsertrages
- zuzüglich
- %
- Bauspardarlehens
- .
- weitere
- Meinung
- stellt
- Wertermittlung
- Interesse
- weiteren
- Verzinsung
- Bausparguthabens
- Höhe
- dreieinhalbfachen
- Jahreszinsertrages
- Interesse
- Erhalt
- Höhe
- Differenz
- Bausparguthaben
- Bausparsumme
- .
- Interessen
- alternativ
- zueinander
- bestünden
- sei
- Rechtsgedanken
- §
- Abs.
- Satz
- folgend
- jeweils
- höhere
- Wert
- maßgebend
- vgl.
- LG
- Urteil
- 22
- .
- April
- .
- .
- Beschwer
- beliefe
- hier
- €
- Bauspardarlehen
- betragsmäßig
- höher
- ist
- dreieinhalbfache
- Jahreszinsertrag
- .
- sechsten
- Ansicht
- ist
- Wertbestimmung
- allein
- Interesse
- Klägers
- weiteren
- Verzinsung
- Bausparguthabens
- abzustellen
- gemäß
- §
- dreieinhalbfachen
- Jahreszinsertrages
- bestimmen
- sei
- Betrag
- Abschlag
- machen
- sei
- vgl.
- OLG
- 21
- .
- August
- juris
- .
- Urteil
- 29
- Juli
- .
- ;
- OLG
- 19
- .
- Juni
- juris
- .
- .
- Beschwerdewert
- betrüge
- hier
- 3.692,02
- €
- .
- Überwiegend
- wird
- abgestellt
- Interesse
- Feststellung
- Fortbestandes
- Bausparvertrages
- gemäß
- dreieinhalbfachen
- Jahreszinsertrag
- Bausparguthabens
- beläuft
- Rücksicht
- positive
- Feststellungsklage
- Abzug
- %
- vorzunehmen
- sei
- vgl.
- Urteil
- 14
- .
- September
- juris
- .
- ;
- OLG
- Beschluss
- 26
- .
- Oktober
- .
- Urteil
- 22
- .
- Juni
- -7Rn
- .
- ;
- OLG
- 257
- ;
- AG
- Urteil
- 7
- .
- August
- .
- .
- wäre
- €
- beziffern
- .
- 3
- .
- Senat
- erachtet
- letztgenannte
- Auffassung
- richtig
- .
- Festsetzung
- Berufungsgerichts
- Auffassung
- Klägers
- ist
- Interesse
- Abänderung
- angefochtenen
- Beschlusses
- §
- Nennbetrag
- Bausparsumme
- gleichzusetzen
- dreieinhalbfachen
- Jahreszinsertrag
- Bausparguthabens
- bemessen
- .
- Wertfestsetzung
- §
- ist
- objektiv
- ermittelnde
- wirtschaftliche
- Interesse
- Klägers
- maßgeblich
- vgl.
- Urteil
- 30
- .
- April
- f.
- ;
- Beschlüsse
- 28
- .
- September
- ZB
- .
- 16
- .
- Dezember
- .
- .
- liegt
- vorliegend
- Ausgangspunkt
- ausschließlich
- Fortsetzung
- Bausparvertrags
- fortwährenden
- Zahlung
- vereinbarten
- Guthabenzinsen
- .
- Beklagten
- gekündigte
- bereits
- Jahre
- abgeschlossene
- Zeitpunkt
- Kündigung
- Jahren
- zuteilungsreife
- Bausparvertrag
- bietet
- Kläger
- vertraglich
- vereinbarten
- Guthabenverzinsung
- %
- p.a.
- währenden
- Niedrigzinsphase
- Hinblick
- Rendite
- vergleichsweise
- sichere
- Geldanlage
- relativ
- günstigen
- Konditionen
- .
- Inanspruchnahme
- Bauspardarlehens
- vereinbarten
- Zinssatz
- %
- p.a.
- wäre
- hingegen
- Kläger
- wirtschaftlich
- unvernünftig
- allgemeinen
- Kapitalmarkt
- derzeit
- auch
- noch
- unabsehbare
- Zeit
- Immobiliardarlehen
- deutlich
- günstigeren
- Konditionen
- gewährt
- werden
- .
- objektive
- wirtschaftliche
- Interesse
- Klägers
- Fortsetzung
- Bausparvertrages
- besteht
- Hintergrund
- allein
- Bausparguthaben
- vereinbarten
- Guthabenzins
- vereinnahmen
- aber
- Bauspardarlehen
- Anspruch
- nehmen
- vgl.
- OLG
- .
- ist
- jedenfalls
- derzeitigen
- Marktlage
- wirtschaftliches
- Interesse
- Klägers
- Erhalt
- Bauspardarlehens
- erkennen
- so
- Wertbemessung
- Acht
- lassen
- ist
- .
- Kläger
- gegenteilige
- Auffassung
- Kündigung
- Rückzahlung
- fällig
- werdende
- Bausparguthaben
- Höhe
- Anspruchs
- Gewährung
- Bauspardarlehens
- seien
- zusammenzurechnen
- Senatsbeschluss
- 25
- .
- Februar
- XI
- stützen
- möchte
- ist
- unbehelflich
- .
- Gegenstand
- Feststellungsklage
- Verfahren
- war
- Unwirksamkeit
- Kündigung
- Bauspardarlehens
- noch
- ausstehende
- Darlehensvaluta
- Rückzahlung
- fällig
- gestellt
- wurde
- .
- Dementsprechend
- war
- Interesse
- Kläger
- Feststellung
- Fortbestandes
- Darlehensvertrages
- gerichtet
- Darlehen
- sofort
- zurückzahlen
- müssen
- entsprechenden
- negativen
- Feststellungsklage
- noch
- offenen
- Darlehensbetrag
- gleichzusetzen
- .
- vergleichbare
- Interessenlage
- besteht
- Kündigung
- Bausparvertrages
- Bausparkasse
- Ansparphase
- vgl.
- OLG
- 257
- ;
- Maier
- 9
- .
- Bezifferung
- Beschwerdewertes
- ist
- gemäß
- §
- dreieinhalbfachen
- Jahreszinsertrag
- abzustellen
- 3.692,02
- €
- beläuft
- .
- Betrag
- ist
- Abschlag
- Höhe
- %
- vorzunehmen
- Beschwerdeführer
- Leistungsklage
- positive
- Feststellungsklage
- erhoben
- hat
- vgl.
- Beschlüsse
- 17
- .
- Mai
- 12
- .
- April
- juris
- .
- 10
- .
- Dezember
- .
- 16
- Juli
- .
- 7
- .
- September
- juris
- .
- 4
- ;
- -9ler/Herget
- 31
- .
- Aufl
- .
- .
- Feststellungsklagen
- ;
- 5
- .
- Aufl
- .
- .
- .
- folgt
- Zusammenhang
- Senatsbeschluss
- 12
- .
- Januar
- XI
- .
- Bezifferung
- Beschwerdewertes
- Widerruf
- Verbraucherdarlehens
- ungekürzten
- Betrag
- erbrachten
- Tilgungsleistungen
- abzustellen
- ist
- .
- Entscheidung
- ist
- Besonderheiten
- Rückabwicklung
- Vertragsverhältnisses
- erfolgtem
- Widerruf
- geschuldet
- .
- Ellenberger
- Menges
- Derstadt
- Vorinstanzen
- :
- Entscheidung
- OLG
- Entscheidung
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