NAMEN Verkündet : 22 November Justizamtsinspektorin Urkundsbeamtin Geschäftsstelle Rechtsstreit Nachschlagewerk : ja : : ja § Abs. 31 Juli geltenden Fassung Abs. hier 31 Juli geltenden Fassung enthält spezielle Regelung Schadensberechnung notleidenden Krediten Darlehensgeber Zahlungsverzugs Darlehensnehmers vorzeitig gekündigt worden sind . Vorschrift schließt Geltendmachung Ersatz Erfüllungsinteresses verlangten Vorfälligkeitsentschädigung Bestätigung Senatsurteil 19 . Januar XI . . Urteil 22 November XI ECLI : : XI . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat schriftlichen Verfahren gemäß Abs. Schriftsätze 14 . Oktober eingereicht werden konnten Richter Bundesgerichtshof Dr. Vorsitzenden Richter Richterinnen Dr. Dr. Dr. Recht erkannt : Revision Klägers wird Urteil 17 . Zivilsenats Oberlandesgerichts 31 . März aufgehoben . Sache wird neuen Verhandlung Entscheidung auch Kosten Revisionsverfahrens Berufungsgericht zurückverwiesen . Tatbestand : Kläger nimmt beklagte Sparkasse gepfändetem Einziehung überwiesenem Recht Schuldners S. : Schuldner Herausgabe Teils Zwangsversteigerung Grundstücks Schuldners erzielten Erlöses Anspruch Beklagte Kündigung Darlehensvertrags Schuldner Zahlungsverzugs Vorfälligkeitsentschädigung beansprucht . Beklagte schloss Schuldner 16 Juli Darlehensvertrag Höhe € Jahre festgeschriebenen Nominalzinssatz % p.a. anfänglichen effektiven % . Sicherheit diente Grundschuld Hausgrundstück Schuldners . Mai wurde neuer Nominalzinssatz % p.a. 30 . Mai anfänglicher effektiver Jahreszins : % vereinbart . Schuldner geriet Zahlung monatlichen Raten Rückstand . Schreiben 26 . Februar kündigte Beklagte Schuldner Darlehensvertrag Zahlungsverzugs fristlos betrieb Folgenden Zwangsversteigerung Grundschuld belasteten Grundstücks . Versteigerungserlös vereinnahmte Beklagte Vorfälligkeitsentschädigung Höhe Höhe € " Kosten Gebühren " enthielt . Kläger hat titulierte Ansprüche Schuldner . Beschluss Amtsgerichts 10 . April wurde Teilhauptforderung Klägers Schuldner Höhe € angebliche Anspruch Schuldners Beklagte Rückzahlung Unrecht vereinnahmten Vorfälligkeitsentschädigungen Darlehensvertrag Nr. " Klägers gepfändet Einziehung überwiesen . Überweisungsbeschluss wurde Beklagten 18 . April zugestellt . Kläger meint Beklagte habe Vorfälligkeitsentschädigung einbehalten dürfen . Zahlung € Zinsen gerichtete Klage hat Vorinstanzen Erfolg gehabt . Senat zugelassenen Revision verfolgt Kläger Klagebegehren . Entscheidungsgründe : Revision Klägers ist begründet . führt Aufhebung Berufungsurteils Zurückverweisung Sache Berufungsgericht . Berufungsgericht Urteil veröffentlicht ist hat Begründung Entscheidung Wesentlichen ausgeführt : Kläger gepfändete Rückzahlungsanspruch Schuldners Beklagte § Abs. bestehe Beklagte Vorfälligkeitsentschädigung berechneten Höhe Recht vereinnahmt habe . Kläger habe unstreitig gestellt Schuldner Darlehensraten Verzug gewesen Kündigung Recht erfolgt Vorfälligkeitsentschädigung Höhe richtig berechnet sei . Berechnung Vorfälligkeitsentschädigung Zeitpunkt Valuta zurückgeführt worden sei sei zutreffend . Anspruch bestehe Grunde . 