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- BESCHLUSS
- 23
- November
- Rechtsstreit
- XI
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- 23
- November
- Vorsitzenden
- Richter
- Richter
- Dr.
- Dr.
- Dr.
- Dr.
- beschlossen
- :
- Beschwerde
- Klägers
- Nichtzulassung
- Revision
- Urteil
- 13
- .
- Zivilsenats
- Oberlandesgerichts
- 9
- Juli
- wird
- zurückgewiesen
- Rechtssache
- grundsätzliche
- Bedeutung
- hat
- Fortbildung
- Rechts
- Sicherung
- einheitlichen
- Rechtsprechung
- Entscheidung
- Revisionsgerichts
- erfordern
- §
- Abs.
- Satz
- .
- Wirksamkeit
- getroffenen
- Gerichtsstandsvereinbarung
- nur
- Art
- .
- .
- aber
- nationalem
- materiellen
- Urteil
- Recht
- 3
- Juli
- bestimmt
- .
- ist
- geklärt
- .
- kann
- unangemessenen
- standsklausel
- Bank
- Rede
- sein
- ehemaliger
- Unternehmer
- Depotvertrag
- luxemburgischen
- Bank
- abschließt
- .
- Voraussetzungen
- Art
- .
- Abs.
- Nr.
- lit
- .
- hat
- Berufungsgericht
- Recht
- verneint
- Vertragsschluß
- ausdrückliches
- Angebot
- Werbung
- Inland
- vorausgegangen
- ist
- .
- Kläger
- vorgelegten
- tionsblätter
- richten
- erkennbar
- Vermittler
- Vermögensverwalter
- .
- Tätigkeit
- Kläger
- eingeschalteten
- Vermögensverwalterin
- muß
- Beklagte
- zurechnen
- lassen
- vgl.
- OLG
- .
- Divergenz
- Berufungsurteils
- Entscheidungen
- OLG
- OLG
- liegt
- schon
- enthaltenen
- Ausführungen
- §
- tragende
- Bedeutung
- haben
- überdies
- einzelfallbezogen
- sind
- .
- weiteren
- Begründung
- wird
- gemäß
- §
- Abs.
- Satz
- Halbs
- .
- abgesehen
- .
- Kläger
- trägt
- Kosten
- Beschwerdeverfahrens
- §
- Abs.
- .
- Gegenstandswert
- Beschwerdeverfahren
- beträgt
- .
- Ellenberger
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