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- NAMEN
- Verkündet
- :
- 22
- November
- Justizamtsinspektorin
- Urkundsbeamtin
- Geschäftsstelle
- Rechtsstreit
- Nachschlagewerk
- :
- ja
- :
- :
- ja
- §
- Abs.
- 31
- Juli
- geltenden
- Fassung
- Abs.
- hier
- 31
- Juli
- geltenden
- Fassung
- enthält
- spezielle
- Regelung
- Schadensberechnung
- notleidenden
- Krediten
- Darlehensgeber
- Zahlungsverzugs
- Darlehensnehmers
- vorzeitig
- gekündigt
- worden
- sind
- .
- Vorschrift
- schließt
- Geltendmachung
- Ersatz
- Erfüllungsinteresses
- verlangten
- Vorfälligkeitsentschädigung
- Bestätigung
- Senatsurteil
- 19
- .
- Januar
- XI
- .
- .
- Urteil
- 22
- November
- XI
- ECLI
- :
- :
- XI
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- schriftlichen
- Verfahren
- gemäß
- Abs.
- Schriftsätze
- 14
- .
- Oktober
- eingereicht
- werden
- konnten
- Richter
- Bundesgerichtshof
- Dr.
- Vorsitzenden
- Richter
- Richterinnen
- Dr.
- Dr.
- Dr.
- Recht
- erkannt
- :
- Revision
- Klägers
- wird
- Urteil
- 17
- .
- Zivilsenats
- Oberlandesgerichts
- 31
- .
- März
- aufgehoben
- .
- Sache
- wird
- neuen
- Verhandlung
- Entscheidung
- auch
- Kosten
- Revisionsverfahrens
- Berufungsgericht
- zurückverwiesen
- .
- Tatbestand
- :
- Kläger
- nimmt
- beklagte
- Sparkasse
- gepfändetem
- Einziehung
- überwiesenem
- Recht
- Schuldners
- S.
- :
- Schuldner
- Herausgabe
- Teils
- Zwangsversteigerung
- Grundstücks
- Schuldners
- erzielten
- Erlöses
- Anspruch
- Beklagte
- Kündigung
- Darlehensvertrags
- Schuldner
- Zahlungsverzugs
- Vorfälligkeitsentschädigung
- beansprucht
- .
- Beklagte
- schloss
- Schuldner
- 16
- Juli
- Darlehensvertrag
- Höhe
- €
- Jahre
- festgeschriebenen
- Nominalzinssatz
- %
- p.a.
- anfänglichen
- effektiven
- %
- .
- Sicherheit
- diente
- Grundschuld
- Hausgrundstück
- Schuldners
- .
- Mai
- wurde
- neuer
- Nominalzinssatz
- %
- p.a.
- 30
- .
- Mai
- anfänglicher
- effektiver
- Jahreszins
- :
- %
- vereinbart
- .
- Schuldner
- geriet
- Zahlung
- monatlichen
- Raten
- Rückstand
- .
- Schreiben
- 26
- .
- Februar
- kündigte
- Beklagte
- Schuldner
- Darlehensvertrag
- Zahlungsverzugs
- fristlos
- betrieb
- Folgenden
- Zwangsversteigerung
- Grundschuld
- belasteten
- Grundstücks
- .
- Versteigerungserlös
- vereinnahmte
- Beklagte
- Vorfälligkeitsentschädigung
- Höhe
- Höhe
- €
- "
- Kosten
- Gebühren
- "
- enthielt
- .
- Kläger
- hat
- titulierte
- Ansprüche
- Schuldner
- .
- Beschluss
- Amtsgerichts
- 10
- .
- April
- wurde
- Teilhauptforderung
- Klägers
- Schuldner
- Höhe
- €
- angebliche
- Anspruch
- Schuldners
- Beklagte
- Rückzahlung
- Unrecht
- vereinnahmten
- Vorfälligkeitsentschädigungen
- Darlehensvertrag
- Nr.
- "
- Klägers
- gepfändet
- Einziehung
- überwiesen
- .
- Überweisungsbeschluss
- wurde
- Beklagten
- 18
- .
