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1506 lines
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NAMEN
Verkündet
:
22
November
Justizamtsinspektorin
Urkundsbeamtin
Geschäftsstelle
Rechtsstreit
Nachschlagewerk
:
ja
:
:
ja
§
Abs.
31
Juli
geltenden
Fassung
Abs.
hier
31
Juli
geltenden
Fassung
enthält
spezielle
Regelung
Schadensberechnung
notleidenden
Krediten
Darlehensgeber
Zahlungsverzugs
Darlehensnehmers
vorzeitig
gekündigt
worden
sind
.
Vorschrift
schließt
Geltendmachung
Ersatz
Erfüllungsinteresses
verlangten
Vorfälligkeitsentschädigung
Bestätigung
Senatsurteil
19
.
Januar
XI
.
.
Urteil
22
November
XI
ECLI
:
:
XI
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
schriftlichen
Verfahren
gemäß
Abs.
Schriftsätze
14
.
Oktober
eingereicht
werden
konnten
Richter
Bundesgerichtshof
Dr.
Vorsitzenden
Richter
Richterinnen
Dr.
Dr.
Dr.
Recht
erkannt
:
Revision
Klägers
wird
Urteil
17
.
Zivilsenats
Oberlandesgerichts
31
.
März
aufgehoben
.
Sache
wird
neuen
Verhandlung
Entscheidung
auch
Kosten
Revisionsverfahrens
Berufungsgericht
zurückverwiesen
.
Tatbestand
:
Kläger
nimmt
beklagte
Sparkasse
gepfändetem
Einziehung
überwiesenem
Recht
Schuldners
S.
:
Schuldner
Herausgabe
Teils
Zwangsversteigerung
Grundstücks
Schuldners
erzielten
Erlöses
Anspruch
Beklagte
Kündigung
Darlehensvertrags
Schuldner
Zahlungsverzugs
Vorfälligkeitsentschädigung
beansprucht
.
Beklagte
schloss
Schuldner
16
Juli
Darlehensvertrag
Höhe
Jahre
festgeschriebenen
Nominalzinssatz
%
p.a.
anfänglichen
effektiven
%
.
Sicherheit
diente
Grundschuld
Hausgrundstück
Schuldners
.
Mai
wurde
neuer
Nominalzinssatz
%
p.a.
30
.
Mai
anfänglicher
effektiver
Jahreszins
:
%
vereinbart
.
Schuldner
geriet
Zahlung
monatlichen
Raten
Rückstand
.
Schreiben
26
.
Februar
kündigte
Beklagte
Schuldner
Darlehensvertrag
Zahlungsverzugs
fristlos
betrieb
Folgenden
Zwangsversteigerung
Grundschuld
belasteten
Grundstücks
.
Versteigerungserlös
vereinnahmte
Beklagte
Vorfälligkeitsentschädigung
Höhe
Höhe
"
Kosten
Gebühren
"
enthielt
.
Kläger
hat
titulierte
Ansprüche
Schuldner
.
Beschluss
Amtsgerichts
10
.
April
wurde
Teilhauptforderung
Klägers
Schuldner
Höhe
angebliche
Anspruch
Schuldners
Beklagte
Rückzahlung
Unrecht
vereinnahmten
Vorfälligkeitsentschädigungen
Darlehensvertrag
Nr.
"
Klägers
gepfändet
Einziehung
überwiesen
.
Überweisungsbeschluss
wurde
Beklagten
18
.
April
zugestellt
.
Kläger
meint
Beklagte
habe
Vorfälligkeitsentschädigung
einbehalten
dürfen
.
Zahlung
Zinsen
gerichtete
Klage
hat
Vorinstanzen
Erfolg
gehabt
.
Senat
zugelassenen
Revision
verfolgt
Kläger
Klagebegehren
.
Entscheidungsgründe
:
Revision
Klägers
ist
begründet
.
führt
Aufhebung
Berufungsurteils
Zurückverweisung
Sache
Berufungsgericht
.
