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- BESCHLUSS
- 20
- .
- April
- Rechtsstreit
- Klägerin
- Nichtzulassungsbeschwerdeführerin
- Prozeßbevollmächtigte
- :
- Rechtsanwälte
- Beklagte
- Nichtzulassungsbeschwerdegegnerin
- Prozeßbevollmächtigter
- :
- Rechtsanwalt
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- 20
- .
- April
- Vorsitzende
- Richterin
- Dr.
- Richter
- Dr.
- Wellner
- Pauge
- Stöhr
- beschlossen
- :
- Beschwerde
- Klägerin
- Nichtzulassung
- Revision
- Urteil
- 9
- .
- Zivilsenats
- Kammergerichts
- 4
- Juli
- wird
- zurückgewiesen
- aufzeigt
- Rechtssache
- grundsätzliche
- Bedeutung
- hat
- Fortbildung
- Rechts
- Sicherung
- einheitlichen
- Rechtsprechung
- Entscheidung
- Revisionsgerichts
- erfordert
- §
- Abs.
- S.
- .
- Rechtsprechung
- erkennenden
- Senats
- ist
- grundsätzlich
- geklärt
- Unterbrechung
- Stromzufuhr
- Beschädigung
- Stromkabels
- betroffenen
- Unternehmen
- gehörenden
- Grundstück
- allgemeinen
- betriebsbezogener
- Eingriff
- Recht
- eingerichteten
- ausgeübten
- Gewerbebetrieb
- ist
- vgl.
- Senatsurteile
- .
- ;
- f.
- ;
- ;
- 25
- .
- Januar
- VersR
- ;
- 12
- Juli
- .
- Berufungsgericht
- hat
- auch
- verkannt
- Senatsrechtsprechung
- besonderen
- Umständen
- betriebsbezogener
- Eingriff
- Tätigkeitskreis
- Gewerbebetriebs
- vorliegen
- kann
- .
- Wertung
- besonderen
- Umstände
- vorliegen
- ist
- grundsätzlich
- Sache
- Tatrichters
- vorliegenden
- Einzelfall
- beanstanden
- .
- Entscheidung
- OLG
- betraf
- Einzelfallentscheidung
- etwas
- anders
- gelagerten
- Sachverhalt
- gibt
- auch
- Hinblick
- neuere
- Entscheidungen
- Bundesgerichtshofs
- Anlaß
- Revision
- Gesichtspunkt
- Divergenz
- zuzulassen
- .
- weiteren
- Begründung
- wird
- gemäß
- §
- Abs.
- S.
- 2
- .
- Halbs
- .
- abgesehen
- .
- Klägerin
- trägt
- Kosten
- Beschwerdeverfahrens
- §
- Abs.
- .
- Streitwert
- :
- €
- Greiner
- Pauge
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