- April
- zugestellt
- .
- Kläger
- meint
- Beklagte
- habe
- Vorfälligkeitsentschädigung
- einbehalten
- dürfen
- .
- Zahlung
- €
- Zinsen
- gerichtete
- Klage
- hat
- Vorinstanzen
- Erfolg
- gehabt
- .
- Senat
- zugelassenen
- Revision
- verfolgt
- Kläger
- Klagebegehren
- .
- Entscheidungsgründe
- :
- Revision
- Klägers
- ist
- begründet
- .
- führt
- Aufhebung
- Berufungsurteils
- Zurückverweisung
- Sache
- Berufungsgericht
- .
- Berufungsgericht
- Urteil
- veröffentlicht
- ist
- hat
- Begründung
- Entscheidung
- Wesentlichen
- ausgeführt
- :
- Kläger
- gepfändete
- Rückzahlungsanspruch
- Schuldners
- Beklagte
- §
- Abs.
- bestehe
- Beklagte
- Vorfälligkeitsentschädigung
- berechneten
- Höhe
- Recht
- vereinnahmt
- habe
- .
- Kläger
- habe
- unstreitig
- gestellt
- Schuldner
- Darlehensraten
- Verzug
- gewesen
- Kündigung
- Recht
- erfolgt
- Vorfälligkeitsentschädigung
- Höhe
- richtig
- berechnet
- sei
- .
- Berechnung
- Vorfälligkeitsentschädigung
- Zeitpunkt
- Valuta
- zurückgeführt
- worden
- sei
- sei
- zutreffend
- .
- Anspruch
- bestehe
- Grunde
- .
- 16
- Juli
- abgeschlossenen
- Darlehensvertrag
- fester
- Laufzeit
- sei
- Art
- .
- §
- Abs.
- Nr.
- Regelung
- §
- Abs.
- Fassung
- 1
- .
- Januar
- anzuwenden
- .
- Ansicht
- Klägers
- schließe
- §
- Abs.
- Satz
- Satz
- damaligen
- Fassung
- Geltendmachung
- Vorfälligkeitsentschädigung
- .
- Schuldner
- Verzug
- befinde
- habe
- nur
- Verzugszinsen
- zahlen
- .
- Rückführung
- Darlehensvaluta
- ende
- Verzug
- .
- bedeute
- aber
- finanzierende
- Bank
- vorzeitigen
- Rückführung
- Valuta
- Schadensersatzansprüche
- geltend
- chen
- könne
- .
- Zeitpunkt
- Rückführung
- Darlehens
- berechnete
- Vorfälligkeitsentschädigung
- habe
- Verzug
- tun
- .
- Anspruch
- sei
- begründet
- Valuta
- vorzeitig
- zurückgeführt
- werde
- .
- Würde
- Ansicht
- Klägers
- folgen
- gäbe
- Vorfälligkeitsentschädigung
- mehr
- Darlehensnehmer
- könnte
- auch
- Darlehen
- fester
- Laufzeit
- einseitig
- Verpflichtungen
- lösen
- Verzug
- gerate
- dann
- Darlehensvaluta
- noch
- ausstehenden
- Raten
- anfallenden
- Verzugszinsen
- zurückzahle
- .
- II
- .
- Ausführungen
- halten
- revisionsrechtlicher
- Prüfung
- entscheidenden
- Punkt
- stand
- .
- Grundlage
- bislang
- getroffenen
- Feststellungen
- hätte
- Berufungsgericht
- Anspruch
- Schuldners
- Beklagte
- Erstattung
- Vorfälligkeitsentschädigung
- verneinen
- dürfen
- .
- 1
- .
- Berufungsgericht
- ist
- allerdings
- Recht
- ausgegangen
- 16
- Juli
- Schuldner
- Beklagten
- geschlossenen
- Darlehensvertrag
- §
- 1
- .
- Januar
- 31
- Juli
- geltenden
- Fassung
- .
- S.
- ;
- Folgenden
- :
- anwendbar
- ist
- .
- Überleitungsvorschrift
- OLG-Vertretungsänderungsgesetz
- 23
- Juli
- .