Berufungsgericht
Urteil
veröffentlicht
ist
hat
Begründung
Entscheidung
Wesentlichen
ausgeführt
:
Kläger
gepfändete
Rückzahlungsanspruch
Schuldners
Beklagte
§
Abs.
bestehe
Beklagte
Vorfälligkeitsentschädigung
berechneten
Höhe
Recht
vereinnahmt
habe
.
Kläger
habe
unstreitig
gestellt
Schuldner
Darlehensraten
Verzug
gewesen
Kündigung
Recht
erfolgt
Vorfälligkeitsentschädigung
Höhe
richtig
berechnet
sei
.
Berechnung
Vorfälligkeitsentschädigung
Zeitpunkt
Valuta
zurückgeführt
worden
sei
sei
zutreffend
.
Anspruch
bestehe
Grunde
.
16
Juli
abgeschlossenen
Darlehensvertrag
fester
Laufzeit
sei
Art
.
§
Abs.
Nr.
Regelung
§
Abs.
Fassung
1
.
Januar
anzuwenden
.
Ansicht
Klägers
schließe
§
Abs.
Satz
Satz
damaligen
Fassung
Geltendmachung
Vorfälligkeitsentschädigung
.
Schuldner
Verzug
befinde
habe
nur
Verzugszinsen
zahlen
.
Rückführung
Darlehensvaluta
ende
Verzug
.
bedeute
aber
finanzierende
Bank
vorzeitigen
Rückführung
Valuta
Schadensersatzansprüche
geltend
chen
könne
.
Zeitpunkt
Rückführung
Darlehens
berechnete
Vorfälligkeitsentschädigung
habe
Verzug
tun
.
Anspruch
sei
begründet
Valuta
vorzeitig
zurückgeführt
werde
.
Würde
Ansicht
Klägers
folgen
gäbe
Vorfälligkeitsentschädigung
mehr
Darlehensnehmer
könnte
auch
Darlehen
fester
Laufzeit
einseitig
Verpflichtungen
lösen
Verzug
gerate
dann
Darlehensvaluta
noch
ausstehenden
Raten
anfallenden
Verzugszinsen
zurückzahle
.
II
.
Ausführungen
halten
revisionsrechtlicher
Prüfung
entscheidenden
Punkt
stand
.
Grundlage
bislang
getroffenen
Feststellungen
hätte
Berufungsgericht
Anspruch
Schuldners
Beklagte
Erstattung
Vorfälligkeitsentschädigung
verneinen
dürfen
.
1
.
Berufungsgericht
ist
allerdings
Recht
ausgegangen
16
Juli
Schuldner
Beklagten
geschlossenen
Darlehensvertrag
§
1
.
Januar
31
Juli
geltenden
Fassung
.
S.
;
Folgenden
:
anwendbar
ist
.
Überleitungsvorschrift
OLG-Vertretungsänderungsgesetz
23
Juli
.
S.
ist
1
.
August
10
.
Juni
geltende
Fassung
nur
Darlehensverträge
anwendbar
1
November
geschlossen
wurden
Art
.
§
Abs.
Satz
Nr.
.
Art
.
§
Abs.
ergibt
Abweichendes
.
Überleitungsvorschrift
Gesetz
Umsetzung
Verbraucherkreditrichtlinie
zivilrechtlichen
Teils
Zahlungsdiensterichtlinie
Neuordnung
Vorschriften
Rückgaberecht
29
Juli
.
S.
soll
Art
.
§
Abs.
nur
zeitlichen
Anwendungsbereich
begrenzen
setzt
10
.
Juni
geltende
Fassung
Überleitungsvorschrift
Art
.
§
Abs.
anders
hier
bereits
anwendbar
war
.
Erweiterung
zeitlichen
Geltungsbereichs
OLG-Vertretungsänderungsgesetz
geschaffenen
Regelungen
war
intendiert
vgl.
BR-Drucks
.
S.
f.
;
BT-Drucks
.
S.
.
2
.
Rechtsfehlerhaft
ist
Annahme
Berufungsgerichts
Regelung
§
Abs.
aF
schließe
Beklagte
Vorfälligkeitsentschädigung
Ersatz
Erfüllungsinteresses
verlangen
könne
.