16 Juli abgeschlossenen Darlehensvertrag fester Laufzeit sei Art . § Abs. Nr. Regelung § Abs. Fassung 1 . Januar anzuwenden . Ansicht Klägers schließe § Abs. Satz Satz damaligen Fassung Geltendmachung Vorfälligkeitsentschädigung . Schuldner Verzug befinde habe nur Verzugszinsen zahlen . Rückführung Darlehensvaluta ende Verzug . bedeute aber finanzierende Bank vorzeitigen Rückführung Valuta Schadensersatzansprüche geltend chen könne . Zeitpunkt Rückführung Darlehens berechnete Vorfälligkeitsentschädigung habe Verzug tun . Anspruch sei begründet Valuta vorzeitig zurückgeführt werde . Würde Ansicht Klägers folgen gäbe Vorfälligkeitsentschädigung mehr Darlehensnehmer könnte auch Darlehen fester Laufzeit einseitig Verpflichtungen lösen Verzug gerate dann Darlehensvaluta noch ausstehenden Raten anfallenden Verzugszinsen zurückzahle . II . Ausführungen halten revisionsrechtlicher Prüfung entscheidenden Punkt stand . Grundlage bislang getroffenen Feststellungen hätte Berufungsgericht Anspruch Schuldners Beklagte Erstattung Vorfälligkeitsentschädigung verneinen dürfen . 1 . Berufungsgericht ist allerdings Recht ausgegangen 16 Juli Schuldner Beklagten geschlossenen Darlehensvertrag § 1 . Januar 31 Juli geltenden Fassung . S. ; Folgenden : anwendbar ist . Überleitungsvorschrift OLG-Vertretungsänderungsgesetz 23 Juli . S. ist 1 . August 10 . Juni geltende Fassung nur Darlehensverträge anwendbar 1 November geschlossen wurden Art . § Abs. Satz Nr. . Art . § Abs. ergibt Abweichendes . Überleitungsvorschrift Gesetz Umsetzung Verbraucherkreditrichtlinie zivilrechtlichen Teils Zahlungsdiensterichtlinie Neuordnung Vorschriften Rückgaberecht 29 Juli . S. soll Art . § Abs. nur zeitlichen Anwendungsbereich begrenzen setzt 10 . Juni geltende Fassung Überleitungsvorschrift Art . § Abs. anders hier bereits anwendbar war . Erweiterung zeitlichen Geltungsbereichs OLG-Vertretungsänderungsgesetz geschaffenen Regelungen war intendiert vgl. BR-Drucks . S. f. ; BT-Drucks . S. . 2 . Rechtsfehlerhaft ist Annahme Berufungsgerichts Regelung § Abs. aF schließe Beklagte Vorfälligkeitsentschädigung Ersatz Erfüllungsinteresses verlangen könne . Schuldner Beklagten gekommenen Darlehensvertrag handelt Verbraucherdarlehensvertrag § Abs. Nr. unangegriffenen Feststellungen Berufungsgerichts Gewährung Darlehens Sicherung Grundpfandrecht abhängig gemacht wurde Bedingungen erfolgte grundpfandrechtlich abgesicherte Darlehensverträge Zwischenfinanzierungen üblich waren . Revision zieht auch Zweifel Voraussetzungen fristlosen Kündigung Beklagten Darlehensgeberin Zahlungsverzugs Schuldners vorlagen . Senat Erlass Berufungsurteils entschieden hat Senatsurteil 19 . Januar XI . . enthält § Abs. dort 10 . Juni geltenden Fassung spezielle Regelung Schadensberechnung notleidenden Krediten Darlehensgeber Zahlungsverzugs Darlehensnehmers vorzeitig gekündigt werden . entfaltet Sperrwirkung Geltendmachung Erfüllungsinteresse verlangten Vorfälligkeitsentschädigung ben dort geregelten Verzögerungsschaden ausschließt . ergibt Gesetzgebungsgeschichte § VerbrKrG Vorgängernorm aF Sinn Zweck Regelung gilt auch hier anwendbare 1 . Januar 31 Juli geltende Fassung . Anwendungsbereichs § VerbrKrG § Abs. aF ergangenen Rechtsprechung Bundesgerichtshofs hat darlehensgebende Bank Falle Darlehensnehmer Zahlungsverzugs veranlassten außerordentlichen Kündigung Zeit wirksamen Kündigung Darlehensvertrags vertraglichen Zinsanspruch . steht Anspruch Ersatz Verzögerungsschadens Verzugsschaden konkret