- S.
- ist
- 1
- .
- August
- 10
- .
- Juni
- geltende
- Fassung
- nur
- Darlehensverträge
- anwendbar
- 1
- November
- geschlossen
- wurden
- Art
- .
- §
- Abs.
- Satz
- Nr.
- .
- Art
- .
- §
- Abs.
- ergibt
- Abweichendes
- .
- Überleitungsvorschrift
- Gesetz
- Umsetzung
- Verbraucherkreditrichtlinie
- zivilrechtlichen
- Teils
- Zahlungsdiensterichtlinie
- Neuordnung
- Vorschriften
- Rückgaberecht
- 29
- Juli
- .
- S.
- soll
- Art
- .
- §
- Abs.
- nur
- zeitlichen
- Anwendungsbereich
- begrenzen
- setzt
- 10
- .
- Juni
- geltende
- Fassung
- Überleitungsvorschrift
- Art
- .
- §
- Abs.
- anders
- hier
- bereits
- anwendbar
- war
- .
- Erweiterung
- zeitlichen
- Geltungsbereichs
- OLG-Vertretungsänderungsgesetz
- geschaffenen
- Regelungen
- war
- intendiert
- vgl.
- BR-Drucks
- .
- S.
- f.
- ;
- BT-Drucks
- .
- S.
- .
- 2
- .
- Rechtsfehlerhaft
- ist
- Annahme
- Berufungsgerichts
- Regelung
- §
- Abs.
- aF
- schließe
- Beklagte
- Vorfälligkeitsentschädigung
- Ersatz
- Erfüllungsinteresses
- verlangen
- könne
- .
- Schuldner
- Beklagten
- gekommenen
- Darlehensvertrag
- handelt
- Verbraucherdarlehensvertrag
- §
- Abs.
- Nr.
- unangegriffenen
- Feststellungen
- Berufungsgerichts
- Gewährung
- Darlehens
- Sicherung
- Grundpfandrecht
- abhängig
- gemacht
- wurde
- Bedingungen
- erfolgte
- grundpfandrechtlich
- abgesicherte
- Darlehensverträge
- Zwischenfinanzierungen
- üblich
- waren
- .
- Revision
- zieht
- auch
- Zweifel
- Voraussetzungen
- fristlosen
- Kündigung
- Beklagten
- Darlehensgeberin
- Zahlungsverzugs
- Schuldners
- vorlagen
- .
- Senat
- Erlass
- Berufungsurteils
- entschieden
- hat
- Senatsurteil
- 19
- .
- Januar
- XI
- .
- .
- enthält
- §
- Abs.
- dort
- 10
- .
- Juni
- geltenden
- Fassung
- spezielle
- Regelung
- Schadensberechnung
- notleidenden
- Krediten
- Darlehensgeber
- Zahlungsverzugs
- Darlehensnehmers
- vorzeitig
- gekündigt
- werden
- .
- entfaltet
- Sperrwirkung
- Geltendmachung
- Erfüllungsinteresse
- verlangten
- Vorfälligkeitsentschädigung
- ben
- dort
- geregelten
- Verzögerungsschaden
- ausschließt
- .
- ergibt
- Gesetzgebungsgeschichte
- §
- VerbrKrG
- Vorgängernorm
- aF
- Sinn
- Zweck
- Regelung
- gilt
- auch
- hier
- anwendbare
- 1
- .
- Januar
- 31
- Juli
- geltende
- Fassung
- .
- Anwendungsbereichs
- §
- VerbrKrG
- §
- Abs.
- aF
- ergangenen
- Rechtsprechung
- Bundesgerichtshofs
- hat
- darlehensgebende
- Bank
- Falle
- Darlehensnehmer
- Zahlungsverzugs
- veranlassten
- außerordentlichen
- Kündigung
- Zeit
- wirksamen
- Kündigung
- Darlehensvertrags
- vertraglichen
- Zinsanspruch
- .
- steht
- Anspruch
- Ersatz
- Verzögerungsschadens
- Verzugsschaden
- konkret
- abstrakt
- berechnen
- kann
- vgl.