Schuldner
Beklagten
gekommenen
Darlehensvertrag
handelt
Verbraucherdarlehensvertrag
§
Abs.
Nr.
unangegriffenen
Feststellungen
Berufungsgerichts
Gewährung
Darlehens
Sicherung
Grundpfandrecht
abhängig
gemacht
wurde
Bedingungen
erfolgte
grundpfandrechtlich
abgesicherte
Darlehensverträge
Zwischenfinanzierungen
üblich
waren
.
Revision
zieht
auch
Zweifel
Voraussetzungen
fristlosen
Kündigung
Beklagten
Darlehensgeberin
Zahlungsverzugs
Schuldners
vorlagen
.
Senat
Erlass
Berufungsurteils
entschieden
hat
Senatsurteil
19
.
Januar
XI
.
.
enthält
§
Abs.
dort
10
.
Juni
geltenden
Fassung
spezielle
Regelung
Schadensberechnung
notleidenden
Krediten
Darlehensgeber
Zahlungsverzugs
Darlehensnehmers
vorzeitig
gekündigt
werden
.
entfaltet
Sperrwirkung
Geltendmachung
Erfüllungsinteresse
verlangten
Vorfälligkeitsentschädigung
ben
dort
geregelten
Verzögerungsschaden
ausschließt
.
ergibt
Gesetzgebungsgeschichte
§
VerbrKrG
Vorgängernorm
aF
Sinn
Zweck
Regelung
gilt
auch
hier
anwendbare
1
.
Januar
31
Juli
geltende
Fassung
.
Anwendungsbereichs
§
VerbrKrG
§
Abs.
aF
ergangenen
Rechtsprechung
Bundesgerichtshofs
hat
darlehensgebende
Bank
Falle
Darlehensnehmer
Zahlungsverzugs
veranlassten
außerordentlichen
Kündigung
Zeit
wirksamen
Kündigung
Darlehensvertrags
vertraglichen
Zinsanspruch
.
steht
Anspruch
Ersatz
Verzögerungsschadens
Verzugsschaden
konkret
abstrakt
berechnen
kann
vgl.
nur
Urteile
28
.
April
ZR
f.
ZR
.
Verzögerungsschadens
kann
Bank
entsprechender
Anwendung
Rechtsgedankens
§
Abs.
aber
auch
bisherigen
Schadensersatz
Nichterfüllung
vorzeitig
beendeten
Darlehensvertrags
verlangen
Zinsanspruch
nur
noch
offene
Darlehenskapital
bezieht
Umfang
beschränkt
ist
Darlehensgeber
rechtlich
geschützte
Zinserwartung
hatte
vgl.
Urteile
28
.
April
ZR
.
ZR
8
.
Februar
XI
.
Ausweislich
Begründung
Regierungsentwurf
Verbraucherkreditgesetzes
sollte
"
Verzugszins
Schadensersatzgesichtspunkten
ermitteln
Rückgriff
Vertragszins
grundsätzlich
ausgeschlossen
"
BT-Drucks
.
S.
§
Regierungsentwurfs
weiteren
Gesetzgebungsverfahren
§
VerbrKrG
wurde
.
wollte
Urteile
Bundesgerichtshofs
28
.
April
ZR
ZR
zulässig
erachteten
Schadensberechnungsmöglichkeiten
einfachen
praktikablen
Neuregelung
zuführen
Bundesgerichtshof
entwickelte
Lösung
zwar
befriedigenden
Ergebnissen
führe
Kreditwirtschaft
unpraktikabel
schwer
umsetzbar
bemängelt
worden
sei
BT-Drucks
.
S.
.
Zugleich
wurde
Festlegung
Höhe
Verzugszinses
auch
Verbraucher
Möglichkeit
gegeben
Höhe
Mehraufwendungen
Verzugsfall
selbst
berechnen
Langbein/Bauer/
Verbraucherkreditgesetz
3
.
Aufl
.
.
.
