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- BESCHLUSS
- 14
- .
- Oktober
- Rechtsstreit
- V.
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- 14
- .
- Oktober
- Vorsitzenden
- Richter
- Prof.
- Dr.
- Richter
- Dr.
- Dr.
- Richterin
- Dr.
- Richter
- Dr.
- beschlossen
- :
- Beschwerde
- Nichtzulassung
- Revision
- Urteil
- 7
- .
- Zivilkammer
- Landgerichts
- 27
- .
- Januar
- wird
- Kosten
- Beklagten
- unzulässig
- verworfen
- .
- Gegenstandswert
- Beschwerdeverfahrens
- beträgt
- €
- .
- Gründe
- :
- Beklagten
- wenden
- Nichtzulassung
- Revision
- Urteil
- verurteilt
- worden
- sind
- Grundstück
- Kläger
- hineinragende
- Betonfundamente
- entfernen
- Aufschüttung
- Außenwand
- Grundstücksgrenze
- stehenden
- Garage
- Kläger
- beseitigen
- .
- II
- .
- Beschwerde
- ist
- gemäß
- §
- Nr.
- unzulässig
- Wert
- Revision
- geltend
- machenden
- Beschwer
- €
- übersteigt
- .
- Beschwer
- Partei
- Beseitigung
- Bauwerks
- ner
- ähnlichen
- Anlage
- verurteilt
- worden
- ist
- bemisst
- Kostenaufwand
- Befolgung
- Urteils
- Ersatzvornahme
- entsteht
- vgl.
- Senat
- Urteil
- 10
- .
- Dezember
- ;
- Beschluss
- 20
- .
- April
- hier
- also
- Kosten
- Beseitigung
- Betonfundamente
- Aufschüttung
- Garagenwand
- .
- überschreiten
- €
- .
- Beklagten
- haben
- Glaubhaftmachung
- Beschwer
- Kostenvoranschlag
- Gartenbaufirma
- €
- brutto
- eingereicht
- .
- umfasst
- Beseitigung
- Fundamente
- Aufschüttung
- allerdings
- auch
- Folgearbeiten
- Grundstück
- Beklagten
- insbesondere
- Errichtung
- Trockenmauer
- Wiederherstellung
- Oberboden
- Bepflanzung
- Sichtschutzzaun
- .
- Kosten
- Ermittlung
- Beschwer
- berücksichtigen
- sind
- vgl.
- Senat
- Beschluss
- 18
- .
- Dezember
- juris
- Kosten
- Wiederherstellung
- überbauten
- teilweise
- abzureißenden
- kann
- offen
- bleiben
- .
- berücksichtigungsfähig
- sind
- jedenfalls
- Position
- 6.2
- .
- enthaltenen
- Kosten
- neuen
- Sichtschutzzaun
- .
- ist
- erkennbar
- glaubhaft
- gemacht
- vorhandene
- Zaun
- Fundamenten
- so
- fest
- verbunden
- ist
- Teil-)Beseitigung
- mehr
- verwendet
- werden
- kann
- .
- Abzug
- Position
- .
- €
- netto
- beläuft
- Beschwer
- Beklagten
- €
- .
- Position
- nur
- Lieferung
- auch
- Montage
- Weidensichtschutzelemente
- umfasst
- also
- Kosten
- Wiederherstellung
- alten
- Zauns
- ebenfalls
- entstünden
- führt
- anderen
- Beurteilung
- .
- könnte
- nur
- beachtlich
- sein
- Montagekosten
- %
- Position
- 6.2
- .
- ausmachten
- ;
- ist
- indessen
- ersichtlich
- .
- .
- Kostenentscheidung
- folgt
- §
- Abs.
- .
- Gegenstandswert
- Beschwerdeverfahrens
- bemisst
- Streitwert
- erster
- Instanz
- §
- Abs.
- Satz
- .
- Schmidt-Räntsch
- Czub
- Vorinstanzen
- :
- AG
- Entscheidung
- Entscheidung
- 27.01.2010
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