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- NAMEN
- Verkündet
- :
- 10
- .
- Oktober
- Justizangestellte
- Urkundsbeamtin
- Geschäftsstelle
- Rechtsstreit
- ECLI
- :
- :
- XI
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- mündliche
- Verhandlung
- 10
- .
- Oktober
- Vizepräsidenten
- Prof.
- Dr.
- Richter
- Dr.
- Richterinnen
- Dr.
- Dr.
- Recht
- erkannt
- :
- Revision
- Beklagten
- wird
- Urteil
- 8
- .
- Zivilsenats
- Oberlandesgerichts
- 29
- Juli
- aufgehoben
- .
- Berufung
- Klägers
- Urteil
- 5
- .
- Zivilkammer
- Landgerichts
- 24
- .
- August
- wird
- zurückgewiesen
- .
- Kläger
- trägt
- Kosten
- Rechtsmittelverfahren
- .
- Tatbestand
- :
- Parteien
- streiten
- Wirksamkeit
- Widerrufs
- Abschluss
- zweier
- Verbraucherdarlehensverträge
- gerichteten
- Willenserklärungen
- Klägers
- .
- Parteien
- schlossen
- Finanzierung
- Immobilienerwerbs
- 11
- Juli
- Wege
- Fernabsatzgeschäfts
- Verbraucherdarlehensverträge
- Form
- sog.
- Forwarddarlehen
- über
- €
- €
- .
- Abnahme
- Darlehensvaluta
- war
- Zeitraum
- 31
- .
- Mai
- 31
- .
- Mai
- vorgesehen
- .
- Beklagte
- belehrte
- Kläger
- jeweils
- gleichlautend
- folgt
- Widerrufsrecht
- :
- Kläger
- nahm
- Darlehen
- zahlte
- 17
- .
- März
- Nichtabnahmeentschädigung
- Höhe
- €
- Beklagte
- .
- Schreiben
- Prozessbevollmächtigten
- 18
- .
- September
- erklärte
- Kläger
- Widerruf
- Abschluss
- Darlehensverträge
- gerichteten
- Willenserklärungen
- forderte
- Beklagte
- Rückzahlung
- Nichtabnahmeentschädigung
- 2
- .
- Oktober
- .
- Beklagte
- wies
- Forderung
- Klägers
- Kläger
- 29
- .
- September
- zugegangenen
- Schreiben
- .
- Klage
- Rückzahlung
- Nichtabnahmeentschädigung
- Zinsen
- Freistellung
- vorgerichtlich
- verauslagten
- Anwaltskosten
- hat
- Landgericht
- abgewiesen
- .
- Berufung
- Klägers
- Schluss
- nur
- noch
- Antrag
- Erstattung
- Nichtabnahmeentschädigung
- Zinsen
- weiterverfolgt
- hat
- hat
- Berufungsgericht
- erstinstanzliche
- Urteil
- teilweise
- abgeändert
- Beklagte
- verurteilt
- Kläger
- €
- Zinsen
- hieraus
- Höhe
- Prozentpunkten
- Basiszinssatz
- 30
- .
- September
- zahlen
- .
- Berufungsgericht
- zugelassenen
- Revision
- erstrebt
- Beklagte
- Zurückweisung
- klägerischen
- Berufung
- .
- Entscheidungsgründe
- :
- Revision
- Beklagten
- hat
- Erfolg
- .
- Berufungsgericht
- Urteil
- 29
- Juli
- juris
- hat
- Begründung
- Entscheidung
- Revisionsverfahren
- Bedeutung
- Wesentlichen
- ausgeführt
- :
- Parteien
- seien
- Juli
- Wege
- Fernabsatzes
- Verbraucherdarlehensverträge
- Forwarddarlehen
- gekommen
- so
- Kläger
- Recht
- zugestanden
- habe
- Abschluss
- Darlehensverträge
- gerichteten
- Willenserklärungen
- widerrufen
- .