- nur
- Urteile
- 28
- .
- April
- ZR
- f.
- ZR
- .
- Verzögerungsschadens
- kann
- Bank
- entsprechender
- Anwendung
- Rechtsgedankens
- §
- Abs.
- aber
- auch
- bisherigen
- Schadensersatz
- Nichterfüllung
- vorzeitig
- beendeten
- Darlehensvertrags
- verlangen
- Zinsanspruch
- nur
- noch
- offene
- Darlehenskapital
- bezieht
- Umfang
- beschränkt
- ist
- Darlehensgeber
- rechtlich
- geschützte
- Zinserwartung
- hatte
- vgl.
- Urteile
- 28
- .
- April
- ZR
- .
- ZR
- 8
- .
- Februar
- XI
- .
- Ausweislich
- Begründung
- Regierungsentwurf
- Verbraucherkreditgesetzes
- sollte
- "
- Verzugszins
- Schadensersatzgesichtspunkten
- ermitteln
- Rückgriff
- Vertragszins
- grundsätzlich
- ausgeschlossen
- "
- BT-Drucks
- .
- S.
- §
- Regierungsentwurfs
- weiteren
- Gesetzgebungsverfahren
- §
- VerbrKrG
- wurde
- .
- wollte
- Urteile
- Bundesgerichtshofs
- 28
- .
- April
- ZR
- ZR
- zulässig
- erachteten
- Schadensberechnungsmöglichkeiten
- einfachen
- praktikablen
- Neuregelung
- zuführen
- Bundesgerichtshof
- entwickelte
- Lösung
- zwar
- befriedigenden
- Ergebnissen
- führe
- Kreditwirtschaft
- unpraktikabel
- schwer
- umsetzbar
- bemängelt
- worden
- sei
- BT-Drucks
- .
- S.
- .
- Zugleich
- wurde
- Festlegung
- Höhe
- Verzugszinses
- auch
- Verbraucher
- Möglichkeit
- gegeben
- Höhe
- Mehraufwendungen
- Verzugsfall
- selbst
- berechnen
- Langbein/Bauer/
- Verbraucherkreditgesetz
- 3
- .
- Aufl
- .
- .
- .
- Ziel
- Prozess-)Vereinfachung
- wird
- indes
- erreicht
- Darlehensgeber
- einfachen
- Verzugszinsberechnung
- Zeitpunkt
- Wirksamkeit
- Kündigung
- bestehenden
- Zahlungsrückstände
- Vorfälligkeitsentschädigung
- beanspruchen
- könnte
- genaue
- Feststellung
- Berücksichtigung
- regulären
- Vertragsende
- ausstehenden
- Zahlungsströme
- Tilgung
- komplizierte
- Abzinsung
- einzelnen
- Zahlungsbeträge
- erforderlich
- macht
- .
- aber
- würde
- Zubilligung
- Vorfälligkeitsentschädigung
- Ausgangspunkt
- Vertragszins
- beruht
- vornehmliche
- Ziel
- Gesetzgebers
- Rückgriff
- Vertragszins
- Schadensberechnung
- Wirksamwerden
- Kündigung
- grundsätzlich
- auszuschließen
- verfehlt
- .
- Gesetzgeber
- Rückgriff
- grundsätzlich
- ausschließen
- wollte
- zeigt
- auch
- Regierungsentwurf
- §
- Abs.
- noch
- Regelung
- enthalten
- war
- Kreditgeber
- fällige
- Restschuld
- abweichend
- §
- Abs.
- Satz
- späteren
- §
- Abs.
- Satz
- VerbrKrG
- Vertragszins
- hätte
- verlangen
- können
- BT-Drucks
- .
- S.
- Bestimmung
- indes
- weiteren
- Gesetzgebungsverlauf
- Empfehlung
- Rechtsausschusses
- -9-
- Bundestages
- mangelnden
- Praktikabilität
- ersatzlos
- gestrichen
- wurde
- vgl.
- BT-Drucks
- .
- S.
- .
