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- NAMEN
- ZR
- Verkündet
- :
- 20
- .
- Januar
- Ring
- Justizhauptsekretärin
- Urkundsbeamtin
- Geschäftsstelle
- Rechtsstreit
- Nachschlagewerk
- :
- ja
- :
- :
- ja
- §
- Abs.
- 8
- ;
- §
- Verbindlichkeiten
- Vertrag
- Gemeinschaft
- Wohnungseigentümer
- haften
- Wohnungseigentümer
- nur
- dann
- Gesamtschuldner
- Verband
- klar
- eindeutig
- auch
- persönlich
- verpflichtet
- haben
- Bestätigung
- .
- Urteil
- 20
- .
- Januar
- ZR
- AG
- VIII
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- mündliche
- Verhandlung
- 20
- .
- Januar
- Vorsitzenden
- Richter
- Richter
- Dr.
- Richterin
- Dr.
- Richter
- Dr.
- Dr.
- Recht
- erkannt
- :
- Revision
- Beklagten
- wird
- Schlussurteil
- Zivilkammer
- Landgerichts
- 14
- .
- Oktober
- Kostenpunkt
- insoweit
- aufgehoben
- Nachteil
- Beklagten
- erkannt
- worden
- ist
- .
- Umfang
- Aufhebung
- wird
- Sache
- neuen
- Verhandlung
- Entscheidung
- auch
- Kosten
- Revisionsverfahrens
- Berufungsgericht
- zurückverwiesen
- .
- Tatbestand
- :
- Beklagten
- sind
- anderen
- Miteigentümer
- Grundstücks
- Mitglieder
- Wohnungseigentümergemeinschaft
- "
- "
- .
- Klägerin
- versorgt
- Grundstück
- Frischwasser
- entsorgt
- Grundstück
- anfallende
- Schmutzwasser
- .
- Klägerin
- nimmt
- Beklagten
- Gesamtschuldner
- Zahlung
- restlichen
- Entgelts
- Höhe
- €
- Belieferung
- Wasser
- Entsorgung
- Abwassers
- Zeitraum
- 28
- .
- April
- 27
- .
- März
- Anspruch
- .
- Frischwasserversorgung
- stützt
- hierbei
- "
- Ergänzenden
- Bedingungen
- Berliner
- Wasserbetriebe
- Allgemeinen
- Bedingungen
- Wasserversorgung
- "
- auszugsweise
- lauten
- folgt
- :
- "
- 1
- .
- Vertragsabschluss
- §
- AVBWasserV
- Berliner
- Wasserbetriebe
- liefern
- Wasser
- privatrechtlichen
- Versorgungsvertrages
- .
- Versorgungsvertrag
- wird
- Allgemeinen
- Eigentümer
- anzuschließenden
- Grundstücks
- abgeschlossen
- Tritt
- Stelle
- Hauseigentümers
- Gemeinschaft
- Wohnungseigentümern
- Sinne
- Wohnungseigentumsgesetzes
- so
- wird
- Versorgungsvertrag
- Gemeinschaft
- Wohnungseigentümer
- abgeschlossen
- .
- Wohnungseigentümer
- haftet
- Gesamtschuldner
- "
- Bezüglich
- Abwasserentsorgung
- sieht
- Klägerin
- gesamtschuldnerische
- Haftung
- Beklagten
- Grundlage
- "
- Allgemeinen
- Bedingungen
- Entwässerung
- "
- begründet
- auszugsweise
- lauten
- folgt
- :
- "
- Vertragsverhältnis
- Vertragspartner
- Berliner
- Wasserbetriebe
- sind
- Grundstückseigentümer
- Tritt
- Stelle
- Hauseigentümers
- Gemeinschaft
- Wohnungseigentümern
- Sinne
- Wohnungseigentumsgesetzes
- so
- wird
- Entsorgungsvertrag
- Gemeinschaft
- tümer
- geschlossen
- .
- Wohnungseigentümer
- haftet
- Gesamtschuldner
- "
- entsprechender
- Erklärung
- Beklagten
- hat
- Amtsgericht
- Teilanerkenntnisurteil
- Höhe
- €
- erlassen
- Klage
- Übrigen
- abgewiesen
- .
- Berufung
- Klägerin
- hat
- Landgericht
- Klage
- Beklagten
- stattgegeben
- .
- zugelassenen
- Revision
- erstreben
- Beklagten
- Beklagte
- hat
- Rechtsmittelverfahren
- Anträge
- mehr
- gestellt
- Wiederherstellung
- amtsgerichtlichen
- Urteils
- gerichtete
- Klage
- abgewiesen
- hat
- .
- Entscheidungsgründe
- :
- Revision
- hat
- Erfolg
- .
- Berufungsgericht
- hat
- ausgeführt
- :
- Klägerin
- stehe
- Anspruch
- Zahlung
- streitgegenständlichen
- Forderungen
- Klägerin
- Wohnungseigentümern
- Wohnungseigentümergemeinschaft
- "
- "
- gekommenen
- Verträgen
- Versorgung
- Entsorgung
- Grundstücks
- .