- Beklagte
- habe
- Kläger
- unzureichend
- deutlich
- Voraussetzungen
- Anlaufen
- Widerrufsfrist
- belehrt
- .
- Gesetzlichkeitsfiktion
- Musters
- Widerrufsbelehrung
- maßgeblichen
- Fassung
- könne
- Beklagte
- berufen
- Widerrufsbelehrung
- Beklagten
- Muster
- vollständig
- entsprochen
- habe
- .
- Mangels
- ordnungsgemäßer
- Belehrung
- sei
- Widerrufsfrist
- angelaufen
- so
- Kläger
- Widerruf
- noch
- habe
- erklären
- können
- .
- Vorschriften
- Fernabsatzrechts
- Erlöschen
- Widerrufsrechts
- seien
- Parteien
- geschlossenen
- Verbraucherdarlehensverträge
- anwendbar
- .
- Parteien
- Ausübung
- Widerrufsrechts
- vereinbart
- hätten
- Kläger
- müsse
- Darlehen
- Zahlung
- Nichtabnahmeentschädigung
- mehr
- abnehmen
- ändere
- fortbestehenden
- Widerruflichkeit
- Abschluss
- Darlehensverträge
- gerichteten
- Willenserklärungen
- Klägers
- .
- Kläger
- habe
- Widerrufsrecht
- verwirkt
- rechtsmissbräuchlich
- ausgeübt
- .
- Grundlage
- Widerruf
- entstandenen
- könne
- Kläger
- Nichtabnahmeentschädigung
- zurückverlangen
- .
- Zinsen
- Höhe
- Prozentpunkten
- stünden
- Kläger
- Gesichtspunkt
- Schuldnerverzugs
- Weigerung
- Beklagten
- Forderung
- auszugleichen
- 30
- .
- September
- .
- II
- .
- Ausführungen
- halten
- revisionsrechtlichen
- Nachprüfung
- stand
- .
- 1
- .
- Berufungsgericht
- hat
- allerdings
- Ausgangspunkt
- richtig
- erkannt
- Kläger
- sei
- gemäß
- §
- Abs.
- zunächst
- Recht
- zugekommen
- Abschluss
- Darlehensverträge
- gerichteten
- Willenserklärungen
- §
- Abs.
- hier
- Art
- .
- §
- Abs.
- Satz
- Nr.
- Abs.
- §
- §
- Abs.
- Satz
- maßgeblichen
- 1
- .
- August
- 10
- .
- Juni
- geltenden
- Fassung
- widerrufen
- .
- 2
- .
- Rechtsfehlerhaft
- ist
- Berufungsgericht
- indessen
- ausgegangen
- Beklagte
- habe
- Kläger
- unzureichend
- zukommende
- Widerrufsrecht
- belehrt
- so
- Widerrufsfrist
- Erklärung
- Widerrufs
- noch
- abgelaufen
- gewesen
- sei
- .
- Rechtsmeinung
- Berufungsgerichts
- hat
- Beklagte
- Senat
- inhaltsgleichen
- Widerrufsbelehrung
- bereits
- entschieden
- hat
- Senatsurteil
- 21
- .
- Februar
- XI
- .
- .
- Voraussetzungen
- Widerrufsrechts
- zutreffend
- dargestellt
- .
- Gesetzlichkeitsfiktion
- Musters
- Widerrufsbelehrung
- kommt
- .
- .
- Berufungsurteil
- unterliegt
- rechtsfehlerhaften
- Ausführungen
- Berufungsgerichts
- Aufhebung
- §
- Abs.
- auch
- anderen
- Gründen
- richtig
- darstellt
- §
- .
- weitere
- Feststellungen
- erforderlich
- sind
- kann
- Senat
- Beklagten
- Sache
- selbst
- erkennen
- Berufung
- Klägers
- zurückweisen
- §
- Abs.
- .
- Ellenberger
- Menges
- Derstadt
- Vorinstanzen
- :
- Entscheidung
- 24.08.2015
- Entscheidung
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