Ziel
Prozess-)Vereinfachung
wird
indes
erreicht
Darlehensgeber
einfachen
Verzugszinsberechnung
Zeitpunkt
Wirksamkeit
Kündigung
bestehenden
Zahlungsrückstände
Vorfälligkeitsentschädigung
beanspruchen
könnte
genaue
Feststellung
Berücksichtigung
regulären
Vertragsende
ausstehenden
Zahlungsströme
Tilgung
komplizierte
Abzinsung
einzelnen
Zahlungsbeträge
erforderlich
macht
.
aber
würde
Zubilligung
Vorfälligkeitsentschädigung
Ausgangspunkt
Vertragszins
beruht
vornehmliche
Ziel
Gesetzgebers
Rückgriff
Vertragszins
Schadensberechnung
Wirksamwerden
Kündigung
grundsätzlich
auszuschließen
verfehlt
.
Gesetzgeber
Rückgriff
grundsätzlich
ausschließen
wollte
zeigt
auch
Regierungsentwurf
§
Abs.
noch
Regelung
enthalten
war
Kreditgeber
fällige
Restschuld
abweichend
§
Abs.
Satz
späteren
§
Abs.
Satz
VerbrKrG
Vertragszins
hätte
verlangen
können
BT-Drucks
.
S.
Bestimmung
indes
weiteren
Gesetzgebungsverlauf
Empfehlung
Rechtsausschusses
-9-
Bundestages
mangelnden
Praktikabilität
ersatzlos
gestrichen
wurde
vgl.
BT-Drucks
.
S.
.
lässt
nur
Rückschluss
Geltendmachung
Vertragszinses
Zeit
Wirksamwerden
Kündigung
generell
ausgeschlossen
Darlehensgeber
auch
Vorfälligkeitsentschädigung
Vertragszins
Zeit
wirksamen
Kündigung
Ende
Zinsfestschreibung
enthält
versagt
werden
sollte
.
Rechtsausschuss
empfohlene
Streichung
Abs.
Entwurfsfassung
allerdings
auch
begründet
hat
Regelung
Urteil
Bundesgerichtshofs
28
.
April
ZR
überholt
sei
vgl.
BT-Drucks
.
S.
beruht
Missverständnis
Rechtsprechung
.
Materialien
Schuldrechtsmodernisierungsgesetz
aF
Stelle
§
VerbrKrG
getreten
ist
ergibt
.
Ganz
Gegenteil
sollte
Neuregelung
Regelungsgehalt
bisherigen
§
VerbrKrG
bewahrt
werden
Anwendungsbereich
Absatzes
Hypothekardarlehen
erweitert
werden
auch
insoweit
Berechnung
Verbraucher
ersetzenden
Verzugsschadens
vereinfachen
Gerichte
entlasten
BT-Drucks
.
S.
.
Anspruch
Vorfälligkeitsentschädigung
billigt
Gesetzgeber
Darlehensgeber
nur
Fällen
Darlehensnehmer
Darlehensvertrag
vorzeitig
kündigt
vgl.
§
Abs.
§
.
Auch
kann
Wege
Umkehrschlusses
zumindest
Hinweis
verstanden
werden
Anspruch
Anwendungsbereich
Abs.
ausgeschlossen
sein
soll
.
Schrifttum
bereits
Vorgängerregelung
§
Abs.
VerbrKrG
eingewendet
worden
ist
vgl.
Neubearbeitung
§
.
1
;
14
.
Aufl
.
.
;
Schürnbrand
7
.
Aufl
.
Rn
.
8
;
Scholz
;
Seibert
VerbrKrG
§
.
Bereich
Verbraucherdarlehensgeschäfts
Besserstellung
vertragsbrüchigen
vertragstreuen
Schuldner
verbunden
sein
sollte
hat
Gesetzgeber
bewusst
Kauf
genommen
Überführung
§
VerbrKrG
Bürgerliche
Gesetzbuch
Schuldrechtsmodernisierungsgesetz
Änderung
Rechtslage
Anlass
gesehen
hat
ganz
Gegenteil
Anwendungsbereich
§
Abs.
sogar
noch
Immobiliardarlehensverträge
ausgedehnt
hat
vgl.
BT-Drucks
.
S.
.
Senat
Urteil
19
.
