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- BESCHLUSS
- XI
- 7
- .
- März
- Rechtsstreit
- ECLI
- :
- :
- XI
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- 7
- .
- März
- Vizepräsidenten
- Prof.
- Dr.
- Richter
- Dr.
- Richterinnen
- Dr.
- Dr.
- beschlossen
- :
- Beschwerden
- Nichtzulassung
- Revision
- Urteil
- 24
- .
- Zivilsenats
- 4
- November
- werden
- zurückgewiesen
- Rechtssache
- grundsätzliche
- Bedeutung
- hat
- Fortbildung
- Rechts
- Sicherung
- einheitlichen
- Rechtsprechung
- Entscheidung
- Revisionsgerichts
- erfordern
- §
- Abs.
- Satz
- .
- gilt
- auch
- Berufungsgericht
- rechtsfehlerhaft
- Vorschriften
- §
- InsO
- §
- 270b
- Abs.
- Satz
- InsO
- normative
- Vorgabe
- Frage
- zulässigen
- Dauer
- Überbrückungskredits
- entnommen
- hat
- .
- Frage
- Laufzeit
- Überbrückungskredit
- "
- bezeichnetes
- Darlehen
- sittenwidrig
- ist
- kann
- pauschal
- nur
- Grund
- umfassenden
- Gesamtwürdigung
- einzelnen
- Vertrages
- Berücksichtigung
- Vertrag
- kennzeichnenden
- Umstände
- beurteilt
- werden
- Senatsurteil
- 12
- .
- April
- XI
- .
- .
- Grenze
- Bank
- Gewährung
- Sicherung
- Kredite
- noch
- erlaubt
- ist
- redlichen
- Verkehr
- unerträglich
- sittlich
- unstatthaft
- ist
- kann
- Hilfe
- starrer
- Fristen
- gezogen
- werden
- Urteil
- 9
- .
- Dezember
- f.
- ;
- Weiß/v
- .
- ;
- Längsfeld/Meyer-
- ;
- EWiR
- ;
- Längsfeld
- EWiR
- .
- ist
- Revision
- zuzulassen
- Berufungsgericht
- Entscheidung
- rechtsfehlerfrei
- Verstoß
- Verfahrensgrundrechte
- Parteien
- auch
- selbstständig
- tragende
- Beschwerde
- Klägerin
- angegriffene
- Begründung
- gestützt
- hat
- Klägerin
- schon
- Gewährung
- ersten
- Darlehens
- Überbrückung
- kurzfristigen
- Liquiditätsengpasses
- Klärung
- Sanierungsfähigkeit
- V.
- -Gesellschaften
- vornherein
- Bereitstellung
- Finanzmitteln
- gegangen
- sei
- mittleren
- Frist
- Abschluss
- Projekte
- initiierten
- Bauträgermaßnahmen
- Überleben
- Gesellschaften
- gewährleisten
- sollten
- .
- tatrichterliche
- Würdigung
- ist
- revisionsrechtlich
- beanstanden
- .
- weiteren
- Begründung
- wird
- gemäß
- §
- Abs.
- Satz
- abgesehen
- .
- Beklagte
- trägt
- Kosten
- Beschwerdeverfahrens
- außergerichtlichen
- Kosten
- Streithelferin
- Klägerin
- §
- Abs.
- .
- V.m
- .
- §
- Abs.
- Nr.
- analog
- §
- Abs.
- .
- beträgt
- .
- Ellenberger
- Derstadt
- Dauber
- Vorinstanzen
- :
- Entscheidung
- KG
- Entscheidung
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