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357 lines
3.1 KiB

BESCHLUSS
28
Juli
Patentnichtigkeitssache
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
28
Juli
Vorsitzenden
Richter
Scharen
Richter
Dr.
Dr.
beschlossen
:
Vergütung
gerichtlichen
Sachverständigen
Prof.
Dr.
Erstellung
schriftlichen
Gutachtens
wird
Zurückweisung
weitergehenden
Antrags
Sachverständigen
festgesetzt
.
Gründe
:
gerichtliche
Sachverständige
hat
sein
23
.
September
Auftrag
gegebenes
schriftliches
Gutachten
pauschal
abgerechnet
.
Klägerin
hat
widersprochen
hält
gerichtliche
Sachverständige
Rechnung
spezifiziert
hat
Vergütung
Höhe
lediglich
gerechtfertigt
.
beanstandet
gerichtlichen
Sachverständigen
Einzelnen
belegten
noch
Höhe
Rechnung
gestellten
sonstigen
Kosten
Telefonkosten
allein
Höhe
Sachverständigen
Ansatz
gebrachten
Stundensatzes
.
II
.
gerichtlichen
Sachverständigen
verlangte
Vergütung
Erstellung
schriftlichen
Gutachtens
kann
nur
zuerkannten
Umfang
zugesprochen
werden
;
Übrigen
ist
Antrag
zurückzuweisen
.
1
.
Vergütung
gerichtlichen
Sachverständigen
ist
Entschädigungsgesetz
;
.
maßgeblich
.
besonderen
Satz
Vergütung
Sachverständigen
Patentnichtigkeitsverfahren
vorsieht
ist
Tätigkeit
billigem
Ermessen
gesetzlich
vorgesehenen
Honorargruppen
zuzuordnen
Abs.
Satz
.
Schwierigkeiten
Sachverständigen
Patentnichtigkeitsverfahren
regelmäßig
stellen
eingehende
Auseinandersetzung
geschützten
Erfindung
Stand
Technik
hohen
Niveau
erfordern
kann
Einzelfall
angemessen
sein
oberen
Bereich
verschiedenen
Honorargruppen
eröffneten
Gebührenrahmens
auszuschöpfen
Sen
.
.
7.11.2006
Sachverständigenentschädigung
.
So
ist
auch
hier
.
Allein
schon
Umfang
Gutachtens
Seiten
zeigt
Befassung
gerichtlichen
Sachverständigen
beurteilenden
Materie
vorliegenden
Fall
einfach
war
jedenfalls
deutlich
routinemäßiges
Vorgehen
erforderte
.
sieht
Senat
angemessen
höchste
Honorargruppe
zurückzugreifen
Stundensatz
beträgt
.
Sachverständigen
spezifizierten
Abrechnung
angegebene
Arbeitsaufwand
insgesamt
Stunden
ist
Partei
Zweifel
gezogen
worden
Schwierigkeit
Streitfall
beurteilenden
Erfindung
gerechtfertigt
so
Vergütungsanspruch
Stunden
ergibt
.
kommen
Parteien
Zweifel
gezogene
Schreibauslagen
Höhe
800,--
.
beträgt
Vergütungsanspruch
gerichtlichen
Sachverständigen
Erstellung
schriftlichen
Gutachtens
:
Schreibauslagen
800,--
%
Insgesamt
2
.
gesetzliche
Vergütung
kann
Zugrundelegung
gerichtlichen
Sachverständigen
Abrechnung
geforderten
Stundensatzes
erhöht
werden
.
erforderte
Festsetzung
besonderen
Vergütung
.
§
Abs.
lässt
Gewährung
besonderen
Vergütung
jedoch
nur
dann
festzusetzende
Gesamtbetrag
Grund
entsprechender
Einzahlung
Parteien
Rechtsstreits
Staatskasse
Auszahlung
Verfügung
steht
.
gilt
nur
dann
Parteien
Vergütung
einverstanden
erklärt
haben
auch
Fall
§
Abs.
nur
Erklärung
Partei
vorliegt
;
Bestimmung
regelt
nur
Voraussetzungen
Einverständnis
anderen
Partei
entbehrlich
ist
stellt
aber
Erfordernis
ausreichender
Betrag
Staatskasse
eingezahlt
ist
.
gesetzliche
Vergütung
bereits
einbezahlten
Betrag
liegt
kann
besondere
Vergütung
hier
Staatskasse
Verfügung
stenhenden
Betrag
geleistet
werden
vgl.
Sen
.
.
7.11.2006
aaO
.
m
.
.
Scharen
Vorinstanz
:
Bundespatentgericht
Entscheidung