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110 lines
869 B

BESCHLUSS
9
.
März
Rechtsstreit
VIII
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Vorsitzende
Richterin
Dr.
Richter
Dr.
Zülch
Dr.
Dr.
9
.
März
gemäß
§
Abs.
Auslegung
BVerfGE
beschlossen
:
Revision
Klägers
Urteil
35
.
Zivilsenats
29
.
Januar
wird
angenommen
.
Kläger
trägt
Kosten
Revisionsverfahrens
§
Abs.
.
Streitwert
:
238.786,30
DM
.
Gründe
:
Revision
kann
Endergebnis
jedenfalls
Erfolg
haben
Kläger
Behauptung
vorgelegten
e.
-Auswertungen
enthielten
tatsächlichen
Umsatzzahlen
tatsächlich
erzielten
Bruttoverdienst
beweisfällig
geblieben
ist
so
Berufungsgericht
schon
Grund
Feststellungen
Höhe
geltend
gemachten
Ausgleichsanspruchs
treffen
konnte
.
weitere
Fragen
Höhe
Anspruchs
kam
ebensowenig
rechtsgrundsätzliche
Frage
Tankstellen-Shop
Handelsvertreter
tätig
ist
Ausgleichsanspruch
entsprechender
Anwendung
Grunde
nach
zusteht
.
Dr.
Dr.
Zülch
Dr.
Dr.