BESCHLUSS 9 . März Rechtsstreit VIII . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat Vorsitzende Richterin Dr. Richter Dr. Zülch Dr. Dr. 9 . März gemäß § Abs. Auslegung BVerfGE beschlossen : Revision Klägers Urteil 35 . Zivilsenats 29 . Januar wird angenommen . Kläger trägt Kosten Revisionsverfahrens § Abs. . Streitwert : 238.786,30 DM . Gründe : Revision kann Endergebnis jedenfalls Erfolg haben Kläger Behauptung vorgelegten e. -Auswertungen enthielten tatsächlichen Umsatzzahlen tatsächlich erzielten Bruttoverdienst beweisfällig geblieben ist so Berufungsgericht schon Grund Feststellungen Höhe geltend gemachten Ausgleichsanspruchs treffen konnte . weitere Fragen Höhe Anspruchs kam ebensowenig rechtsgrundsätzliche Frage Tankstellen-Shop Handelsvertreter tätig ist Ausgleichsanspruch entsprechender Anwendung Grunde nach zusteht . Dr. Dr. Zülch Dr. Dr.