|
|
- BESCHLUSS
- 22
- .
- Mai
- Rechtsstreit
- XI
- .
- Zivilsenat
- hat
- 22
- .
- Mai
- Vorsitzenden
- Richter
- Richter
- Dr.
- Prof.
- Dr.
- Dr.
- beschlossen
- :
- Beschwerde
- Klägers
- Nichtzulassung
- Revision
- Urteil
- 21
- .
- Zivilsenats
- Kammergerichts
- 25
- Juli
- wird
- zurückgewiesen
- Rechtssache
- grundsätzliche
- Bedeutung
- hat
- Fortbildung
- Rechts
- Sicherung
- einheitlichen
- Rechtsprechung
- Entscheidung
- Revisionsgerichts
- erfordern
- §
- Abs.
- Satz
- .
- Begründung
- Berufungsgericht
- Berufung
- zurückgewiesen
- hat
- rechtlicher
- Überprüfung
- auch
- Hinblick
- Artikel
- Abs.
- GG
- standhält
- bedarf
- Entscheidung
- .
- Berufungsurteil
- stellt
- Ergebnis
- jedenfalls
- anderen
- Gründen
- richtig
- .
- Kläger
- hat
- tatsächlichen
- Voraussetzungen
- Anspruchs
- Sicherheitentausch
- schlüssig
- vorgetragen
- .
- angebotene
- Sicherheitentausch
- setzte
- teilweise
- Ablösung
- Krediten
- Grundschulden
- Grundstück
- straße
- gesichert
- waren
- ;
- betrag
- Höhe
- 115.542,15
- €
- sollte
- prolongiert
- werden
- .
- Teilleistungen
- ist
- Schuldner
- jedoch
- gemäß
- §
- berechtigt
- .
- Kläger
- hat
- Dr.
- auch
- vorgetragen
- Beklagte
- habe
- vertraglich
- Recht
- Teilleistungen
- eingeräumt
- .
- weiteren
- Begründung
- wird
- gemäß
- §
- Abs.
- Satz
- Halbs
- .
- abgesehen
- .
- Kläger
- trägt
- Kosten
- Beschwerdeverfahrens
- §
- Abs.
- .
- Gegenstandswert
- Beschwerdeverfahren
- beträgt
- €
- .
- Ellenberger
- Vorinstanzen
- :
- Entscheidung
- 21.01.2004
- KG
- Entscheidung
- 25.07.2006
|