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- BESCHLUSS
- 9
- .
- März
- Rechtsstreit
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- 9
- .
- März
- Richter
- Dr.
- Wellner
- Pauge
- Stöhr
- Zoll
- beschlossen
- :
- Beschwerde
- Klägers
- Nichtzulassung
- Revision
- Urteil
- 13
- .
- Zivilsenats
- Oberlandesgerichts
- 18
- .
- Juni
- wird
- Kosten
- verworfen
- Wert
- Kläger
- Revision
- geltend
- machenden
- Beschwer
- zwanzigtausend
- Euro
- übersteigt
- §
- Nr.
- §
- Abs.
- .
- Gründe
- :
- Nichtzulassungsbeschwerde
- ist
- unzulässig
- Wertgrenze
- Nichtzulassungsbeschwerde
- §
- Nr.
- erreicht
- wird
- .
- Berufungsgericht
- hat
- Streitwert
- Berufungsinstanz
- €
- festgesetzt
- .
- hat
- Werten
- orientiert
- Kläger
- selbst
- Klageschrift
- insbesondere
- auch
- Feststellungsantrags
- zugrundegelegt
- hat
- .
- Zwar
- sind
- Parteiangaben
- Wert
- Streitgegenstandes
- Gericht
- bindend
- .
- stellen
- aber
- wichtiges
- Indiz
- Wertbemessung
- insbesondere
- hier
- Interesse
- Partei
- abzustellen
- ist
- Angaben
- stammen
- vgl.
- Beschluß
- 16
- .
- Januar
- FamRZ
- .
- Nichtzulassungsbeschwerde
- hat
- Gesichtspunkte
- aufgezeigt
- Revisionsgericht
- vorzunehmenden
- Festsetzung
- Wertes
- Beschwerdegegenstandes
- beabsichtigte
- Revisionsverfahren
- höheren
- Ermessensentscheidung
- Berufungsgerichts
- abweichenden
- Beurteilung
- führen
- .
- ist
- insbesondere
- berücksichtigen
- Feststellung
- materiellen
- Schäden
- nur
- insoweit
- beantragt
- ist
- Sozialversicherungsträger
- sonstige
- Dritte
- übergegangen
- sind
- übergehen
- .
- Nichtzulassungsbeschwerde
- genannten
- möglichen
- weiterführenden
- Maßnahmen
- dürften
- jedoch
- zumindest
- weitgehend
- Leistungen
- Dritter
- abgedeckt
- sein
- dann
- auch
- entsprechende
- Ansprüche
- übergehen
- .
- Streitwert
- :
- 19
- .
- €
- Greiner
- Pauge
- Zoll
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