- lässt
- nur
- Rückschluss
- Geltendmachung
- Vertragszinses
- Zeit
- Wirksamwerden
- Kündigung
- generell
- ausgeschlossen
- Darlehensgeber
- auch
- Vorfälligkeitsentschädigung
- Vertragszins
- Zeit
- wirksamen
- Kündigung
- Ende
- Zinsfestschreibung
- enthält
- versagt
- werden
- sollte
- .
- Rechtsausschuss
- empfohlene
- Streichung
- Abs.
- Entwurfsfassung
- allerdings
- auch
- begründet
- hat
- Regelung
- Urteil
- Bundesgerichtshofs
- 28
- .
- April
- ZR
- überholt
- sei
- vgl.
- BT-Drucks
- .
- S.
- beruht
- Missverständnis
- Rechtsprechung
- .
- Materialien
- Schuldrechtsmodernisierungsgesetz
- aF
- Stelle
- §
- VerbrKrG
- getreten
- ist
- ergibt
- .
- Ganz
- Gegenteil
- sollte
- Neuregelung
- Regelungsgehalt
- bisherigen
- §
- VerbrKrG
- bewahrt
- werden
- Anwendungsbereich
- Absatzes
- Hypothekardarlehen
- erweitert
- werden
- auch
- insoweit
- Berechnung
- Verbraucher
- ersetzenden
- Verzugsschadens
- vereinfachen
- Gerichte
- entlasten
- BT-Drucks
- .
- S.
- .
- Anspruch
- Vorfälligkeitsentschädigung
- billigt
- Gesetzgeber
- Darlehensgeber
- nur
- Fällen
- Darlehensnehmer
- Darlehensvertrag
- vorzeitig
- kündigt
- vgl.
- §
- Abs.
- §
- .
- Auch
- kann
- Wege
- Umkehrschlusses
- zumindest
- Hinweis
- verstanden
- werden
- Anspruch
- Anwendungsbereich
- Abs.
- ausgeschlossen
- sein
- soll
- .
- Schrifttum
- bereits
- Vorgängerregelung
- §
- Abs.
- VerbrKrG
- eingewendet
- worden
- ist
- vgl.
- Neubearbeitung
- §
- .
- 1
- ;
- 14
- .
- Aufl
- .
- .
- ;
- Schürnbrand
- 7
- .
- Aufl
- .
- Rn
- .
- 8
- ;
- Scholz
- ;
- Seibert
- VerbrKrG
- §
- .
- Bereich
- Verbraucherdarlehensgeschäfts
- Besserstellung
- vertragsbrüchigen
- vertragstreuen
- Schuldner
- verbunden
- sein
- sollte
- hat
- Gesetzgeber
- bewusst
- Kauf
- genommen
- Überführung
- §
- VerbrKrG
- Bürgerliche
- Gesetzbuch
- Schuldrechtsmodernisierungsgesetz
- Änderung
- Rechtslage
- Anlass
- gesehen
- hat
- ganz
- Gegenteil
- Anwendungsbereich
- §
- Abs.
- sogar
- noch
- Immobiliardarlehensverträge
- ausgedehnt
- hat
- vgl.
- BT-Drucks
- .
- S.
- .
- Senat
- Urteil
- 19
- .
- Januar
- näher
- ausgeführt
- hat
- XI
- .
- f.
- steht
- Unionsrecht
- Auslegungsergebnis
- .
- Rechtsprechung
- zustimmend
- Feldhusen
- 584
- ;
- f.
- ;
- Tiffe
- hält
- Senat
- auch
- Berücksichtigung
- ablehnender
- Stellungnahmen
- Schrifttum
- §
- Stand
- :
- 1
- Juli
- .
- f.
- ;
- .
- ;
- EWiR
- 392
- ;
- Hertel
- Anm
- .
- 3
- ;
- Keding
- Ausführungen
- Revisionserwiderung
- .
- Insbesondere
- trifft
- Einwand
- Rechtsprechung
- missachte
- Unterschied
- Verzögerungsschaden
- Schadensersatz
- Nichterfüllung
- .