- jeweiligen
- Vertragsangebote
- Klägerin
- lägen
- Bereitstellung
- Leistungen
- Versorgungsunternehmens
- .
- Realofferten
- hätten
- vorliegend
- Grundstückseigentümer
- gerichtet
- .
- Klägerin
- habe
- Versorgungsbedingungen
- hinreichend
- deutlich
- Ausdruck
- gebracht
- Vertragsangebot
- Grundstückseigentümer
- "
- "
- Gemeinschaft
- Wohnungseigentümer
- "
- richte
- .
- bedeute
- ständiger
- Auslegung
- Klägerin
- unmittelbar
- einzelnen
- Wohnungseigentümern
- habe
- kontrahieren
- wollen
- grundbuchunfähige
- Eigentümergemeinschaft
- Grundstückseigentümer
- Miteigentümer
- seien
- .
- Vertragsbedingungen
- "
- Gemeinschaft
- Wohnungseigentümern
- "
- gerichteten
- Angebote
- seien
- jeweils
- Zusatz
- versehen
- Wohnungseigentümer
- Gesamtschuldner
- hafte
- .
- Regelung
- sei
- klar
- eindeutig
- .
- weiterer
- Anhalt
- Auslegungsergebnis
- liege
- Umstand
- Grundstücke
- Anschlussund
- Benutzungszwang
- unterlägen
- Wohnungseigentümergemeinschaft
- einzelnen
- Miteigentümer
- treffe
- ;
- spreche
- Gemeinschaft
- Wohnungseigentümer
- Adressaten
- Vertragsangebote
- Klägerin
- anzusehen
- seien
- .
- Entscheidung
- Bundesgerichtshofs
- 7
- .
- März
- stehe
- Auslegung
- .
- Zwar
- sei
- dort
- ausgeführt
- worden
- Anerkennung
- Teilrechtsfähigkeit
- Wohnungseigentümergemeinschaft
- nunmehr
- Außenverhältnis
- Regel
- Verband
- Wohnungseigentümer
- Vertragspartner
- sei
- ;
- betreffe
- indes
- nur
- hier
- vorliegende
- Konstellation
- Versorgungsunternehmen
- Verwalter
- Wohnungseigentümergemeinschaft
- Versorgungsvertrag
- schließe
- .
- II
- .
- Beurteilung
- hält
- rechtlicher
- Nachprüfung
- stand
- .
- gesamtschuldnerische
- Haftung
- Beklagten
- Klägerin
- geforderten
- Entgelte
- ergibt
- Vertrag
- noch
- Gesetz
- .
- 1
- .
- Realofferten
- Klägerin
- richteten
- anders
- Berufungsgericht
- meint
- vorstehend
- wiedergegebenen
- Vertragsbedingungen
- Klägerin
- einzelnen
- Wohnungseigentümer
- Gemeinschaft
- Wohnungseigentümer
- .
- abweichende
- Auslegung
- Berufungsgerichts
- bindet
- Senat
- .
- Klägerin
- handelt
- zwar
- Allgemeine
- Geschäftsbedingungen
- räumlicher
- Geltungsbereich
- Land
- beschränkt
- .
- Gleichwohl
- erstreckt
- Geltung
- "
- Bezirk
- Berufungsgerichts
- "
- ;
- je
- Streitwert
- Entgeltklage
- ist
- Berufungsrechtszug
- Kammergericht
- Landgericht
- zuständig
- .
- resultierende
- Gefahr
- widerstreitender
- Berufungsurteile
- hat
- Berufungsgericht
- hinweist
- auch
- bereits
- verwirklicht
- .
- Senat
- kann
- hier
- Rede
- stehenden
- Klauseln
- Vertragsbedingungen
- Klägerin
- selbst
- unbeschränkt
- auslegen
- vgl.
- .
- genannten
- Klauseln
- sind
- auszulegen
- Vertragsangebote
- Gemeinschaft
- Wohnungseigentümer
- richten
- .
- bestimmen
- ausdrücklich
- dann
- Stelle
- Hauseigentümers
- Gemeinschaft
- Wohnungseigentümern
- tritt
- Entsorgungsvertrag
- Gemeinschaft
- Wohnungseigentümer
- abgeschlossen
- wird
- .
- konkludenten
- Annahme
- Angebote
- Klägerin
- sind
- Verträge
- Belieferung
- Wasser
- Abwasserentsorgung
- jeweils
- Wohnungseigentümergemeinschaft
- einzelnen
- Wohnungseigentümern
- gekommen
- .
- Bezug
- Entsorgung
- gemeinsamen
- Grundstück
- anfallenden
- Abwassers
- sind
- Verwaltungsangelegenheiten
- Wohnungseigentümergemeinschaft
- .