abstrakt berechnen kann vgl. nur Urteile 28 . April ZR f. ZR . Verzögerungsschadens kann Bank entsprechender Anwendung Rechtsgedankens § Abs. aber auch bisherigen Schadensersatz Nichterfüllung vorzeitig beendeten Darlehensvertrags verlangen Zinsanspruch nur noch offene Darlehenskapital bezieht Umfang beschränkt ist Darlehensgeber rechtlich geschützte Zinserwartung hatte vgl. Urteile 28 . April ZR . ZR 8 . Februar XI . Ausweislich Begründung Regierungsentwurf Verbraucherkreditgesetzes sollte " Verzugszins Schadensersatzgesichtspunkten ermitteln Rückgriff Vertragszins grundsätzlich ausgeschlossen " BT-Drucks . S. § Regierungsentwurfs weiteren Gesetzgebungsverfahren § VerbrKrG wurde . wollte Urteile Bundesgerichtshofs 28 . April ZR ZR zulässig erachteten Schadensberechnungsmöglichkeiten einfachen praktikablen Neuregelung zuführen Bundesgerichtshof entwickelte Lösung zwar befriedigenden Ergebnissen führe Kreditwirtschaft unpraktikabel schwer umsetzbar bemängelt worden sei BT-Drucks . S. . Zugleich wurde Festlegung Höhe Verzugszinses auch Verbraucher Möglichkeit gegeben Höhe Mehraufwendungen Verzugsfall selbst berechnen Langbein/Bauer/ Verbraucherkreditgesetz 3 . Aufl . . . Ziel Prozess-)Vereinfachung wird indes erreicht Darlehensgeber einfachen Verzugszinsberechnung Zeitpunkt Wirksamkeit Kündigung bestehenden Zahlungsrückstände Vorfälligkeitsentschädigung beanspruchen könnte genaue Feststellung Berücksichtigung regulären Vertragsende ausstehenden Zahlungsströme Tilgung komplizierte Abzinsung einzelnen Zahlungsbeträge erforderlich macht . aber würde Zubilligung Vorfälligkeitsentschädigung Ausgangspunkt Vertragszins beruht vornehmliche Ziel Gesetzgebers Rückgriff Vertragszins Schadensberechnung Wirksamwerden Kündigung grundsätzlich auszuschließen verfehlt . Gesetzgeber Rückgriff grundsätzlich ausschließen wollte zeigt auch Regierungsentwurf § Abs. noch Regelung enthalten war Kreditgeber fällige Restschuld abweichend § Abs. Satz späteren § Abs. Satz VerbrKrG Vertragszins hätte verlangen können BT-Drucks . S. Bestimmung indes weiteren Gesetzgebungsverlauf Empfehlung Rechtsausschusses -9- Bundestages mangelnden Praktikabilität ersatzlos gestrichen wurde vgl. BT-Drucks . S. . lässt nur Rückschluss Geltendmachung Vertragszinses Zeit Wirksamwerden Kündigung generell ausgeschlossen Darlehensgeber auch Vorfälligkeitsentschädigung Vertragszins Zeit wirksamen Kündigung Ende Zinsfestschreibung enthält versagt werden sollte . Rechtsausschuss empfohlene Streichung Abs. Entwurfsfassung allerdings auch begründet hat Regelung Urteil Bundesgerichtshofs 28 . April ZR überholt sei vgl. BT-Drucks . S. beruht Missverständnis Rechtsprechung . Materialien Schuldrechtsmodernisierungsgesetz aF Stelle § VerbrKrG getreten ist ergibt . Ganz Gegenteil sollte Neuregelung Regelungsgehalt bisherigen § VerbrKrG bewahrt werden Anwendungsbereich Absatzes Hypothekardarlehen erweitert werden auch insoweit Berechnung Verbraucher ersetzenden Verzugsschadens vereinfachen Gerichte entlasten BT-Drucks . S. . Anspruch Vorfälligkeitsentschädigung billigt Gesetzgeber Darlehensgeber nur Fällen Darlehensnehmer Darlehensvertrag vorzeitig kündigt vgl. § Abs. § . Auch kann Wege Umkehrschlusses zumindest Hinweis verstanden werden Anspruch Anwendungsbereich Abs. ausgeschlossen sein soll . Schrifttum bereits Vorgängerregelung § Abs. VerbrKrG eingewendet worden ist vgl. Neubearbeitung § . 