Januar
näher
ausgeführt
hat
XI
.
f.
steht
Unionsrecht
Auslegungsergebnis
.
Rechtsprechung
zustimmend
Feldhusen
584
;
f.
;
Tiffe
hält
Senat
auch
Berücksichtigung
ablehnender
Stellungnahmen
Schrifttum
§
Stand
:
1
Juli
.
f.
;
.
;
EWiR
392
;
Hertel
Anm
.
3
;
Keding
Ausführungen
Revisionserwiderung
.
Insbesondere
trifft
Einwand
Rechtsprechung
missachte
Unterschied
Verzögerungsschaden
Schadensersatz
Nichterfüllung
.
Senat
ist
dargelegten
Gründen
vielmehr
Ergebnis
gelangt
§
Abs.
spezielle
Regelung
Schadensberechnung
enthält
Rückgriff
Vertragszins
Grundlage
Schadensberechnung
Zeitraum
Wirksamwerden
Kündigung
generell
ausschließt
.
umfasst
auch
Nichterfüllungsschaden
berechnete
Vorfälligkeitsentschädigung
.
3
.
stand
Beklagten
lediglich
Zeitpunkt
Kündigung
offene
Restkapital
aufgelaufenen
Zahlungsrückständen
angefallenen
Zinsen
Schuldner
Kündigung
erbrachten
Leistungen
.
ist
geschuldete
Betrag
"
Sinne
§
Abs.
Satz
.
Urteil
stellt
auch
anderen
Gründen
richtig
.
Anders
Revisionserwiderung
meint
kann
Beklagte
Kosten
Gebühren
Höhe
74.906,08
berechnete
Vorfälligkeitsentschädigung
§
Abs.
Satz
aF
beanspruchen
.
Regelung
ermöglicht
nur
konkrete
Berechnung
höheren
Verzögerungsschadens
.
wird
Grundlage
abgezinsten
entgangenen
Zinszahlungen
Wege
vgl.
Senatsurteil
30
November
XI
.
Nichterfüllungsschaden
errechnete
Vorfälligkeitsentschädigung
gerade
dargelegt
.
IV
.
angefochtene
Urteil
ist
aufzuheben
§
Abs.
.
Sache
ist
Endentscheidung
reif
so
neuen
Verhandlung
Entscheidung
Berufungsgericht
zurückzuverweisen
ist
§
Abs.
Satz
.
Bislang
ist
unbeachtet
geblieben
Sicherungsgeber
Grundschuldgläubiger
Zwangsversteigerung
valutierten
Teil
Grundschuld
entfallenden
Übererlös
vertraglicher
Grundlage
nämlich
Grund
geschlossenen
Sicherungsvertrags
herausverlangen
kann
.
Wegfall
Sicherungszwecks
aufschiebend
bedingte
Anspruch
Rückgewähr
valutierten
Teils
Grundschuld
wandelt
Erlöschen
Zwangsversteigerung
belasteten
Grundstücks
Anspruch
Herausgabe
Übererlöses
Senatsurteil
18
.
Februar
XI
.
Parteien
ist
Gelegenheit
geben
Voraussetzungen
vertraglichen
Rückzahlungsanspruchs
Überweisungsbeschluss
10
.
April
hinreichend
bestimmt
Anspruch
"
Rückzahlung
Unrecht
vereinnahmten
Vorfälligkeitsentschädigungen
Darlehensvertrag
Nr.
"
bezeichnet
ist
ergänzenden
Sachvortrag
halten
.
Berufungsgericht
wird
Rückzahlungsanspruch
vorausgesetzt
gegebenenfalls
auch
noch
Frage
Aktivlegitimation
Klägers
befassen
haben
.
Beklagten
Anlage
vorgelegten
Schreibens
23
Juli
hat
weiteren
Überzahlung
Versteigerungserlös
Amtsgericht
Antrag
Hinterlegung
gestellt
mögliche
Empfängerin
Pfändungsgläubigerin
Jahr
ergangenen
Überweisungsbeschlusses
Betracht
komme
.
Derstadt
Menges
Dauber
Vorinstanzen
:
Entscheidung
26.09.2013
OLG
Entscheidung