- Gemeinschaft
- Wohnungseigentümer
- Verwaltung
- gemeinschaftlichen
- Eigentums
- Rechtsverkehr
- teilnimmt
- ist
- neueren
- Rechtsprechung
- Bundesgerichtshofs
- .
- Gesetzgeber
- 1
- Juli
- Vorschrift
- §
- Abs.
- umgesetzt
- hat
- rechtsfähig
- .
- hat
- Konsequenzen
- Haftungssystem
- .
- Konnte
- Gläubiger
- Schulden
- Gemeinschaft
- früherer
- Auffassung
- Wohnungseigentümer
- Vertragspartner
- somit
- Gesamtschuldner
- Anspruch
- nehmen
- ist
- Vertragspartner
- nunmehr
- Regel
- teilrechtsfähige
- Subjekt
- Verband
- .
- haftet
- Verwaltungsvermögen
- .
- kommt
- akzessorische
- gesamtschuldnerische
- Haftung
- Wohnungseigentümer
- Gesetzes
- nur
- Betracht
- Verband
- klar
- eindeutig
- auch
- persönlich
- verpflichtet
- haben
- f.
- .
- fehlt
- vorliegenden
- Fall
- .
- Zwar
- sehen
- Vertragsbedingungen
- Klägerin
- jeweils
- Wohnungseigentümer
- Gesamtschuldner
- haftet
- .
- ergibt
- indessen
- klar
- eindeutig
- akzessorische
- gesamtschuldnerische
- Haftung
- Wohnungseigentümer
- persönlich
- Haftung
- Verbands
- begründet
- werden
- sollte
- .
- Berufungsgericht
- geht
- hier
- beurteilenden
- Vertragsbedingungen
- Klägerin
- Zeit
- Bekanntwerden
- Entscheidung
- Bundesgerichtshofs
- Teilrechtsfähigkeit
- Wohnungseigentümergemeinschaft
- stammen
- .
- Umständen
- spricht
- Verständnis
- schon
- Tatsache
- damaliger
- Auffassung
- Rechtsfähigkeit
- Wohnungseigentümergemeinschaft
- allein
- persönliche
- Haftung
- Wohnungseigentümer
- Betracht
- kam
- so
- Begründung
- akzessorischen
- Haftung
- Wohnungseigentümer
- Gemeinschaft
- Veranlassung
- bestand
- so
- zutreffend
- KG
- Urteil
- 24
- .
- Januar
- juris
- .
- Erkennbarer
- Sinn
- Klauseln
- kann
- dann
- nur
- gewesen
- sein
- gegeben
- vorausgesetzte
- Eigenhaftung
- Wohnungseigentümer
- inhaltlich
- auszugestalten
- Wohnungseigentümer
- Verbindlichkeiten
- Gemeinschaft
- Gesamtschuldner
- nur
- Miteigentumsanteil
- haften
- solle
- .
- 2
- .
- Auch
- Gesetz
- sieht
- gesamtschuldnerische
- Mithaftung
- Wohnungseigentümer
- Verbindlichkeiten
- Wohnungseigentümergemeinschaft
- .
- §
- Abs.
- Satz
- haftet
- vielmehr
- Wohnungseigentümer
- Gläubiger
- nur
- Verhältnis
- Miteigentumsanteils
- Verbindlichkeiten
- Wohnungseigentümergemeinschaft
- .
- .
- Berufungsurteil
- ist
- aufzuheben
- Nachteil
- Beklagten
- entschieden
- worden
- ist
- §
- Abs.
- .
- eigene
- Sachentscheidung
- ist
- Senat
- verwehrt
- Sache
- Endentscheidung
- reif
- ist
- .
- Beklagten
- haften
- Schulden
- Wohnungseigentümergemeinschaft
- zwar
- Gesamtschuldner
- jedoch
- gemäß
- §
- Abs.
- Satz
- 1
- Juli
- Kraft
- getretenen
- Wohnungseigentumsgesetzes
- Verhältnis
- jeweiligen
- Miteigentumsanteils
- .
- Abs.
- ist
- Vorschrift
- materiellen
- Rechts
- §
- Abs.
- entsprechende
- Übergangsvorschrift
- fehlt
- auch
- Inkrafttreten
- neuen
- Wohnungseigentumsgesetzes
- entstandene
- Wohnungseigentümergemeinschaften
- anwendbar
- Urteil
- 18
- .
- Juni
- .
- m.w
- .
- .
- Miteigentumsanteilen
- Beklagten
- hat
- Berufungsgericht
- Sicht
- folgerichtig
- Feststellungen
- getroffen
- .
- Sache
- ist
- Umfang
- Aufhebung
- neuen
- Verhandlung
- Entscheidung
- Berufungsgericht
- zurückzuverweisen
- §
- Abs.
- Satz
- .
- Ball
- Dr.
- Dr.
- Dr.
- Dr.
- Vorinstanzen
- :
- AG
- Entscheidung
- LG
- Entscheidung
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