- Senat
- ist
- dargelegten
- Gründen
- vielmehr
- Ergebnis
- gelangt
- §
- Abs.
- spezielle
- Regelung
- Schadensberechnung
- enthält
- Rückgriff
- Vertragszins
- Grundlage
- Schadensberechnung
- Zeitraum
- Wirksamwerden
- Kündigung
- generell
- ausschließt
- .
- umfasst
- auch
- Nichterfüllungsschaden
- berechnete
- Vorfälligkeitsentschädigung
- .
- 3
- .
- stand
- Beklagten
- lediglich
- Zeitpunkt
- Kündigung
- offene
- Restkapital
- aufgelaufenen
- Zahlungsrückständen
- angefallenen
- Zinsen
- Schuldner
- Kündigung
- erbrachten
- Leistungen
- .
- ist
- geschuldete
- Betrag
- "
- Sinne
- §
- Abs.
- Satz
- .
- Urteil
- stellt
- auch
- anderen
- Gründen
- richtig
- .
- Anders
- Revisionserwiderung
- meint
- kann
- Beklagte
- Kosten
- Gebühren
- Höhe
- 74.906,08
- €
- berechnete
- Vorfälligkeitsentschädigung
- §
- Abs.
- Satz
- aF
- beanspruchen
- .
- Regelung
- ermöglicht
- nur
- konkrete
- Berechnung
- höheren
- Verzögerungsschadens
- .
- wird
- Grundlage
- abgezinsten
- entgangenen
- Zinszahlungen
- Wege
- vgl.
- Senatsurteil
- 30
- November
- XI
- .
- Nichterfüllungsschaden
- errechnete
- Vorfälligkeitsentschädigung
- gerade
- dargelegt
- .
- IV
- .
- angefochtene
- Urteil
- ist
- aufzuheben
- §
- Abs.
- .
- Sache
- ist
- Endentscheidung
- reif
- so
- neuen
- Verhandlung
- Entscheidung
- Berufungsgericht
- zurückzuverweisen
- ist
- §
- Abs.
- Satz
- .
- Bislang
- ist
- unbeachtet
- geblieben
- Sicherungsgeber
- Grundschuldgläubiger
- Zwangsversteigerung
- valutierten
- Teil
- Grundschuld
- entfallenden
- Übererlös
- vertraglicher
- Grundlage
- nämlich
- Grund
- geschlossenen
- Sicherungsvertrags
- herausverlangen
- kann
- .
- Wegfall
- Sicherungszwecks
- aufschiebend
- bedingte
- Anspruch
- Rückgewähr
- valutierten
- Teils
- Grundschuld
- wandelt
- Erlöschen
- Zwangsversteigerung
- belasteten
- Grundstücks
- Anspruch
- Herausgabe
- Übererlöses
- Senatsurteil
- 18
- .
- Februar
- XI
- .
- Parteien
- ist
- Gelegenheit
- geben
- Voraussetzungen
- vertraglichen
- Rückzahlungsanspruchs
- Überweisungsbeschluss
- 10
- .
- April
- hinreichend
- bestimmt
- Anspruch
- "
- Rückzahlung
- Unrecht
- vereinnahmten
- Vorfälligkeitsentschädigungen
- Darlehensvertrag
- Nr.
- "
- bezeichnet
- ist
- ergänzenden
- Sachvortrag
- halten
- .
- Berufungsgericht
- wird
- Rückzahlungsanspruch
- vorausgesetzt
- gegebenenfalls
- auch
- noch
- Frage
- Aktivlegitimation
- Klägers
- befassen
- haben
- .
- Beklagten
- Anlage
- vorgelegten
- Schreibens
- 23
- Juli
- hat
- weiteren
- Überzahlung
- Versteigerungserlös
- Amtsgericht
- Antrag
- Hinterlegung
- gestellt
- mögliche
- Empfängerin
- Pfändungsgläubigerin
- Jahr
- ergangenen
- Überweisungsbeschlusses
- Betracht
- komme
- .
- Derstadt
- Menges
- Dauber
- Vorinstanzen
- :
- Entscheidung
- 26.09.2013
- OLG
- Entscheidung
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