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- BESCHLUSS
- 28
- Juli
- Patentnichtigkeitssache
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- 28
- Juli
- Vorsitzenden
- Richter
- Scharen
- Richter
- Dr.
- Dr.
- beschlossen
- :
- Vergütung
- gerichtlichen
- Sachverständigen
- Prof.
- Dr.
- Erstellung
- schriftlichen
- Gutachtens
- wird
- Zurückweisung
- weitergehenden
- Antrags
- Sachverständigen
- €
- festgesetzt
- .
- Gründe
- :
- gerichtliche
- Sachverständige
- hat
- sein
- 23
- .
- September
- Auftrag
- gegebenes
- schriftliches
- Gutachten
- pauschal
- €
- abgerechnet
- .
- Klägerin
- hat
- widersprochen
- hält
- gerichtliche
- Sachverständige
- Rechnung
- spezifiziert
- hat
- Vergütung
- Höhe
- lediglich
- €
- gerechtfertigt
- .
- beanstandet
- gerichtlichen
- Sachverständigen
- Einzelnen
- belegten
- noch
- Höhe
- Rechnung
- gestellten
- sonstigen
- Kosten
- Telefonkosten
- allein
- Höhe
- Sachverständigen
- Ansatz
- gebrachten
- Stundensatzes
- .
- II
- .
- gerichtlichen
- Sachverständigen
- verlangte
- Vergütung
- Erstellung
- schriftlichen
- Gutachtens
- kann
- nur
- zuerkannten
- Umfang
- zugesprochen
- werden
- ;
- Übrigen
- ist
- Antrag
- zurückzuweisen
- .
- 1
- .
- Vergütung
- gerichtlichen
- Sachverständigen
- ist
- Entschädigungsgesetz
- ;
- .
- maßgeblich
- .
- besonderen
- Satz
- Vergütung
- Sachverständigen
- Patentnichtigkeitsverfahren
- vorsieht
- ist
- Tätigkeit
- billigem
- Ermessen
- gesetzlich
- vorgesehenen
- Honorargruppen
- zuzuordnen
- Abs.
- Satz
- .
- Schwierigkeiten
- Sachverständigen
- Patentnichtigkeitsverfahren
- regelmäßig
- stellen
- eingehende
- Auseinandersetzung
- geschützten
- Erfindung
- Stand
- Technik
- hohen
- Niveau
- erfordern
- kann
- Einzelfall
- angemessen
- sein
- oberen
- Bereich
- verschiedenen
- Honorargruppen
- eröffneten
- Gebührenrahmens
- auszuschöpfen
- Sen
- .
- .
- 7.11.2006
- Sachverständigenentschädigung
- .
- So
- ist
- auch
- hier
- .
- Allein
- schon
- Umfang
- Gutachtens
- Seiten
- zeigt
- Befassung
- gerichtlichen
- Sachverständigen
- beurteilenden
- Materie
- vorliegenden
- Fall
- einfach
- war
- jedenfalls
- deutlich
- routinemäßiges
- Vorgehen
- erforderte
- .
- sieht
- Senat
- angemessen
- höchste
- Honorargruppe
- zurückzugreifen
- Stundensatz
- €
- beträgt
- .
- Sachverständigen
- spezifizierten
- Abrechnung
- angegebene
- Arbeitsaufwand
- insgesamt
- Stunden
- ist
- Partei
- Zweifel
- gezogen
- worden
- Schwierigkeit
- Streitfall
- beurteilenden
- Erfindung
- gerechtfertigt
- so
- Vergütungsanspruch
- Stunden
- €
- €
- ergibt
- .
- kommen
- Parteien
- Zweifel
- gezogene
- Schreibauslagen
- Höhe
- 800,--
- €
- .
- beträgt
- Vergütungsanspruch
- gerichtlichen
- Sachverständigen
- Erstellung
- schriftlichen
- Gutachtens
- :
- €
- €
- Schreibauslagen
- 800,--
- €
- %
- Insgesamt
- €
- €
- 2
- .
- gesetzliche
- Vergütung
- kann
- Zugrundelegung
- gerichtlichen
- Sachverständigen
- Abrechnung
- geforderten
- Stundensatzes
- €
- erhöht
- werden
- .
- erforderte
- Festsetzung
- besonderen
- Vergütung
- .
- §
- Abs.
- lässt
- Gewährung
- besonderen
- Vergütung
- jedoch
- nur
- dann
- festzusetzende
- Gesamtbetrag
- Grund
- entsprechender
- Einzahlung
- Parteien
- Rechtsstreits
- Staatskasse
- Auszahlung
- Verfügung
- steht
- .
- gilt
- nur
- dann
- Parteien
- Vergütung
- einverstanden
- erklärt
- haben
- auch
- Fall
- §
- Abs.
- nur
- Erklärung
- Partei
- vorliegt
- ;
- Bestimmung
- regelt
- nur
- Voraussetzungen
- Einverständnis
- anderen
- Partei
- entbehrlich
- ist
- stellt
- aber
- Erfordernis
- ausreichender
- Betrag
- Staatskasse
- eingezahlt
- ist
- .
- gesetzliche
- Vergütung
- bereits
- einbezahlten
- Betrag
- liegt
- kann
- besondere
- Vergütung
- hier
- Staatskasse
- Verfügung
- stenhenden
- Betrag
- geleistet
- werden
- vgl.
- Sen
- .
- .
- 7.11.2006
- aaO
- .
- m
- .
- .
- Scharen
- Vorinstanz
- :
- Bundespatentgericht
- Entscheidung
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