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- BESCHLUSS
- XI
- 20
- .
- Februar
- Rechtsstreit
- ECLI
- :
- :
- XI
- .
- Zivilsenat
- hat
- 20
- .
- Februar
- Vizepräsidenten
- Prof.
- Dr.
- Richter
- Dr.
- Richterinnen
- Dr.
- Dr.
- beschlossen
- :
- Ablehnungsgesuch
- Beklagten
- 31
- .
- Januar
- Senatsbeschluss
- 17
- .
- Januar
- beteiligten
- Richter
- wird
- unzulässig
- verworfen
- .
- Anhörungsrüge
- Beklagten
- 31
- .
- Januar
- Senatsbeschluss
- 17
- .
- Januar
- wird
- zurückgewiesen
- .
- Gründe
- :
- 1
- .
- Ablehnungsgesuch
- Beklagten
- ist
- unzulässig
- .
- Ablehnung
- Richters
- Besorgnis
- Befangenheit
- §
- Abs.
- müssen
- Umstände
- angeführt
- werden
- Befangenheit
- einzelnen
- Richter
- Gründen
- rechtfertigen
- persönliche
- Beziehungen
- Richters
- Parteien
- Verhandlung
- stehenden
- Streitsache
- stehen
- Beschluss
- 15
- .
- September
- juris
- .
- .
- Umstände
- legt
- Beklagte
- vielmehr
- lehnt
- pauschal
- Beschluss
- unterzeichnenden
- Senatsmitglieder
- .
- offensichtlich
- grundloses
- rechtmissbräuchliches
- Ablehnungsgesuch
- ist
- unzulässig
- verwerfen
- .
- Sachlage
- kann
- Senat
- angegriffenen
- Besetzung
- selbst
- entscheiden
- inhaltlicher
- Individualisierung
- lediglich
- Formalentscheidung
- treffen
- ist
- vgl.
- BVerfG
- Beschluss
- 2
- Juli
- Beschluss
- 15
- .
- September
- juris
- .
- .
- 2
- .
- Anhörungsrüge
- Beklagten
- ist
- unbegründet
- .
- Vorbringen
- Beklagten
- Schreiben
- 31
- .
- Januar
- ist
- Frage
- Bewilligung
- Prozesskostenhilfe
- unerheblich
- .
- Ellenberger
- Menges
- Derstadt
- Vorinstanzen
- :
- AG
- Entscheidung
- 25.08.2016
- Entscheidung
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