1 ; 14 . Aufl . . ; Schürnbrand 7 . Aufl . Rn . 8 ; Scholz ; Seibert VerbrKrG § . Bereich Verbraucherdarlehensgeschäfts Besserstellung vertragsbrüchigen vertragstreuen Schuldner verbunden sein sollte hat Gesetzgeber bewusst Kauf genommen Überführung § VerbrKrG Bürgerliche Gesetzbuch Schuldrechtsmodernisierungsgesetz Änderung Rechtslage Anlass gesehen hat ganz Gegenteil Anwendungsbereich § Abs. sogar noch Immobiliardarlehensverträge ausgedehnt hat vgl. BT-Drucks . S. . Senat Urteil 19 . Januar näher ausgeführt hat XI . f. steht Unionsrecht Auslegungsergebnis . Rechtsprechung zustimmend Feldhusen 584 ; f. ; Tiffe hält Senat auch Berücksichtigung ablehnender Stellungnahmen Schrifttum § Stand : 1 Juli . f. ; . ; EWiR 392 ; Hertel Anm . 3 ; Keding Ausführungen Revisionserwiderung . Insbesondere trifft Einwand Rechtsprechung missachte Unterschied Verzögerungsschaden Schadensersatz Nichterfüllung . Senat ist dargelegten Gründen vielmehr Ergebnis gelangt § Abs. spezielle Regelung Schadensberechnung enthält Rückgriff Vertragszins Grundlage Schadensberechnung Zeitraum Wirksamwerden Kündigung generell ausschließt . umfasst auch Nichterfüllungsschaden berechnete Vorfälligkeitsentschädigung . 3 . stand Beklagten lediglich Zeitpunkt Kündigung offene Restkapital aufgelaufenen Zahlungsrückständen angefallenen Zinsen Schuldner Kündigung erbrachten Leistungen . ist geschuldete Betrag " Sinne § Abs. Satz . Urteil stellt auch anderen Gründen richtig . Anders Revisionserwiderung meint kann Beklagte Kosten Gebühren Höhe 74.906,08 € berechnete Vorfälligkeitsentschädigung § Abs. Satz aF beanspruchen . Regelung ermöglicht nur konkrete Berechnung höheren Verzögerungsschadens . wird Grundlage abgezinsten entgangenen Zinszahlungen Wege vgl. Senatsurteil 30 November XI . Nichterfüllungsschaden errechnete Vorfälligkeitsentschädigung gerade dargelegt . IV . angefochtene Urteil ist aufzuheben § Abs. . Sache ist Endentscheidung reif so neuen Verhandlung Entscheidung Berufungsgericht zurückzuverweisen ist § Abs. Satz . Bislang ist unbeachtet geblieben Sicherungsgeber Grundschuldgläubiger Zwangsversteigerung valutierten Teil Grundschuld entfallenden Übererlös vertraglicher Grundlage nämlich Grund geschlossenen Sicherungsvertrags herausverlangen kann . Wegfall Sicherungszwecks aufschiebend bedingte Anspruch Rückgewähr valutierten Teils Grundschuld wandelt Erlöschen Zwangsversteigerung belasteten Grundstücks Anspruch Herausgabe Übererlöses Senatsurteil 18 . Februar XI . Parteien ist Gelegenheit geben Voraussetzungen vertraglichen Rückzahlungsanspruchs Überweisungsbeschluss 10 . April hinreichend bestimmt Anspruch " Rückzahlung Unrecht vereinnahmten Vorfälligkeitsentschädigungen Darlehensvertrag Nr. " bezeichnet ist ergänzenden Sachvortrag halten . Berufungsgericht wird Rückzahlungsanspruch vorausgesetzt gegebenenfalls auch noch Frage Aktivlegitimation Klägers befassen haben . Beklagten Anlage vorgelegten Schreibens 23 Juli hat weiteren Überzahlung Versteigerungserlös Amtsgericht Antrag Hinterlegung gestellt mögliche Empfängerin Pfändungsgläubigerin Jahr ergangenen Überweisungsbeschlusses Betracht komme . Derstadt Menges Dauber Vorinstanzen : Entscheidung 26.09.2013 OLG Entscheidung