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- BESCHLUSS
- 9
- .
- März
- Rechtsstreit
- VIII
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Vorsitzende
- Richterin
- Dr.
- Richter
- Dr.
- Zülch
- Dr.
- Dr.
- 9
- .
- März
- gemäß
- §
- Abs.
- Auslegung
- BVerfGE
- beschlossen
- :
- Revision
- Klägers
- Urteil
- 35
- .
- Zivilsenats
- 29
- .
- Januar
- wird
- angenommen
- .
- Kläger
- trägt
- Kosten
- Revisionsverfahrens
- §
- Abs.
- .
- Streitwert
- :
- 238.786,30
- DM
- .
- Gründe
- :
- Revision
- kann
- Endergebnis
- jedenfalls
- Erfolg
- haben
- Kläger
- Behauptung
- vorgelegten
- e.
- -Auswertungen
- enthielten
- tatsächlichen
- Umsatzzahlen
- tatsächlich
- erzielten
- Bruttoverdienst
- beweisfällig
- geblieben
- ist
- so
- Berufungsgericht
- schon
- Grund
- Feststellungen
- Höhe
- geltend
- gemachten
- Ausgleichsanspruchs
- treffen
- konnte
- .
- weitere
- Fragen
- Höhe
- Anspruchs
- kam
- ebensowenig
- rechtsgrundsätzliche
- Frage
- Tankstellen-Shop
- Handelsvertreter
- tätig
- ist
- Ausgleichsanspruch
- entsprechender
- Anwendung
- Grunde
- nach
- zusteht
- .
- Dr.
- Dr.
- Zülch
- Dr.
- Dr.
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