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- BESCHLUSS
- 5
- .
- August
- Rechtsstreit
- VII
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- 5
- .
- August
- Vorsitzenden
- Richter
- Prof.
- Dr.
- Richter
- Richterin
- Richter
- Dr.
- Richter
- beschlossen
- :
- Kosten
- Rechtsstreits
- erster
- Instanz
- tragen
- Klägerin
- %
- Beklagte
- %
- .
- Kosten
- Beweisaufnahme
- Berufungsinstanz
- trägt
- Beklagte
- ;
- übrigen
- Kosten
- Berufungsverfahrens
- tragen
- Klägerin
- %
- Beklagte
- %
- .
- Kosten
- Verfahrens
- Beschwerde
- Nichtzulassung
- Revision
- trägt
- Beklagte
- .
- Streitwert
- Beschwerdeverfahren
- wird
- €
- festgesetzt
- .
- Gründe
- :
- übereinstimmenden
- Erklärungen
- Parteien
- Rechtsstreit
- insgesamt
- erledigt
- ist
- ist
- bisher
- entstandenen
- Kosten
- Rechtsstreits
- Vorinstanzen
- auch
- Revisionsinstanz
- geltenden
- Vorschrift
- §
- billigem
- Ermessen
- Berücksichtigung
- bisherigen
- Streitstands
- Beschluss
- entscheiden
- vgl.
- Beschluss
- 13
- .
- Februar
- ZfBR
- .
- entspricht
- billigem
- Ermessen
- Kosten
- Rechtsstreits
- eingeklagten
- Werklohn
- Höhe
- €
- Zinsen
- betreffen
- Beklagten
- aufzuerlegen
- Feststellung
- Forderung
- Insolvenztabelle
- Berechtigung
- mehr
- bestritten
- insoweit
- Rolle
- Unterlegenen
- begeben
- hat
- .
- Verfahren
- Beschwerde
- Nichtzulassung
- Revision
- betraf
- nur
- Teil
- Klageanspruchs
- .
- Übrigen
- entspricht
- zutreffende
- Kostenentscheidung
- Urteil
- Berufungsgerichts
- überwiegenden
- Obsiegen
- Klägerin
- so
- hierbei
- verbleiben
- hat
- .
- Halfmeier
- Vorinstanzen
- :
- Entscheidung
- OLG
- Entscheidung
- 08.03.2007
- I-5
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